Zuzahlung & Zuzahlungsbefreiung
Gilt nur in Deutschland.
Eigenanteile für Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Reha und Hilfsmittel. Gedeckelt auf 2 % des Brutto-Jahreseinkommens, für chronisch Kranke auf 1 %. Schlaganfall-Betroffene gelten als chronisch krank.
Was tun? Alle Quittungen sammeln. Sobald die Grenze erreicht ist, bei der Krankenkasse eine Befreiung beantragen. Das spart oft mehrere hundert Euro pro Jahr.
Warum das für Sie wichtig ist
Bei vielen Medikamenten, Therapien und Arztbesuchen summieren sich Zuzahlungen auf mehrere hundert Euro pro Jahr. Die Befreiung sichert Ihnen dieses Geld. Gerade bei dauerhafter Medikation nach Schlaganfall (z. B. Blutverdünner, Blutdruckmittel) lohnt sich die Beantragung sehr.
Im Detail
Gesetzlich Versicherte zahlen für Medikamente, Heilmittel und Krankenhausaufenthalte Zuzahlungen. Wer eine Belastungsgrenze überschreitet (2 % des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 %), kann sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Der Antrag läuft über die Krankenkasse. Nach Schlaganfall sind viele Betroffene dauerhaft chronisch krank und können die 1-%-Grenze nutzen.
⚠ Häufige Missverständnisse
Viele wissen nicht, dass sie Anspruch auf Befreiung haben, und zahlen das ganze Jahr Zuzahlungen, obwohl sie befreit sein könnten. Wichtig: Die Befreiung muss jedes Jahr neu beantragt werden. Sie gilt nicht automatisch weiter.
In anderen Ländern
🇦🇹 Österreich: Rezeptgebührenbefreiung
🇨🇭 Schweiz: Franchise (300–2.500 CHF) + 10 % Selbstbehalt
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