Krankengeld & Übergangsgeld

Gilt nur in Deutschland.

In Österreich: Rehabilitationsgeld (ca. 60 % des Einkommens)

In der Schweiz: Krankentaggeld (variiert nach Arbeitgeber/Versicherung)

Krankengeld: 70 % des Bruttolohns von der Krankenkasse, wenn Sie länger krank sind, maximal 78 Wochen. Übergangsgeld: Ersetzt das Krankengeld während einer Reha-Maßnahme und wird von der Rentenversicherung gezahlt. Jede Lücke in der Krankmeldung kann zum Verlust führen.

Was tun?Lückenlose Krankmeldungen sicherstellen. Ab Monat 12 aktiv den Übergang zur EM-Rente oder Wiedereingliederung planen.

Warum das für Sie wichtig ist

Krankengeld sichert Ihr Einkommen während der oft langen Rehabilitation nach einem Schlaganfall. Ohne diesen Schutz würden viele Betroffene in finanzielle Not geraten. Achten Sie besonders auf die 78-Wochen-Grenze und planen Sie die nächsten Schritte rechtzeitig.

Häufige Missverständnisse

Viele wissen nicht, dass Krankengeld nicht automatisch fließt. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss rechtzeitig eingereicht werden, sonst entsteht eine Lücke ohne Anspruch. Auch wird oft vergessen: Nach 78 Wochen endet das Krankengeld. Man sollte rechtzeitig Reha oder Erwerbsminderungsrente beantragen, damit kein Einkommensvakuum entsteht.

Sie suchen eine Stelle, die Ihnen dabei hilft? Der Wegweiser zeigt Ihnen passende Anlaufstellen in Deutschland.

Im Detail

Krankengeld zahlt die gesetzliche Krankenversicherung ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, da der Arbeitgeber die ersten sechs Wochen (42 Tage) Lohnfortzahlung übernimmt. Es beträgt 70 % des Bruttolohns, maximal 90 % des Nettolohns. Die Höchstbezugsdauer beträgt 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Erkrankung. Die Mitgliedschaft in der Krankenkasse und damit der Anspruch auf Krankengeld müssen aktiv erhalten bleiben.

In anderen Ländern

Österreich: Rehabilitationsgeld (ca. 60 % des Einkommens)

Schweiz: Krankentaggeld (variiert nach Arbeitgeber/Versicherung)

Passende Anlaufstellen

Geprüfte Stellen aus dem Bereich „Bürokratie & Sozialleistungen".

Pflegestützpunkte Deutschland

Lokale Beratungsstellen, getragen von Kommunen und Pflegekassen. Helfen bei Pflegegrad-Antrag, Hilfsmittelversorgung, Entlastungsangeboten. Kostenlos.

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UPD – Unabhängige Patientenberatung Deutschland

Kostenfreie und unabhängige Beratung zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen. Hilft bei Konflikten mit Krankenkassen, Ablehnungsbescheiden und Patientenrechten.

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VdK Sozialverband Deutschland

Deutschlands größter Sozialverband mit über 2,3 Mio. Mitgliedern. Bietet sozialrechtliche Beratung und vertritt Mitglieder vor Sozialgerichten bei Fragen zu Rente, Pflegegrad, Schwerbehinderung und Widerspruchsverfahren.

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Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Österreich

Zuständiger Sozialversicherungsträger für Pensionen (darunter die Erwerbsminderungspension/Invaliditätspension) und Pflegegeld, zugleich wichtigster Kostenträger für Rehabilitation mit 15 stationären und 2 ambulanten Reha-Zentren. Grundsatz: Rehabilitation vor Pension. Auskunft und Antragstellung über die Landesstelle.

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Sozialministeriumservice Österreich

Zuständig für Behindertenpass, Parkausweis, Zuschüsse zur 24-Stunden-Betreuung und Hilfsmittelberatung für Menschen mit bleibenden Einschränkungen.

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Pflegetelefon Sozialministerium Österreich

Gebührenfreie Hotline zu Pflegegeld, mobilen Diensten, 24h-Betreuung, Pflegekarenz und Hilfsmitteln.

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Pro Infirmis – Sozialberatung Schweiz

Pro Infirmis ist die grösste Schweizer Fachorganisation für Menschen mit Behinderung jeder Art und keine auf Schlaganfall oder Hirnverletzung spezialisierte Stelle. Die kantonalen Beratungsstellen unterstützen Sie und Ihre Angehörigen bei Fragen zu IV, Finanzen, Wohnen und Alltag, wobei manche Direkthilfe-Leistungen an Bedingungen geknüpft sind.

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Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL)

Ergänzungsleistungen (EL) helfen, wenn Ihre AHV- oder IV-Rente und Ihr übriges Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken; darauf besteht ein rechtlicher Anspruch. Neben jährlichen Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden, vergüten die EL auch Krankheits- und Behinderungskosten. Die Informationsstelle AHV/IV erklärt die Voraussetzungen und bietet Merkblätter und ein Berechnungstool.

FRAGILE Suisse (Dachorganisation)

FRAGILE Suisse ist die nationale Dachorganisation für Menschen mit Hirnverletzung und deren Angehörige. Sie bietet kostenlose Sozialberatung durch auf Hirnverletzung spezialisierte Fachpersonen, die kostenlose Helpline 0800 256 256 sowie das Programm Begleitetes Wohnen. Selbsthilfegruppen und Peer-Support finden Sie bei den elf regionalen Vereinigungen von FRAGILE.

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Belegt mit 2 Quellen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf Gesetze, Behörden und die Stellen, die die Leistung gewähren. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.

  1. Bundesministerium der Justiz: § 48 SGB V – Dauer des KrankengeldesBelegt: Krankengeld wegen derselben Krankheit für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren.Von uns geprüft am 26.08.2026.
  2. Bundesministerium der Justiz: § 3 EntgFG – Anspruch auf Entgeltfortzahlung im KrankheitsfallBelegt: Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bis zur Dauer von sechs Wochen.Von uns geprüft am 26.08.2026.
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