Pflegestützpunkt

Gilt nur in Deutschland.

In Österreich: Sozialministeriumservice / Pflegetelefon 0800 20 16 22

In der Schweiz: Pro Senectute / Pro Infirmis Beratung

Kostenlose, lokale Beratungsstellen für alle Fragen rund um Pflege: Welche Leistungen stehen mir zu? Wie stelle ich Anträge? Welche Dienste gibt es in meiner Nähe? Getragen von Kommunen und Pflegekassen. Stark untergenutzt, obwohl jeder Pflegebedürftige Anspruch darauf hat.

Was tun?PLZ-Suche auf pflege-navigator.de oder direkt bei Ihrer Pflegekasse nach dem nächsten Pflegestützpunkt fragen.

Warum das für Sie wichtig ist

Pflegestützpunkte helfen, den Überblick über Sozialleistungen zu behalten. Ein persönliches Beratungsgespräch zeigt auf, welche Leistungen Sie noch nicht beantragt haben. Das kann mehrere hundert Euro pro Monat bedeuten.

Häufige Missverständnisse

Viele kennen Pflegestützpunkte nicht oder denken, Beratung koste Geld. Beides stimmt nicht. Die Beratung ist kostenlos und unabhängig, Pflegestützpunkte sind nicht an bestimmte Anbieter gebunden und machen keine Werbung für Pflegedienste.

Sie suchen eine Stelle, die Ihnen dabei hilft? Der Wegweiser zeigt Ihnen passende Anlaufstellen in Deutschland.

Im Detail

Pflegestützpunkte bieten unabhängige, kostenlose Beratung zu Pflege, Pflegegrad, finanziellen Leistungen und lokalen Angeboten. Es gibt sie aber nicht flächendeckend: Ob Pflegestützpunkte eingerichtet werden, bestimmt nach Paragraph 7c Absatz 1 SGB XI die oberste Landesbehörde, und einzelne Bundesländer haben davon keinen Gebrauch gemacht. Wo es keinen gibt, führt derselbe Weg über die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse. Die Beratung durch Pflegeberater ist ein Rechtsanspruch nach Paragraph 7a SGB XI, und zwar unabhängig vom Pflegegrad: Er besteht schon, wenn Sie einen Antrag gestellt haben. Beratungsgespräche können auch zu Hause stattfinden.

In anderen Ländern

Österreich: Sozialministeriumservice / Pflegetelefon 0800 20 16 22

Schweiz: Pro Senectute / Pro Infirmis Beratung

Passende Anlaufstellen

Geprüfte Stellen aus dem Bereich „Bürokratie & Sozialleistungen".

Pflegestützpunkte Deutschland

Lokale Beratungsstellen, getragen von Kommunen und Pflegekassen. Helfen bei Pflegegrad-Antrag, Hilfsmittelversorgung, Entlastungsangeboten. Kostenlos.

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UPD – Unabhängige Patientenberatung Deutschland

Kostenfreie und unabhängige Beratung zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen. Hilft bei Konflikten mit Krankenkassen, Ablehnungsbescheiden und Patientenrechten.

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VdK Sozialverband Deutschland

Deutschlands größter Sozialverband mit über 2,3 Mio. Mitgliedern. Bietet sozialrechtliche Beratung und vertritt Mitglieder vor Sozialgerichten bei Fragen zu Rente, Pflegegrad, Schwerbehinderung und Widerspruchsverfahren.

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Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Österreich

Zuständiger Sozialversicherungsträger für Pensionen (darunter die Erwerbsminderungspension/Invaliditätspension) und Pflegegeld, zugleich wichtigster Kostenträger für Rehabilitation mit 15 stationären und 2 ambulanten Reha-Zentren. Grundsatz: Rehabilitation vor Pension. Auskunft und Antragstellung über die Landesstelle.

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Sozialministeriumservice Österreich

Zuständig für Behindertenpass, Parkausweis, Zuschüsse zur 24-Stunden-Betreuung und Hilfsmittelberatung für Menschen mit bleibenden Einschränkungen.

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Pflegetelefon Sozialministerium Österreich

Gebührenfreie Hotline zu Pflegegeld, mobilen Diensten, 24h-Betreuung, Pflegekarenz und Hilfsmitteln.

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Pro Infirmis – Sozialberatung Schweiz

Pro Infirmis ist die grösste Schweizer Fachorganisation für Menschen mit Behinderung jeder Art und keine auf Schlaganfall oder Hirnverletzung spezialisierte Stelle. Die kantonalen Beratungsstellen unterstützen Sie und Ihre Angehörigen bei Fragen zu IV, Finanzen, Wohnen und Alltag, wobei manche Direkthilfe-Leistungen an Bedingungen geknüpft sind.

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Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL)

Ergänzungsleistungen (EL) helfen, wenn Ihre AHV- oder IV-Rente und Ihr übriges Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken; darauf besteht ein rechtlicher Anspruch. Neben jährlichen Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden, vergüten die EL auch Krankheits- und Behinderungskosten. Die Informationsstelle AHV/IV erklärt die Voraussetzungen und bietet Merkblätter und ein Berechnungstool.

FRAGILE Suisse (Dachorganisation)

FRAGILE Suisse ist die nationale Dachorganisation für Menschen mit Hirnverletzung und deren Angehörige. Sie bietet kostenlose Sozialberatung durch auf Hirnverletzung spezialisierte Fachpersonen, die kostenlose Helpline 0800 256 256 sowie das Programm Begleitetes Wohnen. Selbsthilfegruppen und Peer-Support finden Sie bei den elf regionalen Vereinigungen von FRAGILE.

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Belegt mit 3 Quellen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf Gesetze, Behörden und die Stellen, die die Leistung gewähren. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.

  1. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI), § 7c – PflegestützpunkteBelegt: Ob Pflegestützpunkte eingerichtet werden, bestimmt die oberste Landesbehörde. Sie bestehen deshalb nicht flächendeckend.Von uns geprüft am 26.08.2026.
  2. Bundesministerium der Justiz: § 7a SGB XI – PflegeberatungBelegt: Der Anspruch besteht für Personen, die Leistungen nach dem SGB XI erhalten, und ausdrücklich auch dann, wenn nur ein Antrag gestellt wurde und erkennbar Beratungsbedarf besteht. Ein Mindest-Pflegegrad wird nicht verlangt.Von uns geprüft am 26.08.2026.
  3. Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de): Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI), § 28a – Leistungen bei Pflegegrad 1Belegt: Bei Pflegegrad 1 gewährt die Pflegeversicherung ausdrücklich Pflegeberatung nach den §§ 7a und 7b sowie den Entlastungsbetrag nach § 45b.Von uns geprüft am 26.08.2026.
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