Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege
Gilt nur in Deutschland.
Verhinderungspflege: Ersatzpflege, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt (Urlaub, Krankheit). Kurzzeitpflege: vorübergehende Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Seit Juli 2025 teilen sich beide ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 €.
Was tun?Budget frühzeitig planen. Achtung: Bei Kurzzeitpflege sind Unterkunft und Verpflegung nicht im Budget enthalten. Rechnen Sie mit Eigenanteil.
Warum das für Sie wichtig ist
Pflegende Angehörige sind oft überlastet. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ermöglichen ihnen Erholung und beugen dem Burn-out vor, was langfristig auch dem Pflegebedürftigen zugute kommt. Nutzen Sie dieses Angebot, bevor eine Krise entsteht.
Häufige Missverständnisse
Viele Angehörige wissen nicht, dass sie Anspruch auf Ersatz haben, wenn sie selbst krank werden oder Urlaub brauchen. Die Verhinderungspflege ist auch für kurze Auszeiten nutzbar und kein Zeichen von Versagen. Pflegende Angehörige dürfen und sollen sich Erholung gönnen.
Im Detail
Verhinderungspflege zahlt bis zu 1.612 EUR jährlich, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt (Urlaub, Krankheit). Kurzzeitpflege zahlt bis zu 1.774 EUR jährlich für einen stationären Aufenthalt im Pflegeheim, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt. Beide Töpfe können kombiniert werden (bis zu 3.386 EUR). Voraussetzung ist Pflegegrad 2 oder höher.
In anderen Ländern
Österreich: Ersatzpflege-Zuschuss
Schweiz: Kantonale Entlastungsangebote
Passende Anlaufstellen
Geprüfte Stellen aus dem Bereich „Alltag & Selbstständigkeit".
EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
Kostenlose und unabhängige Beratung zu allem, was Teilhabe betrifft: Hilfsmittel, Anträge, Reha, Rückkehr in den Beruf und Wohnen. Rund 500 Beratungsstellen bundesweit, vom Bund gefördert und ausdrücklich unabhängig von Krankenkassen und Rentenversicherung. Beraten wird häufig von Menschen, die selbst eine Behinderung haben.
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