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Deutsche Rentenversicherung – Leistungen zur Teilhabe (§49 SGB IX)

Für Deutschland

Was Sie bekommen

variabel (nach Einzelfallprüfung)

Von Rentenversicherung. Für Deutschland.

Die Rentenversicherung kann Wohnraumanpassung fördern, wenn diese zur beruflichen Wiedereingliederung beiträgt. Vor allem für Berufstätige relevant.

Wichtig

Nur relevant wenn das Ziel die Rückkehr in den Beruf ist. Bei bereits vollständiger Berentung entfällt der Anspruch häufig.

So beantragen Sie es

  1. 1Reha-Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung anfragen (Hotline: 0800 1000 4800)
  2. 2Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen
  3. 3DRV prüft Zusammenhang mit beruflicher Wiedereingliederung
  4. 4Ggf. Gutachten und Stellungnahme vom Arbeitgeber
  5. 5Bewilligungsbescheid abwarten

Benötigte Unterlagen

  • Ärztliche Atteste
  • Arbeitgeberbescheinigung
  • Kostenvoranschlag
  • ggf. Rentenversicherungsverlauf

Antrag stellen bei

Deutsche Rentenversicherung, kostenlose Beratungshotline: 0800 1000 4800

Bearbeitungszeit

6–12 Wochen

Lässt sich kombinieren mit

Praxistipp

Nur relevant wenn Ziel die Rückkehr in den Beruf ist. Antrag bei der DRV. Kostenlose Beratung: 0800 1000 4800.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung durch Deutsche Rentenversicherung – Leistungen zur Teilhabe (§49 SGB IX)?
variabel (nach Einzelfallprüfung). Die Rentenversicherung kann Wohnraumanpassung fördern, wenn diese zur beruflichen Wiedereingliederung beiträgt. Vor allem für Berufstätige relevant.
Welche Voraussetzungen gelten?
Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung. Wohnsituation: beides.
Wo stelle ich den Antrag?
Deutsche Rentenversicherung, kostenlose Beratungshotline: 0800 1000 4800
Wie lange dauert die Bearbeitung?
6–12 Wochen

Diese Angaben wurden zuletzt am 28.03.2026 von Hand geprüft. Förderhöhen und Fristen ändern sich. Bitte bestätigen Sie den Betrag vor dem Antrag auf der offiziellen Seite.

Quellen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Quellen. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.

  1. Bundesministerium der Justiz: § 49 SGB IX – Leistungen zur Teilhabe am ArbeitslebenBelegt: Zu den Leistungen gehören die Kosten der Beschaffung, der Ausstattung und der Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung in angemessenem Umfang (Abs. 8 Satz 1 Nr. 6)Von uns geprüft am 22.08.2026.