Pflegekasse vs. Krankenkasse

Gilt nur in Deutschland.

In Österreich: Konsolidiert unter ÖGK/BVAEB/SVS

In der Schweiz: Krankenkasse + IV (getrennte Systeme)

Zwei getrennte Töpfe bei derselben Versicherung: Die Krankenkasse zahlt für medizinische Behandlung, Reha, Therapie und Hilfsmittel. Die Pflegekasse zahlt für Pflegeleistungen (Pflegegeld, Sachleistungen, Verhinderungspflege, Tagespflege). Anträge müssen an die richtige Stelle gehen.

Was tun?Im Zweifel bei Ihrer Versicherung anrufen und fragen, ob der Antrag an die Kranken- oder Pflegekasse gerichtet werden muss.

Warum das für Sie wichtig ist

Den Unterschied zu kennen spart Zeit. Wenn Sie beim falschen Bereich anrufen, werden Sie weitergeleitet und verlieren Zeit. Für alle Pflegefragen direkt nach der Pflegekasse fragen.

Häufige Missverständnisse

Viele wissen nicht, dass Pflegekasse und Krankenkasse unterschiedliche Leistungen erbringen und manchmal getrennt kontaktiert werden müssen. Der Pflegegrad-Antrag geht an die Pflegekasse, Heilmittelverordnungen an die Krankenkasse. In der Praxis ist es oft dieselbe Hotline, aber der Bereich muss klar benannt werden.

Sie suchen eine Stelle, die Ihnen dabei hilft? Der Wegweiser zeigt Ihnen passende Anlaufstellen in Deutschland.

Im Detail

In Deutschland ist jede Krankenkasse gleichzeitig auch Pflegekasse. Die Pflegeversicherung ist eine eigene Pflichtversicherung mit eigenen Beiträgen und Leistungen. Die Krankenkasse ist Ansprechpartner für Krankenbehandlung, Heilmittel und Hilfsmittel. Die Pflegekasse ist zuständig für Pflegegrad, Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbetrag.

In anderen Ländern

Österreich: Konsolidiert unter ÖGK/BVAEB/SVS

Schweiz: Krankenkasse + IV (getrennte Systeme)

Passende Anlaufstellen

Geprüfte Stellen aus dem Bereich „Bürokratie & Sozialleistungen".

Pflegestützpunkte Deutschland

Lokale Beratungsstellen, getragen von Kommunen und Pflegekassen. Helfen bei Pflegegrad-Antrag, Hilfsmittelversorgung, Entlastungsangeboten. Kostenlos.

Hier zuerst anrufenEine der wichtigsten Anlaufstellen bei Anträgen und Sozialleistungen.

UPD – Unabhängige Patientenberatung Deutschland

Kostenfreie und unabhängige Beratung zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen. Hilft bei Konflikten mit Krankenkassen, Ablehnungsbescheiden und Patientenrechten.

Hier zuerst anrufenEine der wichtigsten Anlaufstellen bei Anträgen und Sozialleistungen.

VdK Sozialverband Deutschland

Deutschlands größter Sozialverband mit über 2,3 Mio. Mitgliedern. Bietet sozialrechtliche Beratung und vertritt Mitglieder vor Sozialgerichten bei Fragen zu Rente, Pflegegrad, Schwerbehinderung und Widerspruchsverfahren.

Hier zuerst anrufenEine der wichtigsten Anlaufstellen bei Anträgen und Sozialleistungen.

Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Österreich

Zuständiger Sozialversicherungsträger für Pensionen (darunter die Erwerbsminderungspension/Invaliditätspension) und Pflegegeld, zugleich wichtigster Kostenträger für Rehabilitation mit 15 stationären und 2 ambulanten Reha-Zentren. Grundsatz: Rehabilitation vor Pension. Auskunft und Antragstellung über die Landesstelle.

Hier zuerst anrufenEine der wichtigsten Anlaufstellen bei Anträgen und Sozialleistungen.

Sozialministeriumservice Österreich

Zuständig für Behindertenpass, Parkausweis, Zuschüsse zur 24-Stunden-Betreuung und Hilfsmittelberatung für Menschen mit bleibenden Einschränkungen.

Hier zuerst anrufenEine der wichtigsten Anlaufstellen bei Anträgen und Sozialleistungen.

Pflegetelefon Sozialministerium Österreich

Gebührenfreie Hotline zu Pflegegeld, mobilen Diensten, 24h-Betreuung, Pflegekarenz und Hilfsmitteln.

Hier zuerst anrufenEine der wichtigsten Anlaufstellen bei Anträgen und Sozialleistungen.

Pro Infirmis – Sozialberatung Schweiz

Pro Infirmis ist die grösste Schweizer Fachorganisation für Menschen mit Behinderung jeder Art und keine auf Schlaganfall oder Hirnverletzung spezialisierte Stelle. Die kantonalen Beratungsstellen unterstützen Sie und Ihre Angehörigen bei Fragen zu IV, Finanzen, Wohnen und Alltag, wobei manche Direkthilfe-Leistungen an Bedingungen geknüpft sind.

Hier zuerst anrufenEine der wichtigsten Anlaufstellen bei Anträgen und Sozialleistungen.

Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL)

Ergänzungsleistungen (EL) helfen, wenn Ihre AHV- oder IV-Rente und Ihr übriges Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken; darauf besteht ein rechtlicher Anspruch. Neben jährlichen Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden, vergüten die EL auch Krankheits- und Behinderungskosten. Die Informationsstelle AHV/IV erklärt die Voraussetzungen und bietet Merkblätter und ein Berechnungstool.

FRAGILE Suisse (Dachorganisation)

FRAGILE Suisse ist die nationale Dachorganisation für Menschen mit Hirnverletzung und deren Angehörige. Sie bietet kostenlose Sozialberatung durch auf Hirnverletzung spezialisierte Fachpersonen, die kostenlose Helpline 0800 256 256 sowie das Programm Begleitetes Wohnen. Selbsthilfegruppen und Peer-Support finden Sie bei den elf regionalen Vereinigungen von FRAGILE.

Alle Anlaufstellen in „Bürokratie & Sozialleistungen" ansehen
Fragen

Stellen Sie Ihre Frage. Ich zeige Ihnen die Antwort auf dieser Seite oder eine geprüfte Antwort.