Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
Gilt nur in Deutschland.
Ein gesetzlicher Anspruch auf individuelle Pflegeberatung durch Ihre Pflegekasse. Ein persönlicher Pflegeberater erstellt einen Versorgungsplan und koordiniert Leistungen. Muss sofort nach Antrag auf einen Pflegegrad angeboten werden. Wird häufig mit dem Pflegestützpunkt verwechselt.
Was tun?Bei der Pflegekasse einfordern: 'Ich möchte meine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI in Anspruch nehmen.' Das ist Ihr Recht.
Warum das für Sie wichtig ist
Pflegeberatung ist ein gesetzlich garantiertes Recht und vollständig kostenlos. Ein guter Pflegeberater hilft, alle verfügbaren Leistungen optimal zu kombinieren und bürokratische Hürden zu überwinden. Nutzen Sie dieses Angebot aktiv.
Häufige Missverständnisse
Viele glauben, Pflegeberatung gebe es erst ab Pflegegrad 2. Das verwechselt zwei Vorschriften: Ab Pflegegrad 2 müssen Pflegegeld-Empfänger halbjährlich einen Beratungsbesuch abrufen, das ist eine Pflicht nach Paragraph 37 Absatz 3 SGB XI. Der Anspruch auf Pflegeberatung nach Paragraph 7a SGB XI gilt dagegen unabhängig vom Pflegegrad und schon nach der Antragstellung. Die Pflegekasse ist verpflichtet, die Beratung aktiv anzubieten. Wenn das nicht geschieht, können Sie die Beratung ausdrücklich einfordern.
Sie suchen eine Stelle, die Ihnen dabei hilft? Der Wegweiser zeigt Ihnen passende Anlaufstellen in Deutschland.
Im Detail
Der Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung hängt nicht am Pflegegrad (Paragraph 7a SGB XI). Er besteht, sobald Sie Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, und ausdrücklich auch dann, wenn Sie erst einen Antrag gestellt haben und erkennbar Beratungsbedarf besteht. Nach einem Erstantrag muss die Pflegekasse Ihnen unmittelbar einen Beratungstermin anbieten oder einen Beratungsgutschein ausstellen; der Termin ist innerhalb von 2 Wochen nach Antragseingang durchzuführen (Paragraph 7b SGB XI). Auf Wunsch findet die Beratung bei Ihnen zu Hause statt. Ein persönlicher Pflegeberater wird benannt und erstellt mit Ihnen einen Versorgungsplan. Pflegeberater koordinieren auch verschiedene Leistungsanbieter.
Passende Anlaufstellen
Geprüfte Stellen aus dem Bereich „Alltag & Selbstständigkeit".
Pflegedienste und Tagespflege finden – vdek-Pflegelotse
Kostenloses Suchportal für Pflegeangebote in ganz Deutschland: ambulante Pflegedienste, Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege, Pflegeheime, Betreuungsdienste und Pflegeberatungsstellen, jeweils mit Adresse, Leistungen und Preisen. Die Suche läuft über die Postleitzahl und steht allen offen, unabhängig davon, bei welcher Kasse Sie versichert sind.
EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
Kostenlose und unabhängige Beratung zu allem, was Teilhabe betrifft: Hilfsmittel, Anträge, Reha, Rückkehr in den Beruf und Wohnen. Rund 500 Beratungsstellen bundesweit, vom Bund gefördert und ausdrücklich unabhängig von Krankenkassen und Rentenversicherung. Beraten wird häufig von Menschen, die selbst eine Behinderung haben.
REHADAT Hilfsmittel – Alltagshilfen-Datenbank
Deutschlands größte kostenfreie Datenbank für Hilfsmittel im Alltag: von Greifhilfen über Kommunikationshilfen bis Mobililitätshilfen. Produkte vergleichen und Anbieter finden.
CLUB MOBIL – Fahreignungsüberprüfung
Eine Fahrprobe im echten Straßenverkehr, bevor Sie zur Führerscheinbehörde gehen. Sie fahren im Fahrschulauto mit einer gerichtlich beeideten Sachverständigen und einem Fahrlehrer und bekommen ein schriftliches Gutachten. Brauchen Sie nach einer Lähmung Hilfen am Auto, wird auch festgestellt, welche.
Österreichisches Rotes Kreuz – Rufhilfe
Ein wasserfester Sender am Handgelenk, über den Sie auf Knopfdruck eine Notrufzentrale erreichen. Kommt kein Gespräch zustande, schickt das Rote Kreuz ein Einsatzfahrzeug mit Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern. Angehörige können als Kontaktpersonen hinterlegt werden. Gedacht für Menschen, die nach dem Schlaganfall viel allein zu Hause sind.
ÖBB Mobilitätsservice-Zentrale
Kostenlose Hilfe beim Ein-, Um- und Aussteigen an österreichischen Bahnhöfen, dazu Auskunft, welche Bahnhöfe und Züge barrierefrei sind. Anmeldung telefonisch oder über das Online-Formular. Mit Behindertenpass fahren Sie in ganz Österreich um 50 Prozent günstiger, ohne eine eigene Ermäßigungskarte zu brauchen.
Schweizerisches Rotes Kreuz – Fahrdienst
Freiwillige des Roten Kreuzes fahren ältere und kranke Menschen zu Arztterminen und in die Therapie, wenn Bus und Bahn nicht mehr gehen. Gebucht wird telefonisch, je nach Kantonalverband auch online. Sie zahlen eine Entschädigung, die die Auslagen der Freiwilligen deckt, also deutlich weniger als ein Taxi.
Schweizerisches Rotes Kreuz – Notruf
Der Rotkreuz-Notruf ist ein Sender, den Sie am Handgelenk oder als Kette tragen und über den Sie auf Knopfdruck eine rund um die Uhr besetzte Notrufzentrale erreichen. Die Zentrale sieht Ihre hinterlegten Angaben, verständigt Ihre Kontaktpersonen oder den Rettungsdienst. Es gibt Varianten für zu Hause, für unterwegs und als Uhr.
Spitex Schweiz
Spitex steht für spitalexterne Hilfe und Pflege: professionelle Pflege und Betreuung bei Ihnen zu Hause. Nach einem Schlaganfall unterstützt die Spitex Sie bei Körperpflege, Medikamenten, Wundversorgung und im Alltag, damit Sie zu Hause bleiben können. Der Zugang läuft über eine ärztliche Verordnung, die Kosten der verordneten Pflege übernimmt die Krankenkasse aus der Grundversicherung.
Belegt mit 4 Quellen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf Gesetze, Behörden und die Stellen, die die Leistung gewähren. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.
- Bundesministerium der Justiz: § 7a SGB XI – PflegeberatungBelegt: Der Anspruch besteht für Personen, die Leistungen nach dem SGB XI erhalten, und ausdrücklich auch dann, wenn nur ein Antrag gestellt wurde und erkennbar Beratungsbedarf besteht. Ein Mindest-Pflegegrad wird nicht verlangt.Von uns geprüft am 26.08.2026.
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI), § 7b – Pflicht zum Beratungsangebot und BeratungsgutscheineBelegt: Nach einem Erstantrag ist unmittelbar ein Beratungstermin anzubieten oder ein Beratungsgutschein auszustellen; der Termin ist innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang durchzuführen.Von uns geprüft am 26.08.2026.
- Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de): Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI), § 28a – Leistungen bei Pflegegrad 1Belegt: Bei Pflegegrad 1 gewährt die Pflegeversicherung ausdrücklich Pflegeberatung nach den §§ 7a und 7b sowie den Entlastungsbetrag nach § 45b.Von uns geprüft am 26.08.2026.
- Bundesministerium der Justiz: § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte PflegehilfenBelegt: Pflegegeld gibt es für die Pflegegrade 2 bis 5. Absatz 3 verpflichtet Pflegegeld-Empfänger dieser Grade zum halbjährlichen Beratungsbesuch; bei Pflegegrad 1 ist er ein Anspruch, keine Pflicht.Von uns geprüft am 26.08.2026.
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