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Pflegegrad beantragen nach Schlaganfall

Schritt für Schritt – speziell für Deutschland (GKV, Erstantrag)

Nur Deutschland, gesetzliche Krankenversicherung (GKV), Erstantrag. Österreich: Pflegegeld über Sozialministeriumservice. Schweiz: Hilflosenentschädigung beim Wohnskanton.

Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Leistungsbeträge können sich ändern. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).

Der Pflegegrad regelt, welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Hilfsmittel, Verhinderungspflege und mehr. Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, denn die Leistungen werden erst ab dem Antragsdatum gewährt, nicht rückwirkend.

Die 5 Schritte im Überblick

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen

    Die Pflegekasse ist die Pflegeabteilung Ihrer Krankenkasse. Ein formloser Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt – kein spezielles Formular nötig. Datum notieren: Ab dem Tag des Antrags gilt der Anspruch. Auf Wunsch schickt die Pflegekasse eigene Antragsformulare zu.

  2. MDK-Begutachtung vorbereiten

    Der Medizinische Dienst (MD, früher MDK) prüft die Selbstständigkeit in 6 Lebensbereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Gestaltung des Alltags.

    Pflegetagebuch führen: Notieren Sie täglich, bei welchen Tätigkeiten Unterstützung nötig ist und wie lange diese dauert. Das stärkt die Begutachtung erheblich.

    Unterlagen sammeln: Krankenhausentlassbericht, aktuelle Arztbriefe, Medikamentenliste, Hilfsmittelübersicht. Alles in einer Mappe bereithalten.

  3. Begutachtungstermin

    Der MD-Gutachter kommt in der Regel nach Hause oder in die Pflegeeinrichtung. Zeigen Sie, wie ein schlechter Tag aussieht, nicht die besten Momente. Nur was der Gutachter sieht, fließt in die Bewertung ein.

    Tipps für den Termin:
    • Eine Vertrauensperson darf dabei sein und Notizen machen.
    • Pflegetagebuch und Unterlagen griffbereit legen.
    • Keine Aktivitäten demonstrieren, die nur an guten Tagen möglich sind.
    • Auf Nachfrage alle Einschränkungen schildern, auch kognitive und emotionale.
  4. Bescheid erhalten und Leistungen wählen

    Die Pflegekasse hat 25 Arbeitstage Zeit für die Einstufung. Der Bescheid enthält den zuerkannten Pflegegrad (1–5) und die damit verbundenen Leistungsbeträge.

    Nach der Einstufung wählen Sie zwischen Pflegegeld (Bargeld für selbst organisierte Pflege), Pflegesachleistungen (Abrechnung direkt mit einem ambulanten Pflegedienst) oder einer Kombination beider. Die Pflegekasse berät kostenlos.

  5. Widerspruch einlegen, falls nötig

    Sind Sie mit dem Pflegegrad nicht einverstanden, können Sie innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe des Bescheids schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Begründen Sie den Widerspruch mit dem Pflegetagebuch und aktuellen medizinischen Unterlagen.

    Kostenlose Beratung: Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hilft kostenlos beim Widerspruchsverfahren. patientenberatung.de

Die 5 Pflegegrade im Überblick

Pflegegrad Bedeutung
1Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
2Erhebliche Beeinträchtigung
3Schwere Beeinträchtigung
4Schwerste Beeinträchtigung
5Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Nach einem Schlaganfall wird häufig Pflegegrad 2 oder 3 zuerkannt, je nach verbleibenden Einschränkungen.

UPD-Beratungstelefon (kostenlos)

0800 011 77 22

Mo–Fr 8–22 Uhr, Sa 8–18 Uhr. Unabhängige Beratung bei Widerspruch und Pflegefragen.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Leistungsbeträge können sich ändern. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder einer zertifizierten Pflegeberatung nach §7a SGB XI.