Pflegekasse vs. Krankenkasse
Gilt nur in Deutschland.
In Österreich: Konsolidiert unter ÖGK/BVAEB/SVS
In der Schweiz: Krankenkasse + IV (getrennte Systeme)
Zwei getrennte Töpfe bei derselben Versicherung: Die Krankenkasse zahlt für medizinische Behandlung, Reha, Therapie und Hilfsmittel. Die Pflegekasse zahlt für Pflegeleistungen (Pflegegeld, Sachleistungen, Verhinderungspflege, Tagespflege). Anträge müssen an die richtige Stelle gehen.
Was tun?Im Zweifel bei Ihrer Versicherung anrufen und fragen, ob der Antrag an die Kranken- oder Pflegekasse gerichtet werden muss.
Warum das für Sie wichtig ist
Den Unterschied zu kennen spart Zeit. Wenn Sie beim falschen Bereich anrufen, werden Sie weitergeleitet und verlieren Zeit. Für alle Pflegefragen direkt nach der Pflegekasse fragen.
Häufige Missverständnisse
Viele wissen nicht, dass Pflegekasse und Krankenkasse unterschiedliche Leistungen erbringen und manchmal getrennt kontaktiert werden müssen. Der Pflegegrad-Antrag geht an die Pflegekasse, Heilmittelverordnungen an die Krankenkasse. In der Praxis ist es oft dieselbe Hotline, aber der Bereich muss klar benannt werden.
Sie suchen eine Stelle, die Ihnen dabei hilft? Der Wegweiser zeigt Ihnen passende Anlaufstellen in Deutschland.
Im Detail
In Deutschland ist jede Krankenkasse gleichzeitig auch Pflegekasse. Die Pflegeversicherung ist eine eigene Pflichtversicherung mit eigenen Beiträgen und Leistungen. Die Krankenkasse ist Ansprechpartner für Krankenbehandlung, Heilmittel und Hilfsmittel. Die Pflegekasse ist zuständig für Pflegegrad, Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbetrag.
In anderen Ländern
Österreich: Konsolidiert unter ÖGK/BVAEB/SVS
Schweiz: Krankenkasse + IV (getrennte Systeme)
Passende Anlaufstellen
Geprüfte Stellen aus dem Bereich „Bürokratie & Sozialleistungen".
Pflegestützpunkte Deutschland
Lokale Beratungsstellen, getragen von Kommunen und Pflegekassen. Helfen bei Pflegegrad-Antrag, Hilfsmittelversorgung, Entlastungsangeboten. Kostenlos.
UPD – Unabhängige Patientenberatung Deutschland
Kostenfreie und unabhängige Beratung zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen. Hilft bei Konflikten mit Krankenkassen, Ablehnungsbescheiden und Patientenrechten.
VdK Sozialverband Deutschland
Deutschlands größter Sozialverband mit über 2,3 Mio. Mitgliedern. Bietet sozialrechtliche Beratung und vertritt Mitglieder vor Sozialgerichten bei Fragen zu Rente, Pflegegrad, Schwerbehinderung und Widerspruchsverfahren.
Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Österreich
Zuständiger Sozialversicherungsträger für Pensionen (darunter die Erwerbsminderungspension/Invaliditätspension) und Pflegegeld, zugleich wichtigster Kostenträger für Rehabilitation mit 15 stationären und 2 ambulanten Reha-Zentren. Grundsatz: Rehabilitation vor Pension. Auskunft und Antragstellung über die Landesstelle.
Sozialministeriumservice Österreich
Zuständig für Behindertenpass, Parkausweis, Zuschüsse zur 24-Stunden-Betreuung und Hilfsmittelberatung für Menschen mit bleibenden Einschränkungen.
Pflegetelefon Sozialministerium Österreich
Gebührenfreie Hotline zu Pflegegeld, mobilen Diensten, 24h-Betreuung, Pflegekarenz und Hilfsmitteln.
Pro Infirmis – Sozialberatung Schweiz
Pro Infirmis ist die grösste Schweizer Fachorganisation für Menschen mit Behinderung jeder Art und keine auf Schlaganfall oder Hirnverletzung spezialisierte Stelle. Die kantonalen Beratungsstellen unterstützen Sie und Ihre Angehörigen bei Fragen zu IV, Finanzen, Wohnen und Alltag, wobei manche Direkthilfe-Leistungen an Bedingungen geknüpft sind.
Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL)
Ergänzungsleistungen (EL) helfen, wenn Ihre AHV- oder IV-Rente und Ihr übriges Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken; darauf besteht ein rechtlicher Anspruch. Neben jährlichen Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden, vergüten die EL auch Krankheits- und Behinderungskosten. Die Informationsstelle AHV/IV erklärt die Voraussetzungen und bietet Merkblätter und ein Berechnungstool.
FRAGILE Suisse (Dachorganisation)
FRAGILE Suisse ist die nationale Dachorganisation für Menschen mit Hirnverletzung und deren Angehörige. Sie bietet kostenlose Sozialberatung durch auf Hirnverletzung spezialisierte Fachpersonen, die kostenlose Helpline 0800 256 256 sowie das Programm Begleitetes Wohnen. Selbsthilfegruppen und Peer-Support finden Sie bei den elf regionalen Vereinigungen von FRAGILE.
Was möchten Sie als nächstes tun?








