IV-Rente & Hilflosenentschädigung (Schweiz)
Gilt nur in der Schweiz.
Die Schweizer Invalidenversicherung (IV) kombiniert Funktionen, die in Deutschland auf mehrere Systeme verteilt sind. Die IV-Rente staffelt sich nach Invaliditätsgrad (40 % = Viertelsrente, 70 %+ = Vollrente). Die Hilflosenentschädigung entschädigt für Hilfebedarf im Alltag in 3 Schweregraden. Wichtige Schweizer Besonderheit: War der Schlaganfall unfallbedingt, zahlt die SUVA alle Kosten ohne Selbstbehalt.
Was tun?Anmeldung bei der kantonalen IV-Stelle. Prüfen, ob der Schlaganfall als Unfall oder Krankheit eingestuft wird. Das bestimmt den Kostenträger.
Warum das für Sie wichtig ist
Die IV-Rente sichert das Einkommen nach Schlaganfall in der Schweiz. Wer den Antrag zu spät stellt, verliert rückwirkend Leistungen. Maximal 12 Monate vor Anmeldung können rückwirkend berücksichtigt werden. Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich.
Häufige Missverständnisse
Viele wissen nicht, dass auch bei einem Invaliditätsgrad unter 40 Prozent Teilleistungen möglich sind, zum Beispiel Hilfsmittel oder Umschulung. Die IV zahlt nicht automatisch. Ein Antrag muss aktiv gestellt werden, und zwar möglichst früh.
Im Detail
Die Invalidenversicherung (IV) in der Schweiz zahlt eine Rente, wenn jemand aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten kann. Die Höhe richtet sich nach dem früheren Einkommen und dem Invaliditätsgrad. Bei einem Schlaganfall wird ein Invaliditätsgrad festgestellt, der über Art und Höhe der Leistungen entscheidet.
Passende Anlaufstellen
Geprüfte Stellen aus dem Bereich „Bürokratie & Sozialleistungen".
VdK Sozialverband Deutschland
Deutschlands größter Sozialverband mit über 2,3 Mio. Mitgliedern. Bietet sozialrechtliche Beratung und vertritt Mitglieder vor Sozialgerichten bei Fragen zu Rente, Pflegegrad, Schwerbehinderung und Widerspruchsverfahren.
UPD – Unabhängige Patientenberatung Deutschland
Kostenfreie und unabhängige Beratung zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen. Hilft bei Konflikten mit Krankenkassen, Ablehnungsbescheiden und Patientenrechten.
Pflegestützpunkte Deutschland
Lokale Beratungsstellen, getragen von Kommunen und Pflegekassen. Helfen bei Pflegegrad-Antrag, Hilfsmittelversorgung, Entlastungsangeboten. Kostenlos.
oesterreich.gv.at
Amtliche Informationsseite mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen zu Pflegegeld-Anträgen, Behindertenpass-Voraussetzungen und weiteren Sozialleistungen.
Sozialministeriumservice Österreich
Zuständig für Behindertenpass, Parkausweis, Zuschüsse zur 24-Stunden-Betreuung und Hilfsmittelberatung für Menschen mit bleibenden Einschränkungen.
Pflegegeld Beantragung Österreich
Informationen zu Voraussetzungen und Antragstellung des Pflegegelds (7 Stufen, Stufe 1 ab ca. 175 €/Mt.). Antrag beim Pensionsversicherungsträger.
Pro Infirmis – Sozialberatung Schweiz
Pro Infirmis ist die grösste Schweizer Fachorganisation für Menschen mit Behinderung jeder Art und keine auf Schlaganfall oder Hirnverletzung spezialisierte Stelle. Die kantonalen Beratungsstellen unterstützen Sie und Ihre Angehörigen bei Fragen zu IV, Finanzen, Wohnen und Alltag, wobei manche Direkthilfe-Leistungen an Bedingungen geknüpft sind.
FRAGILE Suisse (Dachorganisation)
FRAGILE Suisse ist die nationale Dachorganisation für Menschen mit Hirnverletzung und deren Angehörige. Sie bietet kostenlose Sozialberatung durch auf Hirnverletzung spezialisierte Fachpersonen, die kostenlose Helpline 0800 256 256 sowie das Programm Begleitetes Wohnen. Selbsthilfegruppen und Peer-Support finden Sie bei den elf regionalen Vereinigungen von FRAGILE.
Details ansehenBSV – Hilflosenentschädigung IV
Die Hilflosenentschädigung der IV erhalten Sie, wenn Sie wegen der gesundheitlichen Folgen dauerhaft bei alltäglichen Verrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen oder Essen auf Hilfe angewiesen sind. Sie ist einkommensunabhängig und wird frühestens nach einer einjährigen Wartezeit ausgerichtet. Der Weg führt über die IV-Anmeldung bei Ihrer kantonalen IV-Stelle und eine Abklärung, nicht über einen einfachen Antrag mit sofortiger Auszahlung.
Details ansehenWas möchten Sie als nächstes tun?