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IV, AHV & Sozialversicherungen

Hilfe bei Anträgen, Sozialleistungen und rechtlichen Fragen.

Passender RatgeberHilflosenentschädigung nach dem Schlaganfall in der SchweizWartejahr, Grade und Anmeldung bei der kantonalen IV-Stelle, verständlich erklärt.
6 Ergebnisse· Schweiz

Pro Infirmis – Sozialberatung Schweiz

Pro Infirmis ist die grösste Schweizer Fachorganisation für Menschen mit Behinderung jeder Art und keine auf Schlaganfall oder Hirnverletzung spezialisierte Stelle. Die kantonalen Beratungsstellen unterstützen Sie und Ihre Angehörigen bei Fragen zu IV, Finanzen, Wohnen und Alltag, wobei manche Direkthilfe-Leistungen an Bedingungen geknüpft sind.

Hier zuerst anrufenEine der wichtigsten Anlaufstellen bei Anträgen und Sozialleistungen.

Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL)

Ergänzungsleistungen (EL) helfen, wenn Ihre AHV- oder IV-Rente und Ihr übriges Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken; darauf besteht ein rechtlicher Anspruch. Neben jährlichen Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden, vergüten die EL auch Krankheits- und Behinderungskosten. Die Informationsstelle AHV/IV erklärt die Voraussetzungen und bietet Merkblätter und ein Berechnungstool.

FRAGILE Suisse (Dachorganisation)

FRAGILE Suisse ist die nationale Dachorganisation für Menschen mit Hirnverletzung und deren Angehörige. Sie bietet kostenlose Sozialberatung durch auf Hirnverletzung spezialisierte Fachpersonen, die kostenlose Helpline 0800 256 256 sowie das Programm Begleitetes Wohnen. Selbsthilfegruppen und Peer-Support finden Sie bei den elf regionalen Vereinigungen von FRAGILE.

BSV – Hilflosenentschädigung IV

Die Hilflosenentschädigung der IV erhalten Sie, wenn Sie wegen der gesundheitlichen Folgen dauerhaft bei alltäglichen Verrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen oder Essen auf Hilfe angewiesen sind. Sie ist einkommensunabhängig und wird frühestens nach einer einjährigen Wartezeit ausgerichtet. Der Weg führt über die IV-Anmeldung bei Ihrer kantonalen IV-Stelle und eine Abklärung, nicht über einen einfachen Antrag mit sofortiger Auszahlung.

Informationsstelle AHV/IV Schweiz

Die Informationsstelle AHV/IV stellt verständliche Merkblätter zu allen Leistungen von IV und AHV bereit. Nach einem Schlaganfall im erwerbsfähigen Alter ist Ihre kantonale IV-Stelle die zuständige Anlaufstelle für die Anmeldung. Das offizielle Verzeichnis aller kantonalen IV-Stellen finden Sie auf ahv-iv.ch.

Kantonale IV-Stellen (Verzeichnis)

In jedem Kanton gibt es eine zuständige IV-Stelle. Zuständig ist die IV-Stelle Ihres Wohnkantons, dort reichen Sie Ihre IV-Anmeldung ein und dort werden die Abklärungen geführt. Das offizielle Verzeichnis aller kantonalen IV-Stellen mit Adressen finden Sie bei der Informationsstelle AHV/IV.

Worum es in diesem Bereich geht

Nach einem Schlaganfall kommen neben der gesundheitlichen Herausforderung oft bürokratische Hürden hinzu: Anträge bei Versicherungen und Ämtern, finanzielle Absicherung und Fragen rund um Sozialleistungen. Viele Betroffene und Angehörige wissen nicht, welche Leistungen ihnen zustehen oder wo sie diese beantragen können.

Diese Seite sammelt geprüfte Anlaufstellen, die Sie bei Anmeldungen, Einsprachen und Sozialversicherungsleistungen nach einem Hirnschlag unterstützen. Hier finden Sie Beratungsstellen, die kostenfrei und unabhängig helfen: von der Sozialberatung über Fachorganisationen bis hin zu spezialisierten Rechtsberatungen.

Sie müssen das nicht alleine herausfinden. Nutzen Sie die hier gelisteten Ressourcen oder unseren Wegweiser, um schnell die richtige Anlaufstelle für Ihre Frage zu finden.

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