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Erwerbsminderungsrente (EM-Rente)

Gilt nur in Deutschland.

Eine Rente für Menschen, die wegen ihrer Gesundheit nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. 'Volle EM-Rente' bei unter 3 Stunden Arbeitsfähigkeit pro Tag, 'teilweise' bei 3–6 Stunden. Der Übergang vom Krankengeld zur EM-Rente ist ein kritischer Moment.

Was tun? Frühzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen (kostenlos). Nicht warten, bis das Krankengeld ausläuft. Die Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III) sichert Sie übergangsweise ab.

Warum das für Sie wichtig ist

Wenn Sie nach dem Schlaganfall nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können, sichert die Erwerbsminderungsrente Ihren Lebensunterhalt. Sie können den Antrag parallel zu Reha-Maßnahmen stellen, damit keine Einkommenslücke entsteht. Stellen Sie den Antrag nicht zu spät.

Im Detail

Die Erwerbsminderungsrente greift, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten kann. Volle Erwerbsminderung liegt vor bei weniger als 3 Stunden Arbeit täglich, teilweise Erwerbsminderung bei 3 bis 6 Stunden täglich. Voraussetzung sind in der Regel 5 Jahre Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung entscheidet über den Antrag.

⚠ Häufige Missverständnisse

Viele glauben, Erwerbsminderungsrente sei dasselbe wie normale Altersrente. Das ist falsch: Sie kann deutlich früher beginnen, ist aber oft niedriger. Ein weiterer Irrtum: Wer schon mal gearbeitet hat, habe automatisch Anspruch. Tatsächlich braucht man mindestens 5 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung.

In anderen Ländern

🇦🇹 Österreich: Invaliditätspension / Berufsunfähigkeitspension

🇨🇭 Schweiz: IV-Rente (abgestuft nach Invaliditätsgrad 40–100 %)