Widerspruch bei PKV-Ablehnung – VdK Beratung
Der Sozialverband VdK hilft Ihnen beim Widerspruch, wenn Ihre private Krankenversicherung Leistungen ablehnt. Beratung für Mitglieder, oft günstiger als ein Anwalt.
Mitgliedschaft ca. 36–62 €/Jahr. Oft günstiger als Anwalt bei erstmaligem Widerspruch.
Was kann ich am Telefon sagen?
Sagen Sie: „Meine private Krankenversicherung hat die Reha, ein Hilfsmittel oder eine Leistung nach meinem Schlaganfall abgelehnt. Ich möchte Widerspruch einlegen.“ Der VdK berät Mitglieder beim Widerspruch und achtet auf Fristen; die Mitgliedschaft kostet etwa 36 bis 62 Euro im Jahr.
Passender Ratgeber
Bescheid abgelehnt: So legen Sie Widerspruch einDie Frist von einem Monat, was im Schreiben stehen muss und was gilt, wenn die Frist schon verstrichen ist. Für Bescheide von Kassen und Ämtern.Über diesen Eintrag
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