Schlaganfall Navigator

Schwerbehindertenausweis / Grad der Behinderung (GdB)

Gilt nur in Deutschland.

Ein Ausweis, den Sie ab GdB 50 erhalten. Er bringt zusätzlichen Urlaub, Steuerfreibeträge, Kündigungsschutz, günstigeren ÖPNV und ggf. früheren Renteneintritt. Auch 'unsichtbare' Folgen wie Fatigue, Depression oder Konzentrationsprobleme zählen.

Was tun?Antrag beim Versorgungsamt stellen (getrennt vom Pflegegrad-Antrag!). Alle ärztlichen Befunde beifügen, auch neuropsychologische Berichte.

Warum das für Sie wichtig ist

Mit dem Schwerbehindertenausweis haben Sie Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage jährlich, besonderen Kündigungsschutz und die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen. Steuerlich können Sie einen Pauschbetrag von bis zu 7.400 EUR geltend machen. Diese Vorteile stehen Ihnen oft für den Rest Ihres Lebens zu.

Häufige Missverständnisse

Viele denken, der Schwerbehindertenausweis sei nur für Menschen im Rollstuhl. Das ist falsch. Auch Einschränkungen durch Sprachstörungen, kognitive Defizite oder Halbseitenlähmungen können zu einem GdB von 50 oder mehr führen. Ein weiterer Irrtum: Der Ausweis mache die Arbeit schwieriger für den Arbeitgeber. Tatsächlich schützt er vor Kündigung.

Im Detail

Der Schwerbehindertenausweis wird vom Versorgungsamt ausgestellt und gilt für Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Nach Schlaganfall haben viele Betroffene Anspruch auf diesen Status. Der Ausweis bringt Nachteilsausgleiche im Beruf, steuerliche Vergünstigungen, Freifahrt im ÖPNV und bevorzugte Behandlung bei Ämtern. Die Beantragung läuft beim zuständigen Versorgungsamt.

In anderen Ländern

Österreich: Behindertenpass (Sozialministeriumservice)

Schweiz: Kein Äquivalent: Behinderung wird durch IV-Stelle festgestellt

Passende Anlaufstellen

Geprüfte Stellen aus dem Bereich „Bürokratie & Sozialleistungen".

VdK Sozialverband Deutschland

Deutschlands größter Sozialverband mit über 2,3 Mio. Mitgliedern. Bietet sozialrechtliche Beratung und vertritt Mitglieder vor Sozialgerichten bei Fragen zu Rente, Pflegegrad, Schwerbehinderung und Widerspruchsverfahren.

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UPD – Unabhängige Patientenberatung Deutschland

Kostenfreie und unabhängige Beratung zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen. Hilft bei Konflikten mit Krankenkassen, Ablehnungsbescheiden und Patientenrechten.

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Pflegestützpunkte Deutschland

Lokale Beratungsstellen, getragen von Kommunen und Pflegekassen. Helfen bei Pflegegrad-Antrag, Hilfsmittelversorgung, Entlastungsangeboten. Kostenlos.

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oesterreich.gv.at

Amtliche Informationsseite mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen zu Pflegegeld-Anträgen, Behindertenpass-Voraussetzungen und weiteren Sozialleistungen.

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Sozialministeriumservice Österreich

Zuständig für Behindertenpass, Parkausweis, Zuschüsse zur 24-Stunden-Betreuung und Hilfsmittelberatung für Menschen mit bleibenden Einschränkungen.

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Pflegegeld Beantragung Österreich

Informationen zu Voraussetzungen und Antragstellung des Pflegegelds (7 Stufen, Stufe 1 ab ca. 175 €/Mt.). Antrag beim Pensionsversicherungsträger.

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Pro Infirmis – Sozialberatung Schweiz

Pro Infirmis ist die grösste Schweizer Fachorganisation für Menschen mit Behinderung jeder Art und keine auf Schlaganfall oder Hirnverletzung spezialisierte Stelle. Die kantonalen Beratungsstellen unterstützen Sie und Ihre Angehörigen bei Fragen zu IV, Finanzen, Wohnen und Alltag, wobei manche Direkthilfe-Leistungen an Bedingungen geknüpft sind.

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FRAGILE Suisse (Dachorganisation)

FRAGILE Suisse ist die nationale Dachorganisation für Menschen mit Hirnverletzung und deren Angehörige. Sie bietet kostenlose Sozialberatung durch auf Hirnverletzung spezialisierte Fachpersonen, die kostenlose Helpline 0800 256 256 sowie das Programm Begleitetes Wohnen. Selbsthilfegruppen und Peer-Support finden Sie bei den elf regionalen Vereinigungen von FRAGILE.

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BSV – Hilflosenentschädigung IV

Die Hilflosenentschädigung der IV erhalten Sie, wenn Sie wegen der gesundheitlichen Folgen dauerhaft bei alltäglichen Verrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen oder Essen auf Hilfe angewiesen sind. Sie ist einkommensunabhängig und wird frühestens nach einer einjährigen Wartezeit ausgerichtet. Der Weg führt über die IV-Anmeldung bei Ihrer kantonalen IV-Stelle und eine Abklärung, nicht über einen einfachen Antrag mit sofortiger Auszahlung.

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