Bundesagentur für Arbeit
Zuständig u.a. für die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen, Kraftfahrzeughilfe und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Eigener Bereich "Menschen mit Behinderungen" mit persönlicher Beratung.
Amtlich, kostenfrei. Zuständig ist die örtliche Agentur für Arbeit.
Was kann ich am Telefon sagen?
Rufen Sie an und sagen Sie: „Ich hatte einen Schlaganfall und möchte wieder arbeiten. Ich brauche eine Beratung zur Teilhabe am Arbeitsleben.“ Fragen Sie, ob die Agentur für Arbeit oder ein anderer Träger zuständig ist und welche Unterlagen Sie mitbringen sollen.
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