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Deutschland

DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)

Spitzenverband der Berufsgenossenschaften. Zuständig, wenn ein Schlaganfall als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit anerkannt ist: Unfallheilbehandlung, Rehabilitation, Wohnraumanpassung und Entschädigung aus einer Hand.

Amtlich, kostenfrei. Zuständig ist die jeweilige Berufsgenossenschaft, nicht die DGUV selbst.

Was kann ich am Telefon sagen?

Zuständig ist Ihre Berufsgenossenschaft, nicht die DGUV selbst. Fragen Sie am Telefon: „Mein Schlaganfall ist im Zusammenhang mit meiner Arbeit passiert. Welche Berufsgenossenschaft ist für mich zuständig?“

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