Schlaganfall Navigator

Kostenträger

Die Stelle, die für eine bestimmte Leistung bezahlt: Krankenkasse, Rentenversicherung, Pflegekasse, Unfallversicherung oder Sozialamt. Welcher Kostenträger zuständig ist, hängt von der Leistung und Ihrer Situation ab. Oft schieben sich die Stellen gegenseitig die Zuständigkeit zu.

Was tun?Wenn unklar, wer zahlt: Antrag bei der Krankenkasse stellen. Diese hat eine Vorleistungspflicht und muss innerhalb von 2 Wochen klären.

Warum das für Sie wichtig ist

Den richtigen Kostenträger zu kennen spart Zeit und verhindert, dass Anträge abgelehnt werden, weil sie bei der falschen Stelle eingereicht wurden. Bei Unklarheit lohnt sich ein Gespräch mit dem Sozialdienst oder einem Sozialverband.

Häufige Missverständnisse

Viele wenden sich an den falschen Kostenträger, was zu Verzögerungen oder Ablehnungen führt. Die Krankenversicherung ist für Akutbehandlung zuständig, die Rentenversicherung für bestimmte Reha-Maßnahmen und die Pflegeversicherung für häusliche Pflege.

Im Detail

Kostenträger sind die Institutionen, die Kosten für Gesundheitsleistungen übernehmen. In Deutschland sind das hauptsächlich Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung. Je nach Leistung ist ein anderer Kostenträger zuständig. Der Sozialdienst oder eine Sozialberatung kann helfen, den richtigen Kostenträger zu identifizieren.

In anderen Ländern

Österreich: ÖGK, PVA, AUVA, Land je nach Leistungsart

Schweiz: Krankenkasse vs. SUVA (Unfall/Krankheit-Unterscheidung beachten)

Passende Anlaufstellen

Geprüfte Stellen aus dem Bereich „Bürokratie & Sozialleistungen".

VdK Sozialverband Deutschland

Deutschlands größter Sozialverband mit über 2,3 Mio. Mitgliedern. Bietet sozialrechtliche Beratung und vertritt Mitglieder vor Sozialgerichten bei Fragen zu Rente, Pflegegrad, Schwerbehinderung und Widerspruchsverfahren.

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UPD – Unabhängige Patientenberatung Deutschland

Kostenfreie und unabhängige Beratung zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen. Hilft bei Konflikten mit Krankenkassen, Ablehnungsbescheiden und Patientenrechten.

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Pflegestützpunkte Deutschland

Lokale Beratungsstellen, getragen von Kommunen und Pflegekassen. Helfen bei Pflegegrad-Antrag, Hilfsmittelversorgung, Entlastungsangeboten. Kostenlos.

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oesterreich.gv.at

Amtliche Informationsseite mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen zu Pflegegeld-Anträgen, Behindertenpass-Voraussetzungen und weiteren Sozialleistungen.

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Sozialministeriumservice Österreich

Zuständig für Behindertenpass, Parkausweis, Zuschüsse zur 24-Stunden-Betreuung und Hilfsmittelberatung für Menschen mit bleibenden Einschränkungen.

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Pflegegeld Beantragung Österreich

Informationen zu Voraussetzungen und Antragstellung des Pflegegelds (7 Stufen, Stufe 1 ab ca. 175 €/Mt.). Antrag beim Pensionsversicherungsträger.

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Pro Infirmis – Sozialberatung Schweiz

Pro Infirmis ist die grösste Schweizer Fachorganisation für Menschen mit Behinderung jeder Art und keine auf Schlaganfall oder Hirnverletzung spezialisierte Stelle. Die kantonalen Beratungsstellen unterstützen Sie und Ihre Angehörigen bei Fragen zu IV, Finanzen, Wohnen und Alltag, wobei manche Direkthilfe-Leistungen an Bedingungen geknüpft sind.

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FRAGILE Suisse (Dachorganisation)

FRAGILE Suisse ist die nationale Dachorganisation für Menschen mit Hirnverletzung und deren Angehörige. Sie bietet kostenlose Sozialberatung durch auf Hirnverletzung spezialisierte Fachpersonen, die kostenlose Helpline 0800 256 256 sowie das Programm Begleitetes Wohnen. Selbsthilfegruppen und Peer-Support finden Sie bei den elf regionalen Vereinigungen von FRAGILE.

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BSV – Hilflosenentschädigung IV

Die Hilflosenentschädigung der IV erhalten Sie, wenn Sie wegen der gesundheitlichen Folgen dauerhaft bei alltäglichen Verrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen oder Essen auf Hilfe angewiesen sind. Sie ist einkommensunabhängig und wird frühestens nach einer einjährigen Wartezeit ausgerichtet. Der Weg führt über die IV-Anmeldung bei Ihrer kantonalen IV-Stelle und eine Abklärung, nicht über einen einfachen Antrag mit sofortiger Auszahlung.

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