Pflegegrad (1–5)
Gilt nur in Deutschland.
Eine Einstufung, wie viel Hilfe Sie im Alltag brauchen. Stufe 1 bedeutet wenig Unterstützung, Stufe 5 bedeutet sehr viel. Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen Ihnen von der Pflegekasse zustehen.
Was tun?Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen (formlos reicht). Führen Sie vorher mindestens 2 Wochen ein Pflegetagebuch, das den tatsächlichen Hilfebedarf dokumentiert.
Warum das für Sie wichtig ist
Der Pflegegrad bestimmt, wie viel Geld Sie monatlich für Pflege erhalten. Ohne Pflegegrad müssen Sie alle Pflegeleistungen selbst bezahlen. Bei Pflegegrad 2 bekommen Sie zum Beispiel bis zu 761 EUR monatlich für ambulante Pflegesachleistungen. Der Pflegegrad öffnet zudem den Zugang zu Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Hilfsmitteln.
Häufige Missverständnisse
Viele glauben, der Pflegegrad werde automatisch nach dem Krankenhausaufenthalt vergeben. Das stimmt nicht: Sie müssen ihn aktiv beantragen. Ein häufiger Irrtum ist auch, dass Pflegegrad 1 keine Leistungen bringe. Tatsächlich gibt es auch bei Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag von 131 EUR monatlich.
Im Detail
Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst (MD) nach einem Hausbesuch festgestellt. Bewertet werden 6 Module: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Krankheitsbewältigung und Alltagsgestaltung. Je nach Grad (1–5) erhalten Sie unterschiedlich hohe Leistungen aus der Pflegeversicherung. Pflegegrad 2 ist die häufig erreichte Einstufung nach Schlaganfall. Der Antrag läuft über die Pflegekasse und sollte so früh wie möglich gestellt werden, da Leistungen erst ab Antragsdatum gezahlt werden.
In anderen Ländern
Österreich: Pflegestufe 1–7 (Bundespflegegeld)
Schweiz: Hilflosenentschädigung (3 Schweregrade)
Passende Anlaufstellen
Geprüfte Stellen aus dem Bereich „Alltag & Selbstständigkeit".
EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
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