Was das Pflegegeld ist
Das Pflegegeld ist eine pauschale Leistung, die den pflegebedingten Mehraufwand teilweise abdeckt. Es ist unabhängig von Einkommen und Vermögen und wird zwölfmal jährlich ausbezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegebedarf, gemessen in benötigten Pflegestunden pro Monat, nicht nach der Diagnose und nicht nach dem Alter.
Die sieben Pflegestufen und die Beträge 2026
Die Einstufung richtet sich nach dem durchschnittlichen Pflegebedarf in Stunden pro Monat. Die folgenden Beträge gelten ab 1. Jänner 2026 (Quelle: Sozialministerium, gegenüber 2025 um 2,7 Prozent valorisiert):
| Stufe | Pflegebedarf pro Monat | Betrag pro Monat |
|---|---|---|
| 1 | mehr als 65 Stunden | 206,20 Euro |
| 2 | mehr als 95 Stunden | 380,30 Euro |
| 3 | mehr als 120 Stunden | 592,60 Euro |
| 4 | mehr als 160 Stunden | 888,50 Euro |
| 5 | mehr als 180 Stunden, bei außergewöhnlichem Pflegeaufwand | 1.206,90 Euro |
| 6 | mehr als 180 Stunden, bei unkoordinierbarer Betreuung Tag und Nacht oder nötiger ständiger Anwesenheit | 1.685,40 Euro |
| 7 | mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten möglich sind | 2.214,80 Euro |
Die Beträge werden jährlich valorisiert. Voraussetzung ist außerdem, dass der Pflegebedarf voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert.
Wo wird beantragt: bei der Pensionsversicherung
Der Antrag wird beim zuständigen Pensionsversicherungsträger gestellt, in den meisten Fällen bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Wer eine Pension bezieht, stellt den Antrag bei jenem Träger, der die Pension auszahlt. Berufstätige, Mitversicherte oder Sozialhilfebeziehende stellen ihn bei der Pensionsversicherung.
Wichtige Abgrenzung: Das Pflegegeld läuft über die Pensionsversicherung. Der Behindertenpass dagegen läuft über das Sozialministeriumservice. Das wird oft verwechselt.
Die Begutachtung
Nach dem Antrag erfolgt eine Begutachtung durch eine Ärztin, einen Arzt oder eine diplomierte Pflegefachkraft, in der Regel bei einem Hausbesuch. Bewertet wird, wie viel Zeit die Hilfe bei den täglichen Verrichtungen tatsächlich beansprucht. Die Bearbeitung dauert meist etwa 4 bis 12 Wochen.
Ein häufiges Problem: Einstufungen fallen oft zu niedrig aus. Bereiten Sie sich deshalb gut vor. Ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen, in dem Sie den konkreten Hilfebedarf bei jeder Verrichtung notieren, ist die wirksamste Vorbereitung. Schildern Sie die Situation realistisch, weder übertrieben noch beschönigend.
Früh beantragen lohnt sich
Der Leistungsbeginn hängt am Datum der Antragstellung, nicht daran, wie lange der Bedarf schon besteht. Wer früh anträgt, verliert keine Monate. Stellen Sie den Antrag also, sobald sich ein dauerhafter Pflegebedarf abzeichnet.
Ergänzende Leistungen
Bei einer schweren geistigen oder psychischen Behinderung, etwa einer Demenz, wird ab dem vollendeten 15. Lebensjahr ein pauschaler Erschwerniszuschlag von 45 Stunden pro Monat angerechnet. Das kann nach einem Schlaganfall relevant werden, wenn ausgeprägte kognitive Folgen bestehen. Für pflegende Angehörige gibt es zudem einen valorisierten Angehörigenbonus, wenn eine Person ab Pflegestufe 4 überwiegend zu Hause betreut wird. Die konkreten Voraussetzungen und Beträge bitte aktuell prüfen.
Persönliche Einordnung
Der Papierkram nach einem Schlaganfall fühlt sich überwältigend an, gerade wenn man selbst betroffen ist oder als Angehöriger plötzlich vieles gleichzeitig organisieren muss. Das Pflegegeld ist dabei oft der erste und wichtigste Baustein. Es lohnt sich, hier nicht zu zögern und die Einstufung gut vorzubereiten.