Sozialhilfe – Wohnraumanpassung bei Bedürftigkeit
Was Sie bekommen
variabel (nach Bedürftigkeitsprüfung)
Von Sozialhilfe. Für Deutschland.
Bei geringem Einkommen und Vermögen kann das Sozialamt die Kosten für den barrierefreien Umbau übernehmen.
Wichtig
Nur bei echter Bedürftigkeit. Alle anderen Förderungen (Pflegekasse, KfW) müssen zuerst vollständig ausgeschöpft sein.
So beantragen Sie es
- 1Beratung beim örtlichen Sozialamt einholen
- 2Formloser Antrag beim Sozialamt stellen
- 3Einkommens- und Vermögensprüfung abwarten
- 4Kostenvoranschlag einreichen
- 5Bewilligungsbescheid abwarten, dann Umbau beauftragen
Benötigte Unterlagen
- Einkommensnachweise
- Kontoauszüge
- Vermögensnachweise
- Kostenvoranschlag
- ärztliches Attest
Antrag stellen bei
Örtliches Sozialamt
Bearbeitungszeit
4–12 Wochen
Greift erst, wenn die anderen nicht reichen
Keine Kombination möglich (Nachrangleistung, wird nur gewährt wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind)
Praxistipp
Nachrangig zu allen anderen Leistungen. Einkommens- und Vermögensprüfung. Antrag beim örtlichen Sozialamt.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Förderung durch Sozialhilfe – Wohnraumanpassung bei Bedürftigkeit?
- variabel (nach Bedürftigkeitsprüfung). Bei geringem Einkommen und Vermögen kann das Sozialamt die Kosten für den barrierefreien Umbau übernehmen.
- Welche Voraussetzungen gelten?
- Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung. Wohnsituation: beides.
- Wo stelle ich den Antrag?
- Örtliches Sozialamt
- Wie lange dauert die Bearbeitung?
- 4–12 Wochen
Diese Angaben wurden zuletzt am 28.03.2026 von Hand geprüft. Förderhöhen und Fristen ändern sich. Bitte bestätigen Sie den Betrag vor dem Antrag auf der offiziellen Seite.
Quellen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Quellen. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), § 64e – Maßnahmen zur Verbesserung des WohnumfeldesBelegt: Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes „können gewährt werden“, soweit sie angemessen sind und durch sie die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung wiederhergestellt werden kann. Das Gesetz nennt keinen Höchstbetrag, daher die Angabe „variabel“; es handelt sich um eine Ermessensleistung, nicht um einen festen AnspruchVon uns geprüft am 23.08.2026.
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), § 2 – Nachrang der SozialhilfeBelegt: Sozialhilfe erhält nicht, wer sich durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder die erforderliche Leistung von anderen Trägern erhält (Abs. 1). Das ist die Grundlage für die Einordnung als nachrangige Leistung: Pflegekasse, Krankenkasse, Rentenversicherung und Unfallversicherung gehen vorVon uns geprüft am 23.08.2026.