Pflegekasse – Wohnumfeldverbesserung (§40 SGB XI)
Was Sie bekommen
bis 4.180 € pro Maßnahme (mehrfach möglich)
Von Pflegekasse. Für Deutschland.
Die Pflegekasse bezuschusst Umbauten, die die häusliche Pflege erleichtern – z.B. bodengleiche Dusche, Rampe oder Türverbreiterung. Bis zu 4.180 € pro Maßnahme, ab Pflegegrad 1.
Wichtig
Antrag MUSS vor dem ersten Handgriff gestellt werden – rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Bei Mietwohnung: schriftliche Vermieterzustimmung vorab einholen, sonst muss der Umbau rückgebaut werden. Nach 3–5 Wochen ohne Rückmeldung gilt die Genehmigung als erteilt (gesetzliche Genehmigungsfiktion).
So beantragen Sie es
- 1Pflegegrad beantragen, falls noch nicht vorhanden (ab Pflegegrad 1 anspruchsberechtigt)
- 2Kostenvoranschläge von Handwerkern einholen und Maßnahmen festlegen
- 3Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen – unbedingt VOR Baubeginn
- 4Bewilligungsbescheid abwarten (bei Mietwohnung: Vermieterzustimmung einholen)
- 5Umbau durchführen und Rechnungen einreichen (Erstattung erfolgt nach Zahlung)
Benötigte Unterlagen
- Pflegebescheid
- Kostenvoranschlag
- ärztliche oder therapeutische Begründung
- Vermieterzustimmung (bei Mietwohnung)
Antrag stellen bei
Ihre Pflegekasse (telefonisch oder schriftlich)
Bearbeitungszeit
2–6 Wochen
Lässt sich kombinieren mit
Praxistipp
Wichtigster Fördertopf, da am einfachsten zu beantragen. Antrag bei der eigenen Pflegekasse. Kann mit KfW kombiniert werden. Bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung bis 16.720 € möglich.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Förderung durch Pflegekasse – Wohnumfeldverbesserung (§40 SGB XI)?
- bis 4.180 € pro Maßnahme (mehrfach möglich). Die Pflegekasse bezuschusst Umbauten, die die häusliche Pflege erleichtern – z.B. bodengleiche Dusche, Rampe oder Türverbreiterung. Bis zu 4.180 € pro Maßnahme, ab Pflegegrad 1.
- Welche Voraussetzungen gelten?
- Voraussetzung: ab Pflegegrad 1. Wohnsituation: beides.
- Wo stelle ich den Antrag?
- Ihre Pflegekasse (telefonisch oder schriftlich)
- Wie lange dauert die Bearbeitung?
- 2–6 Wochen
Diese Angaben wurden zuletzt am 23.09.2026 von Hand geprüft. Ob es das Programm noch gibt, prüfen wir zusätzlich jede Woche automatisch. So prüfen wir
Belegt mit 1 Quelle
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf Gesetze, Behörden und die Stellen, die die Leistung gewähren. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.
- Bundesministerium der Justiz: § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde MaßnahmenBelegt: Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds, höchstens 4.180 Euro je Maßnahme (Abs. 4)Von uns geprüft am 23.09.2026.