IV-Rente & Hilflosenentschädigung (Schweiz)
Gilt nur in der Schweiz.
Die Schweizer Invalidenversicherung (IV) kombiniert Funktionen, die in Deutschland auf mehrere Systeme verteilt sind. Die IV-Rente staffelt sich nach Invaliditätsgrad (40 % = Viertelsrente, 70 %+ = Vollrente). Die Hilflosenentschädigung entschädigt für Hilfebedarf im Alltag in 3 Schweregraden. Wichtige Schweizer Besonderheit: War der Schlaganfall unfallbedingt, zahlt die SUVA alle Kosten ohne Selbstbehalt.
Was tun? Anmeldung bei der kantonalen IV-Stelle. Prüfen, ob der Schlaganfall als Unfall oder Krankheit eingestuft wird — das bestimmt den Kostenträger.
Warum das für Sie wichtig ist
Die IV-Rente sichert das Einkommen nach Schlaganfall in der Schweiz. Wer den Antrag zu spät stellt, verliert rückwirkend Leistungen. Maximal 12 Monate vor Anmeldung können rückwirkend berücksichtigt werden. Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich.
Im Detail
Die Invalidenversicherung (IV) in der Schweiz zahlt eine Rente, wenn jemand aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten kann. Die Höhe richtet sich nach dem früheren Einkommen und dem Invaliditätsgrad. Bei einem Schlaganfall wird ein Invaliditätsgrad festgestellt, der über Art und Höhe der Leistungen entscheidet.
⚠ Häufige Missverständnisse
Viele wissen nicht, dass auch bei einem Invaliditätsgrad unter 40 Prozent Teilleistungen möglich sind, zum Beispiel Hilfsmittel oder Umschulung. Die IV zahlt nicht automatisch. Ein Antrag muss aktiv gestellt werden, und zwar möglichst früh.
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