Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht
In der Schweiz: Pro Senectute Docupass-Paket
Zwei Dokumente, die nach einem Schlaganfall dringend relevant werden. Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen. Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für Sie entscheidet, wenn Sie es nicht können. Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Betreuungsgericht in der Regel einen Betreuer.
Was tun?Beide Dokumente möglichst bald erstellen; das Bundesministerium der Justiz bietet ein Musterformular für die Vorsorgevollmacht zum Herunterladen an. Anschließend beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen, damit Betreuungsgericht und Ärzte im Ernstfall erfahren, dass es sie gibt; das Dokument selbst wird dort nicht verwahrt. Die Registrierung kostet einmalig 24,00 Euro (online, Zahlung per Lastschrift), eine Jahresgebühr fällt nicht an.
Warum das für Sie wichtig ist
Nach einem Schlaganfall können erneute Ereignisse auftreten. Mit einer aktuellen Patientenverfügung stellen Sie sicher, dass Ihre Wertvorstellungen und Wünsche respektiert werden, auch wenn Sie sich nicht mehr äußern können. Angehörige sind dann entlastet, da sie keine schwere Entscheidung alleine treffen müssen.
Häufige Missverständnisse
Viele glauben, eine Patientenverfügung sei nur für das Lebensende relevant. Tatsächlich gilt sie unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung. Ein weiterer Irrtum: Man brauche einen Notar. Das ist nicht nötig, auch wenn eine rechtliche Beratung die Qualität des Dokuments verbessern kann.
Sie suchen eine Stelle, die Ihnen dabei hilft? Der Wegweiser zeigt Ihnen passende Anlaufstellen.
Im Detail
Die Patientenverfügung ist ein rechtlich bindendes Dokument, in dem Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Nach einem Schlaganfall ist die rechtzeitige Erstellung besonders wichtig, da ein erneutes Ereignis zu Entscheidungsunfähigkeit führen kann. Für Deutschland gilt: Die Verfügung muss schriftlich sein. Ein Notar ist nicht erforderlich.
In anderen Ländern
Schweiz: Pro Senectute Docupass-Paket
Passende Anlaufstellen
Geprüfte Stellen aus dem Bereich „Bürokratie & Sozialleistungen".
Pflegestützpunkte Deutschland
Lokale Beratungsstellen, getragen von Kommunen und Pflegekassen. Helfen bei Pflegegrad-Antrag, Hilfsmittelversorgung, Entlastungsangeboten. Kostenlos.
UPD – Unabhängige Patientenberatung Deutschland
Kostenfreie und unabhängige Beratung zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen. Hilft bei Konflikten mit Krankenkassen, Ablehnungsbescheiden und Patientenrechten.
VdK Sozialverband Deutschland
Deutschlands größter Sozialverband mit über 2,3 Mio. Mitgliedern. Bietet sozialrechtliche Beratung und vertritt Mitglieder vor Sozialgerichten bei Fragen zu Rente, Pflegegrad, Schwerbehinderung und Widerspruchsverfahren.
Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Österreich
Zuständiger Sozialversicherungsträger für Pensionen (darunter die Erwerbsminderungspension/Invaliditätspension) und Pflegegeld, zugleich wichtigster Kostenträger für Rehabilitation mit 15 stationären und 2 ambulanten Reha-Zentren. Grundsatz: Rehabilitation vor Pension. Auskunft und Antragstellung über die Landesstelle.
Sozialministeriumservice Österreich
Zuständig für Behindertenpass, Parkausweis, Zuschüsse zur 24-Stunden-Betreuung und Hilfsmittelberatung für Menschen mit bleibenden Einschränkungen.
Pflegetelefon Sozialministerium Österreich
Gebührenfreie Hotline zu Pflegegeld, mobilen Diensten, 24h-Betreuung, Pflegekarenz und Hilfsmitteln.
Pro Infirmis – Sozialberatung Schweiz
Pro Infirmis ist die grösste Schweizer Fachorganisation für Menschen mit Behinderung jeder Art und keine auf Schlaganfall oder Hirnverletzung spezialisierte Stelle. Die kantonalen Beratungsstellen unterstützen Sie und Ihre Angehörigen bei Fragen zu IV, Finanzen, Wohnen und Alltag, wobei manche Direkthilfe-Leistungen an Bedingungen geknüpft sind.
Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL)
Ergänzungsleistungen (EL) helfen, wenn Ihre AHV- oder IV-Rente und Ihr übriges Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken; darauf besteht ein rechtlicher Anspruch. Neben jährlichen Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden, vergüten die EL auch Krankheits- und Behinderungskosten. Die Informationsstelle AHV/IV erklärt die Voraussetzungen und bietet Merkblätter und ein Berechnungstool.
FRAGILE Suisse (Dachorganisation)
FRAGILE Suisse ist die nationale Dachorganisation für Menschen mit Hirnverletzung und deren Angehörige. Sie bietet kostenlose Sozialberatung durch auf Hirnverletzung spezialisierte Fachpersonen, die kostenlose Helpline 0800 256 256 sowie das Programm Begleitetes Wohnen. Selbsthilfegruppen und Peer-Support finden Sie bei den elf regionalen Vereinigungen von FRAGILE.
Belegt mit 3 Quellen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf Gesetze, Behörden und die Stellen, die die Leistung gewähren. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.
- Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de): Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 1827 – Patientenverfügung; Behandlungswünsche oder mutmasslicher WilleBelegt: Eine Patientenverfügung setzt Einwilligungsfähigkeit und Volljährigkeit voraus, muss schriftlich sein und kann jederzeit formlos widerrufen werden.Von uns geprüft am 26.08.2026.
- Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de): Bundesnotarordnung (BNotO), § 78a – Zentrales VorsorgeregisterBelegt: Die Bundesnotarkammer führt als Registerbehörde ein automatisiertes elektronisches Register über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Widersprüche gegen eine Vertretung durch den Ehegatten nach § 1358 BGB (Abs. 1). Aufgenommen werden dürfen unter anderem Angaben über Vollmachtgeber, Bevollmächtigte, Inhalt der Vollmacht, Vorschläge zur Auswahl des Betreuers, Wünsche zur Wahrnehmung der Betreuung sowie über den einer Ehegattenvertretung Widersprechenden (Abs. 2).Von uns geprüft am 26.08.2026.
- Bundesnotarkammer, Zentrales Vorsorgeregister: Kosten einer RegistrierungBelegt: Online-Registrierung bei Zahlung per Lastschrift 20,50 Euro, per Überweisung 23,00 Euro; je zusätzliche Vertrauensperson 3,50 Euro. Die Gebühr fällt einmalig an, es gibt keine Jahresgebühr.Von uns geprüft am 26.08.2026.
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