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Schweiz

Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL)

Reicht Ihre Rente nach dem Hirnschlag nicht zum Leben, können Sie Ergänzungsleistungen bekommen. Sie bezahlen auch manche Kosten für Krankheit und Behinderung. Den Antrag stellen Sie bei der Ausgleichskasse Ihres Kantons.

Ausgerichtet werden die EL von den Kantonen. Den Antrag stellen Sie bei der kantonalen EL-Stelle, in der Regel der kantonalen Ausgleichskasse oder deren Zweigstelle in Ihrer Gemeinde.

Passender Ratgeber

Hilflosenentschädigung nach dem Schlaganfall in der SchweizWartejahr, Grade und Anmeldung bei der kantonalen IV-Stelle, verständlich erklärt.

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