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Pflegezeit / Familienpflegezeit

Gilt nur in Deutschland.

Pflegezeit: Bis zu 6 Monate unbezahlte Freistellung von der Arbeit, um einen Angehörigen zu pflegen. Familienpflegezeit: Bis zu 24 Monate Teilzeit (mind. 15 Std./Woche) mit zinslosem Darlehen. Pflegeunterstützungsgeld: Bis zu 10 Tage bezahlte Freistellung im Akutfall.

Was tun?Arbeitgeber frühzeitig informieren. Die Pflegekasse übernimmt während der Pflegezeit Ihre Rentenbeiträge. Das wissen viele nicht.

Warum das für Sie wichtig ist

Direkt nach dem Schlaganfall brauchen Angehörige oft die Möglichkeit, kurzfristig zuhause zu sein. Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung (bis 10 Tage) greift sofort ohne Antrag und sichert den Arbeitsplatz. Das ist besonders in den ersten Wochen nach der Entlassung entscheidend.

Häufige Missverständnisse

Viele glauben, Pflegezeit sei nur unbezahlter Urlaub ohne Unterstützung. Tatsächlich gibt es staatliche Darlehen und Kündigungsschutz. Ein weiterer Irrtum: Man müsse die 6 Monate am Stück nehmen. Es gibt verschiedene Kombinationsmöglichkeiten von Pflegezeit und Familienpflegezeit.

Im Detail

Das Pflegezeitgesetz ermöglicht Berufstätigen, bis zu 6 Monate vollständig oder teilweise aus dem Beruf auszusteigen, um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu pflegen. Die Familienpflegezeit erlaubt bis zu 24 Monate mit reduzierter Arbeitszeit (mindestens 15 Stunden pro Woche). Während dieser Zeit besteht Kündigungsschutz. Ein zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie überbrückt Einkommensverluste.

In anderen Ländern

Österreich: Pflegekarenz (1–3 Monate mit Pflegekarenzgeld)

Schweiz: Kein nationales Äquivalent

Passende Anlaufstellen

Geprüfte Stellen aus dem Bereich „Angehörige".

Wege zur Pflege – Pflegetelefon BMFSFJ

Kostenlose, anonyme Hotline für pflegende Angehörige zu Pflegeleistungen und Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.

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Caritas Online-Trauerberatung

Kostenlose und auf Wunsch anonyme Beratung nach dem Tod eines nahestehenden Menschen, schriftlich über eine gesicherte Plattform. Auch dann gedacht, wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Trauer „schon“ Beratung rechtfertigt.

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Malteser Trauerbegleitung

Begleitung nach dem Tod eines nahestehenden Menschen, in Einzelgesprächen und in Gruppen vor Ort. Begleitet wird von geschulten, meist ehrenamtlichen Mitarbeitenden. Über die Ortssuche finden Sie das nächste Angebot.

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Hilfswerk Österreich – Servicehotline Pflege

Gebührenfreie bundesweite Servicehotline für Information und Beratung rund um Pflege, Betreuung und Pflegegeld. Kostenlose Pflegeberatung auch zu Hause möglich.

Hier zuerst anrufenEine der wichtigsten Anlaufstellen für pflegende Angehörige.
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pflege.gv.at

Offizielle Infoplattform des Sozialministeriums mit eigenem Bereich für pflegende Angehörige: Pflegekarenz, Angehörigenbonus, Ersatzpflege, Schulungen, Young Carers.

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Angehörigengespräch (Sozialministerium)

Kostenlose psychologische Gespräche für pflegende Angehörige von Pflegegeld-Beziehenden. Bundesweit, vertraulich, bis zu 10 Termine. Zu Hause, telefonisch oder online möglich.

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Schweizerisches Rotes Kreuz – Entlastungsdienst

Geschulte SRK-Mitarbeitende kommen ins Haus und übernehmen die Betreuung der pflegebedürftigen Person, während Angehörige eine Auszeit nehmen können. Begleitung, leichte Pflege, Mahlzeitenzubereitung und Aktivierung.

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FRAGILE Suisse – Beratung für Angehörige

Auch als Angehörige oder Angehöriger einer Person mit Hirnverletzung können Sie sich kostenlos an FRAGILE Suisse wenden. Die auf Hirnverletzung spezialisierte Sozialberatung und die kostenlose Helpline 0800 256 256 stehen Ihnen offen. Selbsthilfe- und Austauschgruppen speziell für Angehörige bieten die regionalen Vereinigungen von FRAGILE an.

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IAHA – Unterstützung für pflegende Angehörige

Bildet pflegende Angehörige in kostenlosen Pflegehelferkursen aus und ermöglicht die Entschädigung der Pflegearbeit über die Krankenkasse (bis CHF 36/Stunde für Grundpflege).

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