Pro Infirmis – Fachberatung Wohnen
Was Sie bekommen
Beratung kostenfrei, Direkthilfe variabel
Von Stiftung. Für die Schweiz.
Pro Infirmis berät kostenlos zu barrierefreiem Wohnen und hilft beim Zugang zu Förderleistungen der IV und EL. In allen Kantonen präsent.
Wichtig
Zu spät kontaktiert. Pro Infirmis als ersten Schritt nutzen – sie kennen alle kantonalen Fördertöpfe und begleiten kostenlos durch den Prozess.
So beantragen Sie es
- 1Pro Infirmis Regionalstelle in Ihrer Nähe kontaktieren (proinfirmis.ch)
- 2Kostenloses Erstgespräch vereinbaren
- 3Gemeinsame Analyse der Wohnbedürfnisse
- 4Unterstützung bei der Suche nach kantonalen Förderprogrammen
- 5Begleitung beim Antragsverfahren für IV, EL und kantonale Stellen
Benötigte Unterlagen
- Keine Unterlagen für das Erstgespräch nötig
Antrag stellen bei
Pro Infirmis Regionalstelle (proinfirmis.ch, in allen Kantonen vertreten)
Bearbeitungszeit
Beratungstermin oft innerhalb 1–3 Wochen
Lässt sich mit allen anderen kombinieren
Unterstützt bei IV-Wohnungsanpassung Art. 21 IVG, Ergänzungsleistungen EL und kantonalen Programmen
Praxistipp
Wichtigster erster Schritt in der Schweiz! Wie die Wohnberatungsstellen in DE. Pro Infirmis kennt alle kantonalen Fördertöpfe und hilft beim Antrag.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Förderung durch Pro Infirmis – Fachberatung Wohnen?
- Beratung kostenfrei, Direkthilfe variabel. Pro Infirmis berät kostenlos zu barrierefreiem Wohnen und hilft beim Zugang zu Förderleistungen der IV und EL. In allen Kantonen präsent.
- Welche Voraussetzungen gelten?
- Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung. Wohnsituation: beides.
- Wo stelle ich den Antrag?
- Pro Infirmis Regionalstelle (proinfirmis.ch, in allen Kantonen vertreten)
- Wie lange dauert die Bearbeitung?
- Beratungstermin oft innerhalb 1–3 Wochen
Diese Angaben wurden zuletzt am 28.03.2026 von Hand geprüft. Förderhöhen und Fristen ändern sich. Bitte bestätigen Sie den Betrag vor dem Antrag auf der offiziellen Seite.