Schwerbehindertenausweis

Gilt nur in Deutschland.

In Österreich: Behindertenpass (Sozialministeriumservice)

In der Schweiz: Kein Äquivalent: Behinderung wird durch IV-Stelle festgestellt

Ein Ausweis, den Sie ab GdB 50 erhalten. Er bringt zusätzlichen Urlaub, besonderen Kündigungsschutz und ggf. einen früheren Renteneintritt; mit bestimmten Merkzeichen auch Vergünstigungen im Nahverkehr. Auch 'unsichtbare' Folgen wie Fatigue, Depression oder Konzentrationsprobleme zählen.

Was tun?Antrag beim Versorgungsamt stellen (getrennt vom Pflegegrad-Antrag!). Alle ärztlichen Befunde beifügen, auch neuropsychologische Berichte.

Warum das für Sie wichtig ist

Mit dem Schwerbehindertenausweis haben Sie Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage jährlich, besonderen Kündigungsschutz und die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen. Steuerlich können Sie einen Pauschbetrag von bis zu 7.400 EUR geltend machen. Diese Vorteile stehen Ihnen oft für den Rest Ihres Lebens zu.

Häufige Missverständnisse

Viele denken, der Schwerbehindertenausweis sei nur für Menschen im Rollstuhl. Das ist falsch. Auch Einschränkungen durch Sprachstörungen, kognitive Defizite oder Halbseitenlähmungen können zu einem GdB von 50 oder mehr führen. Ein weiterer Irrtum: Der Ausweis mache die Arbeit schwieriger für den Arbeitgeber. Tatsächlich schützt er vor Kündigung.

Sie suchen eine Stelle, die Ihnen dabei hilft? Der Wegweiser zeigt Ihnen passende Anlaufstellen in Deutschland.

Im Detail

Der Schwerbehindertenausweis wird vom Versorgungsamt ausgestellt und gilt für Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Der Ausweis bringt Nachteilsausgleiche im Beruf und steuerliche Vergünstigungen; Freifahrt im Nahverkehr gibt es nur mit bestimmten Merkzeichen. Den steuerlichen Pauschbetrag gibt es schon ab einem GdB von 20, auch ohne Ausweis. Die Beantragung läuft beim zuständigen Versorgungsamt.

In anderen Ländern

Österreich: Behindertenpass (Sozialministeriumservice)

Schweiz: Kein Äquivalent: Behinderung wird durch IV-Stelle festgestellt

Passende Anlaufstellen

Geprüfte Stellen aus dem Bereich „Bürokratie & Sozialleistungen".

Pflegestützpunkte Deutschland

Lokale Beratungsstellen, getragen von Kommunen und Pflegekassen. Helfen bei Pflegegrad-Antrag, Hilfsmittelversorgung, Entlastungsangeboten. Kostenlos.

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UPD – Unabhängige Patientenberatung Deutschland

Kostenfreie und unabhängige Beratung zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen. Hilft bei Konflikten mit Krankenkassen, Ablehnungsbescheiden und Patientenrechten.

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VdK Sozialverband Deutschland

Deutschlands größter Sozialverband mit über 2,3 Mio. Mitgliedern. Bietet sozialrechtliche Beratung und vertritt Mitglieder vor Sozialgerichten bei Fragen zu Rente, Pflegegrad, Schwerbehinderung und Widerspruchsverfahren.

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Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Österreich

Zuständiger Sozialversicherungsträger für Pensionen (darunter die Erwerbsminderungspension/Invaliditätspension) und Pflegegeld, zugleich wichtigster Kostenträger für Rehabilitation mit 15 stationären und 2 ambulanten Reha-Zentren. Grundsatz: Rehabilitation vor Pension. Auskunft und Antragstellung über die Landesstelle.

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Sozialministeriumservice Österreich

Zuständig für Behindertenpass, Parkausweis, Zuschüsse zur 24-Stunden-Betreuung und Hilfsmittelberatung für Menschen mit bleibenden Einschränkungen.

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Pflegetelefon Sozialministerium Österreich

Gebührenfreie Hotline zu Pflegegeld, mobilen Diensten, 24h-Betreuung, Pflegekarenz und Hilfsmitteln.

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Pro Infirmis – Sozialberatung Schweiz

Pro Infirmis ist die grösste Schweizer Fachorganisation für Menschen mit Behinderung jeder Art und keine auf Schlaganfall oder Hirnverletzung spezialisierte Stelle. Die kantonalen Beratungsstellen unterstützen Sie und Ihre Angehörigen bei Fragen zu IV, Finanzen, Wohnen und Alltag, wobei manche Direkthilfe-Leistungen an Bedingungen geknüpft sind.

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Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL)

Ergänzungsleistungen (EL) helfen, wenn Ihre AHV- oder IV-Rente und Ihr übriges Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken; darauf besteht ein rechtlicher Anspruch. Neben jährlichen Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden, vergüten die EL auch Krankheits- und Behinderungskosten. Die Informationsstelle AHV/IV erklärt die Voraussetzungen und bietet Merkblätter und ein Berechnungstool.

FRAGILE Suisse (Dachorganisation)

FRAGILE Suisse ist die nationale Dachorganisation für Menschen mit Hirnverletzung und deren Angehörige. Sie bietet kostenlose Sozialberatung durch auf Hirnverletzung spezialisierte Fachpersonen, die kostenlose Helpline 0800 256 256 sowie das Programm Begleitetes Wohnen. Selbsthilfegruppen und Peer-Support finden Sie bei den elf regionalen Vereinigungen von FRAGILE.

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Belegt mit 2 Quellen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf Gesetze, Behörden und die Stellen, die die Leistung gewähren. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.

  1. Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de): Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), § 2 – BegriffsbestimmungenBelegt: Schwerbehindert ist, wer einen Grad der Behinderung von wenigstens 50 hat; ab 30 ist eine Gleichstellung möglich.Von uns geprüft am 26.08.2026.
  2. Bundesministerium der Justiz: § 152 SGB IX – Feststellung der Behinderung, AusweiseBelegt: Die zuständige Behörde stellt Behinderung und Grad der Behinderung zum Zeitpunkt der Antragstellung fest.Von uns geprüft am 26.08.2026.
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