Wien: Förderung altersgerechter Umbau
Was Sie bekommen
50% der Kosten, max. 7.500 €
Von Land. Für Österreich.
Wien fördert altersgerechten Umbau für Personen ab 60 Jahren oder mit Behinderung mit bis zu 50% der Kosten, maximal 7.500 €. Hauptwohnsitz Wien und Gebäude älter als 20 Jahre erforderlich.
Wichtig
Ohne Beratungsnachweis vom Infopoint MA 50 wird der Antrag automatisch abgelehnt – Beratung ZUERST. Kostenvoranschläge müssen ÖNORM B 1600 bestätigen. Eigenleistungen und reiner Materialkauf sind nicht fördermäßig. Kein Rechtsanspruch – Budget kann erschöpft sein.
So beantragen Sie es
- 1Kostenloses Beratungsgespräch beim Infopoint für Wohnungsverbesserung (MA 50) wahrnehmen – Beratungsnachweis ist Pflicht!
- 2Kostenvoranschläge mit Bestätigung der ÖNORM B 1600 einholen
- 3Antrag bei der MA 25 (Technische Stadterneuerung) einreichen
- 4Bei Mietwohnung: schriftliche Vermieterzustimmung einholen
- 5Förderbescheid abwarten, dann Umbau durch Fachbetrieb durchführen und Rechnungen einreichen
Benötigte Unterlagen
- Hauptwohnsitznachweis
- Altersnachweis oder Behinderungsnachweis
- Kostenvoranschlag
- Nachweis Gebäudealter
Antrag stellen bei
MA 25 Wien (Technische Stadterneuerung), Tel. +43 1 4000-74860, [email protected]
Bearbeitungszeit
8–16 Wochen
Lässt sich kombinieren mit
Praxistipp
Mindestkosten 3.000 €. Gebäude muss >20 Jahre alt sein. ÖNORM B 1600 muss eingehalten werden. Beratung beim Wohnservice Wien empfohlen.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Förderung durch Wien: Förderung altersgerechter Umbau?
- 50% der Kosten, max. 7.500 €. Wien fördert altersgerechten Umbau für Personen ab 60 Jahren oder mit Behinderung mit bis zu 50% der Kosten, maximal 7.500 €. Hauptwohnsitz Wien und Gebäude älter als 20 Jahre erforderlich.
- Welche Voraussetzungen gelten?
- Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung. Wohnsituation: beides.
- Wo stelle ich den Antrag?
- MA 25 Wien (Technische Stadterneuerung), Tel. +43 1 4000-74860, [email protected]
- Wie lange dauert die Bearbeitung?
- 8–16 Wochen
Diese Angaben wurden zuletzt am 28.03.2026 von Hand geprüft. Förderhöhen und Fristen ändern sich. Bitte bestätigen Sie den Betrag vor dem Antrag auf der offiziellen Seite.
Quellen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Quellen. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.
- Stadt Wien, MA 50 (Wohnbauförderung): Förderung für altersgerechten Umbau – AntragBelegt: Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der nachgewiesenen angemessenen Kosten, höchstens 7.500 Euro, einmalig und nicht rückzahlbar. Wichtigste Voraussetzung, die den Kreis stark einschränkt: Die antragstellende Person muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 60 Jahre alt sein. Dazu kommen Einkommensgrenzen nach § 11 WWFSG 1989 (43.770 Euro für eine Person), Hauptwohnsitz in der Wohnung, 22 bis 150 Quadratmeter Wohnnutzfläche, ein Baubewilligungsjahr von mindestens 20 Jahren, Mindestkosten von 3.000 Euro und ein verpflichtendes kostenloses Beratungsgespräch beim Infopoint für Wohnungsverbesserung vor der Antragstellung. „Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Förderung.“Von uns geprüft am 23.08.2026.