Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Barrierefreies Wohnen
Was Sie bekommen
Baudarlehen bis 10.000 € (leistungsfrei)
Von Land. Für Deutschland.
Bayern bietet ein zinsloses Darlehen bis 10.000 € für den barrierefreien Umbau. Voraussetzung: Schwerbehinderung und Einhaltung der Einkommensgrenzen.
Wichtig
Einkommensgrenzen genau prüfen (Programm ist einkommensabhängig). Mindestkosten 1.000 €. Nur in Bayern verfügbar. Schwerbehinderung muss nachgewiesen sein.
So beantragen Sie es
- 1Schwerbehindertenausweis und Einkommensnachweise zusammenstellen
- 2Kostenvoranschlag vom Handwerksbetrieb einholen
- 3Antrag beim zuständigen Landratsamt oder der kreisfreien Stadt stellen
- 4Prüfung der Einkommensgrenzen und des Bedarfs
- 5Darlehensbescheid erhalten und Umbau beauftragen
Benötigte Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis
- Einkommensnachweise
- Kostenvoranschlag
- Eigentums- oder Mietnachweis
Antrag stellen bei
Zuständiges Landratsamt oder kreisfreie Stadt in Bayern
Bearbeitungszeit
6–12 Wochen
Lässt sich kombinieren mit
Praxistipp
Antrag beim Landratsamt oder kreisfreier Stadt. Einkommensgrenzen beachten. Bagatellgrenze 1.000 €. Aktiv Stand 2026.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Förderung durch Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Barrierefreies Wohnen?
- Baudarlehen bis 10.000 € (leistungsfrei). Bayern bietet ein zinsloses Darlehen bis 10.000 € für den barrierefreien Umbau. Voraussetzung: Schwerbehinderung und Einhaltung der Einkommensgrenzen.
- Welche Voraussetzungen gelten?
- Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung. Wohnsituation: beides.
- Wo stelle ich den Antrag?
- Zuständiges Landratsamt oder kreisfreie Stadt in Bayern
- Wie lange dauert die Bearbeitung?
- 6–12 Wochen
Diese Angaben wurden zuletzt am 18.09.2026 von Hand geprüft. Ob es das Programm noch gibt, prüfen wir zusätzlich jede Woche automatisch. So prüfen wir
Belegt mit 1 Quelle
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf Gesetze, Behörden und die Stellen, die die Leistung gewähren. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.
- BayernPortal (Freistaat Bayern): Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die AnpassungBelegt: Leistungsfreies Baudarlehen bis 10.000 Euro für bauliche Maßnahmen im Bestand; Rechtsgrundlage Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) und Wohnraumförderungsbestimmungen 2023 (WFB 2023); zweistufiges Verfahren über Landratsamt/kreisfreie Stadt und Bewilligung durch die Bayerische LandesbodenkreditanstaltVon uns geprüft am 26.08.2026.