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Beratung zur Erwerbsminderungsrente
Lassen Sie bei der Rentenversicherung klären, welcher Antrag zu Ihrer Situation passt und welche Unterlagen fehlen.
Deutsche Rentenversicherung – Erwerbsminderungsrente
Hier lassen Sie sich beraten, ob eine Erwerbsminderungsrente für Sie in Frage kommt und wann Sie sie beantragen.
Mit einem Schwerbehindertenausweis und 35 Versicherungsjahren können Sie bis zu zwei Jahre früher ohne Abschlag in Altersrente gehen.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben
Wenn Sie wissen wollen, ab wann gezahlt wird
Ab wann die Rente gezahlt wirdWenn der Antrag abgelehnt wird
Was Sie nach einer Ablehnung tun können
Informationen redaktionell geprüft
Quellen ansehen
- www.deutsche-rentenversicherung.de (öffnet in neuem Tab)
- www.deutsche-rentenversicherung.de (öffnet in neuem Tab)
- § 37 SGB VI – Altersrente für schwerbehinderte Menschen (öffnet in neuem Tab), Bundesministerium der Justiz
- § 236a SGB VI – Altersrente für schwerbehinderte Menschen (Übergang) (öffnet in neuem Tab), Bundesministerium der Justiz