Wien: Behindertengerechte Umbauten – Investitionszuschuss
Was Sie bekommen
bis 75% der angemessenen Kosten
Von Land. Für Österreich.
Wien fördert behindertengerechte Umbauten (Sanitär, Treppenlift, Türverbreiterung) mit bis zu 75% der Kosten. Voraussetzung: Hauptwohnsitz Wien und Pflegestufe 3 oder Behinderungsnachweis.
Wichtig
ÖNORM B 1600 muss eingehalten werden – Fachplaner ist Pflicht. Keine Eigenleistungen anrechenbar. Antrag vor Baubeginn einreichen.
So beantragen Sie es
- 1Pflegestufe 3–7 oder Behinderungsnachweis sicherstellen
- 2Fachplaner für ÖNORM-konforme Planung einschalten
- 3Antrag mit Kostenvoranschlag und Planungsunterlagen bei der Wohnbauförderung Wien einreichen
- 4Prüfung durch Wohnbauförderung Wien (MA 50)
- 5Förderbescheid abwarten, dann Umbau nach Plan durchführen
Benötigte Unterlagen
- Pflegestufenbescheid oder Behinderungsnachweis
- Hauptwohnsitznachweis
- Kostenvoranschlag
- Planungsunterlagen (ÖNORM B 1600)
- Wohnungsnachweis 22–150 m²
Antrag stellen bei
Wohnbauförderung Wien (MA 50)
Bearbeitungszeit
8–16 Wochen
Lässt sich kombinieren mit
Praxistipp
In Wien: 'Pflegestufe 3' entspricht in etwa Pflegegrad 3 (DE). Wohnung muss 22–150 m² groß sein, Hauptwohnsitz Wien. Keine Eigenleistungen anrechenbar. Antrag vor Baubeginn!
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Förderung durch Wien: Behindertengerechte Umbauten – Investitionszuschuss?
- bis 75% der angemessenen Kosten. Wien fördert behindertengerechte Umbauten (Sanitär, Treppenlift, Türverbreiterung) mit bis zu 75% der Kosten. Voraussetzung: Hauptwohnsitz Wien und Pflegestufe 3 oder Behinderungsnachweis.
- Welche Voraussetzungen gelten?
- Voraussetzung: ab Pflegegrad 3. Wohnsituation: beides.
- Wo stelle ich den Antrag?
- Wohnbauförderung Wien (MA 50)
- Wie lange dauert die Bearbeitung?
- 8–16 Wochen
Diese Angaben wurden zuletzt am 21.08.2026 von Hand geprüft.
Quellen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Quellen. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.
- Stadt Wien, MA 50 (Wohnbauförderung): Behindertengerechter Umbau – FörderungsantragBelegt: Der einmalige, nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt 75 Prozent der förderbaren angemessenen Sanierungskosten. Gefördert werden ausdrücklich der behindertengerechte Umbau von Sanitärräumen, Treppenlifte und Türverbreiterungen. Als Nachweis genügt der Behindertenausweis oder eine Pflegegeldbestätigung ab Stufe 3. Anders als bei der altersgerechten Förderung derselben Stelle gibt es hier kein Mindestalter und keine Einkommensgrenze; verlangt werden Hauptwohnsitz der behinderten Person, 22 bis 150 Quadratmeter Nutzfläche und Einbauten nach ÖNORM B 1600. „Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Förderung.“Von uns geprüft am 23.08.2026.