Entlastung für Angehörige
Pflegepausen, Freistellung im Beruf und Beratung für Sie.
Was möchten Sie klären?
Anleitung zu: Arbeitgeber sofort informieren
Wenn Sie berufstätig sind und jetzt Pflege organisieren müssen, informieren Sie Ihren Arbeitgeber und beantragen Sie Pflegeunterstützungsgeld unverzüglich bei der Pflegeversicherung der betroffenen Person.
Anleitung zu: Entlastungsbetrag nutzen
Wird die Person mit Pflegegrad zu Hause gepflegt, erstattet die Pflegekasse bis zu 131 Euro im Monat für anerkannte Hilfen im Alltag, Tagespflege oder Kurzzeitpflege; der Betrag gilt bis Ende 2027.
Anleitung zu: Eine Pause planen
Bei Pflegegrad 2 oder höher kann Ersatz- oder Kurzzeitpflege eine Pause ermöglichen.
Anleitung zu: Freistellung klären
Wenn Sie berufstätig sind, informieren Sie sich über Pflegezeit oder Familienpflegezeit und deren Voraussetzungen.