Zuschüsse
Für den barrierefreien Umbau gibt es Geld von Pflegekasse, Land und Bund. Eine Frage genügt, dann sehen Sie, was für Ihre Situation infrage kommt und was es zusammen ergibt.
Was möchten Sie finanzieren?
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Wie verlässlich sind diese Angaben?
Wir listen auf, was es gibt, und sagen, wo Sie es beantragen. Ob Sie Geld bekommen, entscheidet die zuständige Stelle. Angaben ohne Gewähr, bitte die aktuelle Verfügbarkeit direkt beim Anbieter prüfen.
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Erst beantragen, dann bauen
Fast alle Programme verlangen den Antrag vor dem ersten Handgriff. Wer schon begonnen hat, bekommt rückwirkend nichts mehr. Holen Sie zuerst einen Kostenvoranschlag und stellen Sie damit den Antrag.
ZuschussGeld, das Sie behalten
bis 6.000 € (Stand 2022)
Sozialministeriumservice – Unterstützungsfonds (§§22–33 BBG)
Der Unterstützungsfonds des Sozialministeriumservice gewährt Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen für behindertengerechte Wohnraumanpassungen. Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden.
+Stapelbar mit 3 anderen hier
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bis 75% der angemessenen Kosten
Wien: Behindertengerechte Umbauten – Investitionszuschuss
Wien fördert behindertengerechte Umbauten (Sanitär, Treppenlift, Türverbreiterung) mit bis zu 75% der Kosten. Voraussetzung: Hauptwohnsitz Wien und Pflegestufe 3 oder Behinderungsnachweis.
+Stapelbar mit Sozialministeriumservice, Wien: Förderung altersgerechter Umbau
Setzt ab Pflegegrad 3 voraus.
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bis 4.180 € pro Maßnahme (mehrfach möglich)
Pflegekasse – Wohnumfeldverbesserung (§40 SGB XI)
Die Pflegekasse bezuschusst Umbauten, die die häusliche Pflege erleichtern – z.B. bodengleiche Dusche, Rampe oder Türverbreiterung. Bis zu 4.180 € pro Maßnahme, ab Pflegegrad 1.
+Stapelbar mit KfW 455-B (pausiert), Steuerliche Absetzbarkeit
Setzt ab Pflegegrad 1 voraus.
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bis 25.000 CHF pro Jahr (Alleinstehende), 50.000 CHF (Ehepaare)
Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV – Behinderungskosten
Wer Ergänzungsleistungen bezieht, bekommt Hilfsmittel und behinderungsbedingte Umbaukosten zusätzlich zurückerstattet, wenn keine andere Versicherung sie deckt. Für AHV- oder IV-Rentenbezüger mit geringem Einkommen.
+Stapelbar mit IV, Pro Infirmis
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50% der Kosten, max. 7.500 €
Wien: Förderung altersgerechter Umbau
Wien fördert altersgerechten Umbau für Personen ab 60 Jahren oder mit Behinderung mit bis zu 50% der Kosten, maximal 7.500 €. Hauptwohnsitz Wien und Gebäude älter als 20 Jahre erforderlich.
+Stapelbar mit Sozialministeriumservice, Österreich: Steuerliche Absetzbarkeit
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IV – Wohnungsanpassung nach Behinderung (Art. 21 IVG)
variabel (nach Einzelfallprüfung)
Die Invalidenversicherung (IV) finanziert notwendige Wohnungsanpassungen für Menschen mit Behinderung. Anspruch muss vor dem AHV-Rentenalter geltend gemacht werden.
+Stapelbar mit Ergänzungsleistungen, Pro Infirmis
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Sozialhilfe – Wohnraumanpassung bei Bedürftigkeit
variabel (nach Bedürftigkeitsprüfung)
Bei geringem Einkommen und Vermögen kann das Sozialamt die Kosten für den barrierefreien Umbau übernehmen.
+Greift erst, wenn die anderen nicht reichen
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Berufsgenossenschaft – Wohnraumanpassung bei Arbeitsunfall
variabel (vollständige Kostenübernahme möglich)
Wenn der Schlaganfall als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit anerkannt ist, übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für den barrierefreien Umbau vollständig.
+Schließt eine Kombination aus
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Deutsche Rentenversicherung – Leistungen zur Teilhabe (§49 SGB IX)
variabel (nach Einzelfallprüfung)
Die Rentenversicherung kann Wohnraumanpassung fördern, wenn diese zur beruflichen Wiedereingliederung beiträgt. Vor allem für Berufstätige relevant.
+Stapelbar mit Pflegekasse, KfW 455-B (pausiert)
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Eingliederungshilfe – Wohnraumanpassung (§77 SGB IX)
variabel (nach Einzelfallprüfung)
Für Menschen mit wesentlicher Behinderung: Das Sozialamt kann Kosten für Wohnraumanpassung übernehmen, wenn andere Leistungen nicht ausreichen.
+Greift erst, wenn die anderen nicht reichen
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Derzeit pausiert – zurzeit keine Auszahlung
KfW 455-B – Barrierereduzierung Investitionszuschuss
bis 2.500 € (Einzelmaßnahmen) / bis 6.250 € (Altersgerechtes Haus)
Zuschuss der KfW für barrierefreien Umbau – kein Pflegegrad nötig, für Eigentümer und Mieter. Die Mittel für 2026 sind bereits ausgeschöpft, Neuanträge aktuell nicht möglich.
+Stapelbar mit 3 anderen hier
Details ansehen →SteuervorteilSenkt Ihre Steuerlast
Österreich: Steuerliche Absetzbarkeit (§34 EStG AT)
tatsächliche Umbaukosten, in voller Höhe und ohne Selbstbehalt absetzbar
Kosten für behinderungsbedingten Wohnraumumbau können in Österreich als außergewöhnliche Belastung (§34 EStG) von der Steuer abgesetzt werden. Ärztliches Attest notwendig.
+Stapelbar mit allen anderen hier
Details ansehen →SteuervorteilSenkt Ihre Steuerlast
Steuerliche Absetzbarkeit – Außergewöhnliche Belastung (§33 EStG)
Steuerermäßigung (abhängig von Einkommen und Kosten)
Kosten für behinderungsbedingten Umbau können als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Ärztliches Attest nötig.
+Stapelbar mit allen anderen hier
Details ansehen →DarlehenMuss zurückgezahlt werden
Baudarlehen bis 10.000 € (leistungsfrei)
Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Barrierefreies Wohnen
Bayern bietet ein zinsloses Darlehen bis 10.000 € für den barrierefreien Umbau. Voraussetzung: Schwerbehinderung und Einhaltung der Einkommensgrenzen.
+Stapelbar mit Pflegekasse, KfW 455-B (pausiert)
Details ansehen →DarlehenMuss zurückgezahlt werden
Kredit bis 50.000 € (zinsgünstig, kein Zuschuss)
KfW-Kredit 159 – Altersgerecht Umbauen
Zinsgünstiger Kredit der KfW für größere Umbauprojekte. Kein Zuschuss, aber günstigere Konditionen als normale Bankkredite. Kein Pflegegrad nötig.
+Stapelbar mit KfW 455-B (pausiert), Pflegekasse
Details ansehen →BeratungKostenlose Hilfe, kein Geld
Pro Infirmis – Fachberatung Wohnen
Beratung kostenfrei, Direkthilfe variabel
Pro Infirmis berät kostenlos zu barrierefreiem Wohnen und hilft beim Zugang zu Förderleistungen der IV und EL. In allen Kantonen präsent.
+Stapelbar mit allen anderen hier
Details ansehen →BeratungKostenlose Hilfe, kein Geld
Wohnberatungsstellen – Kostenlose Beratung vor Ort
Beratung kostenfrei (kein Zuschuss)
Wohnberatungsstellen beraten kostenlos zu Umbaumöglichkeiten und helfen bei der Beantragung von Fördermitteln. Der wichtigste erste Schritt.
+Stapelbar mit allen anderen hier
Details ansehen →Der beste erste Schritt
Fast alle Anträge müssen gestellt sein, bevor der erste Handgriff passiert. Die Wohnberatung sagt Ihnen vorher, welche Töpfe passen.
Wohnberatung in Ihrer Nähe findenKostenlos, kommt zu Ihnen nach HauseIn Wien wird ein Antrag ohne Beratungsnachweis abgelehnt. Beginnen Sie hier, nicht beim Handwerker.
Beratung beim SozialministeriumserviceKostenlos, Regionalbüro in Ihrem BundeslandPro Infirmis kennt die Töpfe Ihres Kantons und begleitet Sie kostenlos durch den Antrag.
Pro Infirmis kontaktierenKostenlos, in jedem KantonKeine passenden Fördermöglichkeiten gefunden
Ihre Wohnberatungsstelle kennt alle lokalen Fördertöpfe und hilft kostenlos.
Wohnberatung findenSie können diese Auswahl weitergeben, zum Beispiel an Angehörige oder an Ihre Wohnberatung.
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