Schlaganfall Navigator

Pflegegeld / Pflegesachleistungen / Kombinationsleistung

Gilt nur in Deutschland.

Drei Wege, Pflegeleistungen zu erhalten: Pflegegeld ist Geld für Pflege durch Angehörige. Pflegesachleistungen bezahlen professionelle Pflegedienste. Die Kombinationsleistung mischt beides, wird aber anteilig verrechnet.

Was tun?Prüfen Sie, welches Modell zu Ihrer Situation passt. Die Kombinationsleistung wird oft übersehen, obwohl sie für viele Familien die beste Lösung ist. Beratung beim Pflegestützpunkt.

Warum das für Sie wichtig ist

Diese Leistungen finanzieren die häusliche Pflege nach dem Schlaganfall. Ohne Pflegegeld oder Sachleistungen müssten Angehörige vollständig unbezahlt pflegen oder teure Pflegedienste alleine bezahlen. Beide Leistungen setzen einen anerkannten Pflegegrad voraus.

Häufige Missverständnisse

Viele verwechseln Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Pflegegeld geht direkt an die pflegende Person, Sachleistungen zahlt die Kasse direkt an den Pflegedienst. Beide können kombiniert werden, aber nicht jeweils voll ausgeschöpft werden. Bei Kombination wird das Pflegegeld anteilig gekürzt.

Im Detail

Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie von Angehörigen oder privaten Pflegepersonen gepflegt werden (ab Pflegegrad 2). Pflegesachleistungen sind für die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Beide können kombiniert werden (Kombinationsleistung). Bei Pflegegrad 2 stehen 332 EUR Pflegegeld oder 761 EUR Sachleistungen monatlich zu. Die Beträge steigen mit dem Pflegegrad.

In anderen Ländern

Österreich: Bundespflegegeld (nur Geldleistung, keine Sachleistungs-Variante)

Schweiz: Hilflosenentschädigung + Spitex-Leistungen

Passende Anlaufstellen

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