Barrierefreiheitserklärung
Der Schlaganfall Navigator (schlaganfall-navigator.de) ist ein Angebot von Marc Schraepler. Wir möchten, dass möglichst alle Menschen diese Website nutzen können – unabhängig von körperlichen, kognitiven oder technischen Einschränkungen.
Konformitätsstatus
Diese Website ist weitgehend konform mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 Stufe AA.
Maßnahmen zur Barrierefreiheit
Wir haben folgende Maßnahmen umgesetzt:
- Semantische Seitenstruktur – Überschriften-Hierarchie, Landmarks (
<main>,<nav>,<footer>) und ARIA-Attribute für Screenreader - Tastaturnavigation – Alle Funktionen sind vollständig per Tastatur bedienbar, inklusive Skip-Link, sichtbarem Fokus-Indikator und Fokus-Management im Wizard
- Screenreader-Unterstützung – Live-Regionen für dynamische Inhalte, beschreibende Labels für Buttons und Links, Statusmeldungen bei Filteränderungen
- Farbkontraste – Alle Text-Hintergrund-Kombinationen erfüllen ein Mindest-Kontrastverhältnis von 4,5:1 (WCAG AA)
- Große Schrift & Tap-Targets – Mindest-Schriftgröße 16 px, interaktive Elemente mindestens 44 × 44 px
- Reduzierte Bewegung – Animationen und sanftes Scrollen werden bei
prefers-reduced-motiondeaktiviert - Zielgruppen-gerechtes Design – Klare Sprache, hoher Kontrast und gute Lesbarkeit, optimiert für Menschen 50+ und Personen mit kognitiven Einschränkungen nach Schlaganfall
Bekannte Einschränkungen
- Einige verlinkte externe Ressourcen unterliegen nicht unserer Kontrolle und können eigene Barrieren aufweisen.
- Die Seite befindet sich aktuell in der Aufbauphase (MVP). Wir arbeiten kontinuierlich an Verbesserungen.
Feedback & Kontakt
Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie uns bitte:
- E-Mail: kontakt@schlaganfall-navigator.de
- Verantwortlich: Marc Schraepler
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von 14 Tagen zu beantworten.
Rechtlicher Rahmen
Der Schlaganfall Navigator ist ein kostenloses, werbefreies Informationsangebot. Es werden keine Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern angebahnt oder abgeschlossen (kein Online-Shop, keine Buchungs- oder Bezahlfunktion), und das Angebot wird von einem Kleinstunternehmen betrieben. Nach unserer Einschätzung besteht für ein solches Angebot keine bindende Pflicht aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) (in Kraft seit 28. Juni 2025) oder dem European Accessibility Act. Die formale „Erklärung zur Barrierefreiheit" nach der EU-Richtlinie 2016/2102 richtet sich an öffentliche Stellen.
Wir geben diese Erklärung dennoch freiwillig ab, weil Zugänglichkeit für unsere Zielgruppe zentral ist: Menschen nach einem Schlaganfall und ihre Angehörigen, häufig 50+ und teils mit kognitiven oder motorischen Einschränkungen. Wir orientieren uns deshalb an den anerkannten Standards WCAG 2.2 (Stufe AA) und der europäischen Norm EN 301 549.
Diese Erklärung stellt keine Rechtsberatung dar.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 9. März 2026 erstellt und zuletzt im Juni 2026 überprüft. Die Bewertung erfolgte als Selbsteinschätzung anhand der WCAG 2.2 AA-Kriterien.