Pflegegrad (1–5)

Gilt nur in Deutschland.

In Österreich: Pflegestufe 1–7 (Bundespflegegeld)

In der Schweiz: Hilflosenentschädigung (3 Schweregrade)

Eine Einstufung, wie viel Hilfe Sie im Alltag brauchen. Pflegegrad 1 bedeutet wenig Unterstützung, Pflegegrad 5 bedeutet sehr viel. Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen Ihnen von der Pflegekasse zustehen.

Was tun?Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen (formlos reicht). Führen Sie vorher mindestens 2 Wochen ein Pflegetagebuch, das den tatsächlichen Hilfebedarf dokumentiert.

Warum das für Sie wichtig ist

Der Pflegegrad bestimmt, wie viel Geld Sie monatlich für Pflege erhalten. Ohne Pflegegrad müssen Sie alle Pflegeleistungen selbst bezahlen. Bei Pflegegrad 2 bekommen Sie zum Beispiel bis zu 761 EUR monatlich für ambulante Pflegesachleistungen. Der Pflegegrad öffnet zudem den Zugang zu Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Hilfsmitteln.

Häufige Missverständnisse

Viele glauben, der Pflegegrad werde automatisch nach dem Krankenhausaufenthalt vergeben. Das stimmt nicht: Sie müssen ihn aktiv beantragen. Ein häufiger Irrtum ist auch, dass Pflegegrad 1 keine Leistungen bringe. Tatsächlich gibt es auch bei Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag von 131 EUR monatlich.

Sie suchen eine Stelle, die Ihnen dabei hilft? Der Wegweiser zeigt Ihnen passende Anlaufstellen in Deutschland.

Im Detail

Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst (MD) nach einem Hausbesuch festgestellt. Bewertet werden 6 Module: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Krankheitsbewältigung und Alltagsgestaltung. Je nach Grad (1–5) erhalten Sie unterschiedlich hohe Leistungen aus der Pflegeversicherung. Pflegegrad 2 ist die häufig erreichte Einstufung nach Schlaganfall. Der Antrag läuft über die Pflegekasse und sollte so früh wie möglich gestellt werden, da Leistungen erst ab Antragsdatum gezahlt werden.

In anderen Ländern

Österreich: Pflegestufe 1–7 (Bundespflegegeld)

Schweiz: Hilflosenentschädigung (3 Schweregrade)

Passende Anlaufstellen

Geprüfte Stellen aus dem Bereich „Alltag & Selbstständigkeit".

Pflegedienste und Tagespflege finden – vdek-Pflegelotse

Kostenloses Suchportal für Pflegeangebote in ganz Deutschland: ambulante Pflegedienste, Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege, Pflegeheime, Betreuungsdienste und Pflegeberatungsstellen, jeweils mit Adresse, Leistungen und Preisen. Die Suche läuft über die Postleitzahl und steht allen offen, unabhängig davon, bei welcher Kasse Sie versichert sind.

EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Kostenlose und unabhängige Beratung zu allem, was Teilhabe betrifft: Hilfsmittel, Anträge, Reha, Rückkehr in den Beruf und Wohnen. Rund 500 Beratungsstellen bundesweit, vom Bund gefördert und ausdrücklich unabhängig von Krankenkassen und Rentenversicherung. Beraten wird häufig von Menschen, die selbst eine Behinderung haben.

REHADAT Hilfsmittel – Alltagshilfen-Datenbank

Deutschlands größte kostenfreie Datenbank für Hilfsmittel im Alltag: von Greifhilfen über Kommunikationshilfen bis Mobililitätshilfen. Produkte vergleichen und Anbieter finden.

CLUB MOBIL – Fahreignungsüberprüfung

Eine Fahrprobe im echten Straßenverkehr, bevor Sie zur Führerscheinbehörde gehen. Sie fahren im Fahrschulauto mit einer gerichtlich beeideten Sachverständigen und einem Fahrlehrer und bekommen ein schriftliches Gutachten. Brauchen Sie nach einer Lähmung Hilfen am Auto, wird auch festgestellt, welche.

Österreichisches Rotes Kreuz – Rufhilfe

Ein wasserfester Sender am Handgelenk, über den Sie auf Knopfdruck eine Notrufzentrale erreichen. Kommt kein Gespräch zustande, schickt das Rote Kreuz ein Einsatzfahrzeug mit Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern. Angehörige können als Kontaktpersonen hinterlegt werden. Gedacht für Menschen, die nach dem Schlaganfall viel allein zu Hause sind.

ÖBB Mobilitätsservice-Zentrale

Kostenlose Hilfe beim Ein-, Um- und Aussteigen an österreichischen Bahnhöfen, dazu Auskunft, welche Bahnhöfe und Züge barrierefrei sind. Anmeldung telefonisch oder über das Online-Formular. Mit Behindertenpass fahren Sie in ganz Österreich um 50 Prozent günstiger, ohne eine eigene Ermäßigungskarte zu brauchen.

Schweizerisches Rotes Kreuz – Fahrdienst

Freiwillige des Roten Kreuzes fahren ältere und kranke Menschen zu Arztterminen und in die Therapie, wenn Bus und Bahn nicht mehr gehen. Gebucht wird telefonisch, je nach Kantonalverband auch online. Sie zahlen eine Entschädigung, die die Auslagen der Freiwilligen deckt, also deutlich weniger als ein Taxi.

Hier zuerst anrufenEine der wichtigsten Anlaufstellen für die Rückkehr in den Alltag.

Schweizerisches Rotes Kreuz – Notruf

Der Rotkreuz-Notruf ist ein Sender, den Sie am Handgelenk oder als Kette tragen und über den Sie auf Knopfdruck eine rund um die Uhr besetzte Notrufzentrale erreichen. Die Zentrale sieht Ihre hinterlegten Angaben, verständigt Ihre Kontaktpersonen oder den Rettungsdienst. Es gibt Varianten für zu Hause, für unterwegs und als Uhr.

Spitex Schweiz

Spitex steht für spitalexterne Hilfe und Pflege: professionelle Pflege und Betreuung bei Ihnen zu Hause. Nach einem Schlaganfall unterstützt die Spitex Sie bei Körperpflege, Medikamenten, Wundversorgung und im Alltag, damit Sie zu Hause bleiben können. Der Zugang läuft über eine ärztliche Verordnung, die Kosten der verordneten Pflege übernimmt die Krankenkasse aus der Grundversicherung.

Alle Anlaufstellen in „Alltag & Selbstständigkeit" ansehen

Belegt mit 2 Quellen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf Gesetze, Behörden und die Stellen, die die Leistung gewähren. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.

  1. Bundesministerium der Justiz: § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der PflegebedürftigkeitBelegt: Die fünf Pflegegrade und die Gewichtung der sechs Module, darunter Selbstversorgung mit 40 und Mobilität mit 10 Prozent.Von uns geprüft am 26.08.2026.
  2. Bundesministerium der Justiz: § 18c SGB XI – Entscheidung über den Antrag, FristenBelegt: Ergeht der Bescheid nicht innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang, hat die Pflegekasse für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung 70 Euro zu zahlen.Von uns geprüft am 26.08.2026.
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