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Landespflegegeld Bayern

500 € pro Jahr vom Freistaat Bayern für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern. Zusätzlich zum Bundespflegegeld, nicht zweckgebunden, wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Antrag beim Bayerischen Landesamt für Pflege (online oder per Post).

Nur für Personen mit Hauptwohnsitz in Bayern. Seit 2026 von 1.000 € auf 500 €/Jahr gekürzt. Wird automatisch jährlich weitergezahlt nach Erstantrag.

500 € pro Jahr vom Freistaat Bayern für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern. Zusätzlich zum Bundespflegegeld, nicht zweckgebunden, wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Antrag beim Bayerischen Landesamt für Pflege (online oder per Post).

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