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Deutschland

Rückkehr mit dem Arbeitgeber besprechen

Waren Sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, muss Ihr Arbeitgeber mit Ihnen klären, wie Sie wieder arbeiten können (betriebliches Eingliederungsmanagement). Ein BEM findet nur mit Ihrer Zustimmung statt.

Waren Sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, ununterbrochen oder wiederholt, muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten.

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