Förderfinder
Beantworten Sie 2 kurze Fragen. Wir zeigen Ihnen passende Fördermöglichkeiten für den barrierefreien Umbau.
Was möchten Sie finanzieren?
Haben Sie einen Pflegegrad?
Haben Sie eine Pflegestufe oder einen Behindertenpass?
Erhalten Sie IV-Leistungen oder eine Hilflosenentschädigung?
Tipp: Mit einem Pflegegrad stehen Ihnen zusätzliche Fördermöglichkeiten offen (z.B. bis zu 4.180 € von der Pflegekasse). Pflegegrad beantragen →
Sozialministeriumservice – Unterstützungsfonds (§§22–33 BBG)
variabel (Zuschuss oder zinsgünstiges Darlehen)
Der Unterstützungsfonds des Sozialministeriumservice gewährt Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen für behindertengerechte Wohnraumanpassungen. Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden.
Pro Infirmis – Fachberatung Wohnen
Beratung kostenfrei, Direkthilfe variabel
Pro Infirmis berät kostenlos zu barrierefreiem Wohnen und hilft beim Zugang zu Förderleistungen der IV und EL. In allen Kantonen präsent.
IV – Wohnungsanpassung nach Behinderung (Art. 21 IVG)
variabel (nach Einzelfallprüfung)
Die Invalidenversicherung (IV) finanziert notwendige Wohnungsanpassungen für Menschen mit Behinderung. Anspruch muss vor dem AHV-Rentenalter geltend gemacht werden.
Wien: Behindertengerechte Umbauten – Investitionszuschuss
bis 75% der angemessenen Kosten
Wien fördert behindertengerechte Umbauten (Sanitär, Treppenlift, Türverbreiterung) mit bis zu 75% der Kosten. Voraussetzung: Hauptwohnsitz Wien und Pflegestufe 3 oder Behinderungsnachweis.
Wohnberatungsstellen – Kostenlose Beratung vor Ort
Beratung kostenfrei (kein Zuschuss)
Wohnberatungsstellen beraten kostenlos zu Umbaumöglichkeiten und helfen bei der Beantragung von Fördermitteln. Der wichtigste erste Schritt.
Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Barrierefreies Wohnen
Baudarlehen bis 10.000 € (leistungsfrei)
Bayern bietet ein zinsloses Darlehen bis 10.000 € für den barrierefreien Umbau. Voraussetzung: Schwerbehinderung und Einhaltung der Einkommensgrenzen.
KfW 455-B – Barrierereduzierung Investitionszuschuss
bis 2.500 € (Einzelmaßnahmen) / bis 6.250 € (Altersgerechtes Haus)
Zuschuss der KfW für barrierefreien Umbau – kein Pflegegrad nötig, für Eigentümer und Mieter. Achtung: Antrag MUSS vor Umbaubeginn gestellt werden!
Pflegekasse – Wohnumfeldverbesserung (§40 SGB XI)
bis 4.180 € pro Maßnahme (mehrfach möglich)
Die Pflegekasse bezuschusst Umbauten, die die häusliche Pflege erleichtern – z.B. bodengleiche Dusche, Rampe oder Türverbreiterung. Bis zu 4.180 € pro Maßnahme, ab Pflegegrad 1.
Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV – Wohnkosten
variabel (Übernahme anerkannter Wohnkosten möglich)
Ergänzungsleistungen können Kosten für behinderungsgerechte Wohnungsanpassungen übernehmen, wenn die IV nicht greift. Für AHV- oder IV-Rentenbezüger mit geringem Einkommen.
Wien: Förderung altersgerechter Umbau
50% der Kosten, max. 7.500 €
Wien fördert altersgerechten Umbau für Personen ab 60 Jahren oder mit Behinderung mit bis zu 50% der Kosten, maximal 7.500 €. Hauptwohnsitz Wien und Gebäude älter als 20 Jahre erforderlich.
Österreich: Steuerliche Absetzbarkeit (§34 EStG AT)
Steuerermäßigung (abhängig von Einkommen und Kosten)
Kosten für behinderungsbedingten Wohnraumumbau können in Österreich als außergewöhnliche Belastung (§34 EStG) von der Steuer abgesetzt werden. Ärztliches Attest notwendig.
Sozialhilfe – Wohnraumanpassung bei Bedürftigkeit
variabel (nach Bedürftigkeitsprüfung)
Bei geringem Einkommen und Vermögen kann das Sozialamt die Kosten für den barrierefreien Umbau übernehmen.
Steuerliche Absetzbarkeit – Außergewöhnliche Belastung (§33 EStG)
Steuerermäßigung (abhängig von Einkommen und Kosten)
Kosten für behinderungsbedingten Umbau können als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Ärztliches Attest nötig.
Berufsgenossenschaft – Wohnraumanpassung bei Arbeitsunfall
variabel (vollständige Kostenübernahme möglich)
Wenn der Schlaganfall als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit anerkannt ist, übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für den barrierefreien Umbau vollständig.
Deutsche Rentenversicherung – Leistungen zur Teilhabe (§49 SGB IX)
variabel (nach Einzelfallprüfung)
Die Rentenversicherung kann Wohnraumanpassung fördern, wenn diese zur beruflichen Wiedereingliederung beiträgt. Vor allem für Berufstätige relevant.
Eingliederungshilfe – Wohnraumanpassung (§90 SGB IX)
variabel (nach Einzelfallprüfung)
Für Menschen mit wesentlicher Behinderung: Das Sozialamt kann Kosten für Wohnraumanpassung übernehmen, wenn andere Leistungen nicht ausreichen.
KfW-Kredit 159 – Altersgerecht Umbauen
Kredit bis 50.000 € (zinsgünstig, kein Zuschuss)
Zinsgünstiger Kredit der KfW für größere Umbauprojekte. Kein Zuschuss, aber günstigere Konditionen als normale Bankkredite. Kein Pflegegrad nötig.
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