Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
Gilt nur in Deutschland.
Ein gesetzlicher Anspruch auf individuelle Pflegeberatung durch Ihre Pflegekasse. Ein persönlicher Pflegeberater erstellt einen Versorgungsplan und koordiniert Leistungen. Muss sofort nach Antrag auf einen Pflegegrad angeboten werden. Wird häufig mit dem Pflegestützpunkt verwechselt.
Was tun?Bei der Pflegekasse einfordern: 'Ich möchte meine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI in Anspruch nehmen.' Das ist Ihr Recht.
Warum das für Sie wichtig ist
Pflegeberatung ist ein gesetzlich garantiertes Recht und vollständig kostenlos. Ein guter Pflegeberater hilft, alle verfügbaren Leistungen optimal zu kombinieren und bürokratische Hürden zu überwinden. Nutzen Sie dieses Angebot aktiv.
Häufige Missverständnisse
Viele wissen nicht, dass sie ab Pflegegrad 2 einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung haben. Die Pflegekasse ist verpflichtet, die Beratung aktiv anzubieten. Wenn das nicht geschieht, können Sie die Beratung ausdrücklich einfordern.
Im Detail
Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung durch die Pflegekasse (Paragraph 7a SGB XI). Ein persönlicher Pflegeberater wird zugewiesen und hilft beim Aufbau einer individuellen Versorgungssituation. Die erste Beratung muss innerhalb von 2 Wochen nach Antragstellung angeboten werden. Pflegeberater koordinieren auch verschiedene Leistungsanbieter.
Passende Anlaufstellen
Geprüfte Stellen aus dem Bereich „Alltag & Selbstständigkeit".
EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
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