Schlaganfall Navigator

Pflegekasse vs. Krankenkasse

Gilt nur in Deutschland.

Zwei getrennte Töpfe bei derselben Versicherung: Die Krankenkasse zahlt für medizinische Behandlung, Reha, Therapie und Hilfsmittel. Die Pflegekasse zahlt für Pflegeleistungen (Pflegegeld, Sachleistungen, Verhinderungspflege, Tagespflege). Anträge müssen an die richtige Stelle gehen.

Was tun?Im Zweifel bei Ihrer Versicherung anrufen und fragen, ob der Antrag an die Kranken- oder Pflegekasse gerichtet werden muss.

Warum das für Sie wichtig ist

Den Unterschied zu kennen spart Zeit. Wenn Sie beim falschen Bereich anrufen, werden Sie weitergeleitet und verlieren Zeit. Für alle Pflegefragen direkt nach der Pflegekasse fragen.

Häufige Missverständnisse

Viele wissen nicht, dass Pflegekasse und Krankenkasse unterschiedliche Leistungen erbringen und manchmal getrennt kontaktiert werden müssen. Der Pflegegrad-Antrag geht an die Pflegekasse, Heilmittelverordnungen an die Krankenkasse. In der Praxis ist es oft dieselbe Hotline, aber der Bereich muss klar benannt werden.

Im Detail

In Deutschland ist jede Krankenkasse gleichzeitig auch Pflegekasse. Die Pflegeversicherung ist eine eigene Pflichtversicherung mit eigenen Beiträgen und Leistungen. Die Krankenkasse ist Ansprechpartner für Krankenbehandlung, Heilmittel und Hilfsmittel. Die Pflegekasse ist zuständig für Pflegegrad, Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbetrag.

In anderen Ländern

Österreich: Konsolidiert unter ÖGK/BVAEB/SVS

Schweiz: Krankenkasse + IV (getrennte Systeme)

Passende Anlaufstellen

Geprüfte Stellen aus dem Bereich „Bürokratie & Sozialleistungen".

VdK Sozialverband Deutschland

Deutschlands größter Sozialverband mit über 2,3 Mio. Mitgliedern. Bietet sozialrechtliche Beratung und vertritt Mitglieder vor Sozialgerichten bei Fragen zu Rente, Pflegegrad, Schwerbehinderung und Widerspruchsverfahren.

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UPD – Unabhängige Patientenberatung Deutschland

Kostenfreie und unabhängige Beratung zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen. Hilft bei Konflikten mit Krankenkassen, Ablehnungsbescheiden und Patientenrechten.

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Pflegestützpunkte Deutschland

Lokale Beratungsstellen, getragen von Kommunen und Pflegekassen. Helfen bei Pflegegrad-Antrag, Hilfsmittelversorgung, Entlastungsangeboten. Kostenlos.

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oesterreich.gv.at

Amtliche Informationsseite mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen zu Pflegegeld-Anträgen, Behindertenpass-Voraussetzungen und weiteren Sozialleistungen.

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Sozialministeriumservice Österreich

Zuständig für Behindertenpass, Parkausweis, Zuschüsse zur 24-Stunden-Betreuung und Hilfsmittelberatung für Menschen mit bleibenden Einschränkungen.

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Pflegegeld Beantragung Österreich

Informationen zu Voraussetzungen und Antragstellung des Pflegegelds (7 Stufen, Stufe 1 ab ca. 175 €/Mt.). Antrag beim Pensionsversicherungsträger.

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Pro Infirmis – Sozialberatung Schweiz

Pro Infirmis ist die grösste Schweizer Fachorganisation für Menschen mit Behinderung jeder Art und keine auf Schlaganfall oder Hirnverletzung spezialisierte Stelle. Die kantonalen Beratungsstellen unterstützen Sie und Ihre Angehörigen bei Fragen zu IV, Finanzen, Wohnen und Alltag, wobei manche Direkthilfe-Leistungen an Bedingungen geknüpft sind.

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FRAGILE Suisse (Dachorganisation)

FRAGILE Suisse ist die nationale Dachorganisation für Menschen mit Hirnverletzung und deren Angehörige. Sie bietet kostenlose Sozialberatung durch auf Hirnverletzung spezialisierte Fachpersonen, die kostenlose Helpline 0800 256 256 sowie das Programm Begleitetes Wohnen. Selbsthilfegruppen und Peer-Support finden Sie bei den elf regionalen Vereinigungen von FRAGILE.

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BSV – Hilflosenentschädigung IV

Die Hilflosenentschädigung der IV erhalten Sie, wenn Sie wegen der gesundheitlichen Folgen dauerhaft bei alltäglichen Verrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen oder Essen auf Hilfe angewiesen sind. Sie ist einkommensunabhängig und wird frühestens nach einer einjährigen Wartezeit ausgerichtet. Der Weg führt über die IV-Anmeldung bei Ihrer kantonalen IV-Stelle und eine Abklärung, nicht über einen einfachen Antrag mit sofortiger Auszahlung.

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