Schlaganfall Navigator

Krankengeld & Übergangsgeld

Gilt nur in Deutschland.

Krankengeld: 70 % des Bruttolohns von der Krankenkasse, wenn Sie länger krank sind, maximal 78 Wochen. Übergangsgeld: Ersetzt das Krankengeld während einer Reha-Maßnahme und wird von der Rentenversicherung gezahlt. Jede Lücke in der Krankmeldung kann zum Verlust führen.

Was tun?Lückenlose Krankmeldungen sicherstellen. Ab Monat 12 aktiv den Übergang zur EM-Rente oder Wiedereingliederung planen.

Warum das für Sie wichtig ist

Krankengeld sichert Ihr Einkommen während der oft langen Rehabilitation nach einem Schlaganfall. Ohne diesen Schutz würden viele Betroffene in finanzielle Not geraten. Achten Sie besonders auf die 78-Wochen-Grenze und planen Sie die nächsten Schritte rechtzeitig.

Häufige Missverständnisse

Viele wissen nicht, dass Krankengeld nicht automatisch fließt. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss rechtzeitig eingereicht werden, sonst entsteht eine Lücke ohne Anspruch. Auch wird oft vergessen: Nach 78 Wochen endet das Krankengeld. Man sollte rechtzeitig Reha oder Erwerbsminderungsrente beantragen, damit kein Einkommensvakuum entsteht.

Im Detail

Krankengeld zahlt die gesetzliche Krankenversicherung ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, da der Arbeitgeber die ersten 42 Tage Lohnfortzahlung übernimmt. Es beträgt 70 % des Bruttolohns, maximal 90 % des Nettolohns. Die Höchstbezugsdauer beträgt 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Erkrankung. Die Mitgliedschaft in der Krankenkasse und damit der Anspruch auf Krankengeld müssen aktiv erhalten bleiben.

In anderen Ländern

Österreich: Rehabilitationsgeld (ca. 60 % des Einkommens)

Schweiz: Krankentaggeld (variiert nach Arbeitgeber/Versicherung)

Passende Anlaufstellen

Geprüfte Stellen aus dem Bereich „Bürokratie & Sozialleistungen".

VdK Sozialverband Deutschland

Deutschlands größter Sozialverband mit über 2,3 Mio. Mitgliedern. Bietet sozialrechtliche Beratung und vertritt Mitglieder vor Sozialgerichten bei Fragen zu Rente, Pflegegrad, Schwerbehinderung und Widerspruchsverfahren.

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UPD – Unabhängige Patientenberatung Deutschland

Kostenfreie und unabhängige Beratung zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen. Hilft bei Konflikten mit Krankenkassen, Ablehnungsbescheiden und Patientenrechten.

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Pflegestützpunkte Deutschland

Lokale Beratungsstellen, getragen von Kommunen und Pflegekassen. Helfen bei Pflegegrad-Antrag, Hilfsmittelversorgung, Entlastungsangeboten. Kostenlos.

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oesterreich.gv.at

Amtliche Informationsseite mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen zu Pflegegeld-Anträgen, Behindertenpass-Voraussetzungen und weiteren Sozialleistungen.

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Sozialministeriumservice Österreich

Zuständig für Behindertenpass, Parkausweis, Zuschüsse zur 24-Stunden-Betreuung und Hilfsmittelberatung für Menschen mit bleibenden Einschränkungen.

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Pflegegeld Beantragung Österreich

Informationen zu Voraussetzungen und Antragstellung des Pflegegelds (7 Stufen, Stufe 1 ab ca. 175 €/Mt.). Antrag beim Pensionsversicherungsträger.

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Pro Infirmis – Sozialberatung Schweiz

Pro Infirmis ist die grösste Schweizer Fachorganisation für Menschen mit Behinderung jeder Art und keine auf Schlaganfall oder Hirnverletzung spezialisierte Stelle. Die kantonalen Beratungsstellen unterstützen Sie und Ihre Angehörigen bei Fragen zu IV, Finanzen, Wohnen und Alltag, wobei manche Direkthilfe-Leistungen an Bedingungen geknüpft sind.

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FRAGILE Suisse (Dachorganisation)

FRAGILE Suisse ist die nationale Dachorganisation für Menschen mit Hirnverletzung und deren Angehörige. Sie bietet kostenlose Sozialberatung durch auf Hirnverletzung spezialisierte Fachpersonen, die kostenlose Helpline 0800 256 256 sowie das Programm Begleitetes Wohnen. Selbsthilfegruppen und Peer-Support finden Sie bei den elf regionalen Vereinigungen von FRAGILE.

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BSV – Hilflosenentschädigung IV

Die Hilflosenentschädigung der IV erhalten Sie, wenn Sie wegen der gesundheitlichen Folgen dauerhaft bei alltäglichen Verrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen oder Essen auf Hilfe angewiesen sind. Sie ist einkommensunabhängig und wird frühestens nach einer einjährigen Wartezeit ausgerichtet. Der Weg führt über die IV-Anmeldung bei Ihrer kantonalen IV-Stelle und eine Abklärung, nicht über einen einfachen Antrag mit sofortiger Auszahlung.

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