Deutsche Rentenversicherung – Leistungen zur Teilhabe (§49 SGB IX)
Was Sie bekommen
variabel (nach Einzelfallprüfung)
Von Rentenversicherung. Für Deutschland.
Die Rentenversicherung fördert Umbauten, wenn sie helfen, den Arbeitsplatz barrierefrei zu erreichen. Das gilt nur für den Bereich vor der Haus- oder Wohnungstür; Umbauten in der Wohnung selbst zahlt sie nicht. Vor allem für Berufstätige relevant.
Wichtig
Nur relevant wenn das Ziel die Rückkehr in den Beruf ist. Bei bereits vollständiger Berentung entfällt der Anspruch häufig.
So beantragen Sie es
- 1Reha-Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung anfragen (Hotline: 0800 1000 4800)
- 2Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen
- 3DRV prüft Zusammenhang mit beruflicher Wiedereingliederung
- 4Ggf. Gutachten und Stellungnahme vom Arbeitgeber
- 5Bewilligungsbescheid abwarten
Benötigte Unterlagen
- Ärztliche Atteste
- Arbeitgeberbescheinigung
- Kostenvoranschlag
- ggf. Rentenversicherungsverlauf
Antrag stellen bei
Deutsche Rentenversicherung, kostenlose Beratungshotline: 0800 1000 4800
Bearbeitungszeit
6–12 Wochen
Lässt sich kombinieren mit
Praxistipp
Nur relevant wenn Ziel die Rückkehr in den Beruf ist. Antrag bei der DRV. Kostenlose Beratung: 0800 1000 4800.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Förderung durch Deutsche Rentenversicherung – Leistungen zur Teilhabe (§49 SGB IX)?
- variabel (nach Einzelfallprüfung). Die Rentenversicherung fördert Umbauten, wenn sie helfen, den Arbeitsplatz barrierefrei zu erreichen. Das gilt nur für den Bereich vor der Haus- oder Wohnungstür; Umbauten in der Wohnung selbst zahlt sie nicht. Vor allem für Berufstätige relevant.
- Welche Voraussetzungen gelten?
- Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung. Wohnsituation: beides.
- Wo stelle ich den Antrag?
- Deutsche Rentenversicherung, kostenlose Beratungshotline: 0800 1000 4800
- Wie lange dauert die Bearbeitung?
- 6–12 Wochen
Diese Angaben wurden zuletzt am 23.09.2026 von Hand geprüft. Ob es das Programm noch gibt, prüfen wir zusätzlich jede Woche automatisch. So prüfen wir
Belegt mit 2 Quellen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf Gesetze, Behörden und die Stellen, die die Leistung gewähren. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.
- Bundesministerium der Justiz: § 49 SGB IX – Leistungen zur Teilhabe am ArbeitslebenBelegt: Zu den Leistungen gehören die Kosten der Beschaffung, der Ausstattung und der Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung in angemessenem Umfang (Abs. 8 Satz 1 Nr. 6)Von uns geprüft am 23.09.2026.
- Deutsche Rentenversicherung: Berufliche Rehabilitation: Leistungen zur Teilhabe am ArbeitslebenBelegt: Die Baumaßnahmen müssen dazu beitragen, den Arbeitsplatz möglichst barrierefrei und selbständig zu erreichen. Wohnungshilfen der Rentenversicherung erstrecken sich nur auf den Bereich vor der Haus- bzw. vor der Wohnungstür.Von uns geprüft am 23.09.2026.