Deutschland · Noch in der Klinik oder Reha · Gerade wieder zu Hause · Schon länger im Alltag zu Hause
Rückkehr mit dem Arbeitgeber besprechen
Waren Sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, muss Ihr Arbeitgeber mit Ihnen klären, wie Sie wieder arbeiten können (betriebliches Eingliederungsmanagement). Ein BEM findet nur mit Ihrer Zustimmung statt.
Waren Sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, ununterbrochen oder wiederholt, muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten.
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Mehr Rechte im Betrieb
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- § 167 SGB IX – Prävention (öffnet in neuem Tab), Bundesministerium der Justiz