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Pflegezeit / Familienpflegezeit

Gilt nur in Deutschland.

Pflegezeit: Bis zu 6 Monate unbezahlte Freistellung von der Arbeit, um einen Angehörigen zu pflegen. Familienpflegezeit: Bis zu 24 Monate Teilzeit (mind. 15 Std./Woche) mit zinslosem Darlehen. Pflegeunterstützungsgeld: Bis zu 10 Tage bezahlte Freistellung im Akutfall.

Was tun? Arbeitgeber frühzeitig informieren. Die Pflegekasse übernimmt während der Pflegezeit Ihre Rentenbeiträge — das wissen viele nicht.

Warum das für Sie wichtig ist

Direkt nach dem Schlaganfall brauchen Angehörige oft die Möglichkeit, kurzfristig zuhause zu sein. Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung (bis 10 Tage) greift sofort ohne Antrag und sichert den Arbeitsplatz. Das ist besonders in den ersten Wochen nach der Entlassung entscheidend.

Im Detail

Das Pflegezeitgesetz ermöglicht Berufstätigen, bis zu 6 Monate vollständig oder teilweise aus dem Beruf auszusteigen, um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu pflegen. Die Familienpflegezeit erlaubt bis zu 24 Monate mit reduzierter Arbeitszeit (mindestens 15 Stunden pro Woche). Während dieser Zeit besteht Kündigungsschutz. Ein zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie überbrückt Einkommensverluste.

⚠ Häufige Missverständnisse

Viele glauben, Pflegezeit sei nur unbezahlter Urlaub ohne Unterstützung. Tatsächlich gibt es staatliche Darlehen und Kündigungsschutz. Ein weiterer Irrtum: Man müsse die 6 Monate am Stück nehmen. Es gibt verschiedene Kombinationsmöglichkeiten von Pflegezeit und Familienpflegezeit.

In anderen Ländern

🇦🇹 Österreich: Pflegekarenz (1–3 Monate mit Pflegekarenzgeld)

🇨🇭 Schweiz: Kein nationales Äquivalent