Volle oder teilweise Erwerbsminderung: der Unterschied

Entscheidend ist nicht die Diagnose Schlaganfall, sondern was Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch leisten können:

  • Volle EM-Rente: Sie können wegen der gesundheitlichen Folgen auf absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten, egal in welchem Beruf.
  • Teilweise EM-Rente: Sie können noch drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten. Die Rente beträgt dann die Hälfte der vollen EM-Rente.

Ob das zutrifft, beurteilt die Rentenversicherung anhand medizinischer Unterlagen und meist eines eigenen Gutachtens. Berichte aus der neurologischen Reha (Entlassungsbericht mit Leistungsbeurteilung) haben dabei großes Gewicht.

Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen

Neben der gesundheitlichen Einschränkung müssen Sie in der Regel zwei Bedingungen erfüllen:

  • Mindestens fünf Jahre Versicherungszeit bei der Rentenversicherung (allgemeine Wartezeit).
  • In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge, zum Beispiel aus einer Beschäftigung.

Der Schlaganfall-Zeitpunkt gilt dabei häufig als Eintritt der Erwerbsminderung. Wer die Voraussetzungen knapp verfehlt, sollte sich unbedingt beraten lassen; es gibt Ausnahmen, etwa bei Arbeitsunfällen oder wenn die Erwerbsminderung innerhalb von sechs Jahren nach einer Ausbildung eintritt.

Diese zweite Ausnahme ist für jüngere Betroffene oft die entscheidende, und sie hebt beide Hürden auf einmal auf: Ist die Wartezeit auf diesem Weg vorzeitig erfüllt, entfällt zusätzlich die Bedingung mit den drei Jahren Pflichtbeiträgen. Welche Voraussetzungen im Einzelnen dazugehören, steht im Artikel Schlaganfall mit 30, 40 oder 50.

Reha vor Rente: warum der Antrag oft umgedeutet wird

Die Rentenversicherung prüft immer zuerst, ob eine medizinische Reha oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Reha, Umschulung) die Arbeitsfähigkeit wiederherstellen können. In der Praxis heißt das: Ein EM-Rentenantrag kann in einen Reha-Antrag umgedeutet werden. Umgekehrt wird ein Reha-Antrag als Rentenantrag gewertet, wenn die Reha den Zustand nicht ausreichend bessert. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern, das Verfahren ist so vorgesehen.

Der zeitliche Ablauf: Krankengeld, Nahtlosigkeit, Rente

Für die meisten Betroffenen sieht der Weg so aus:

  1. Bis 78 Wochen: Krankengeld von der Krankenkasse (70 % vom Brutto, gedeckelt).
  2. Etwa 3 Monate vor der Aussteuerung: Bei der Agentur für Arbeit melden. Wenn Sie noch krank, aber ausgesteuert sind, greift die Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III): Arbeitslosengeld, obwohl Sie dem Arbeitsmarkt nicht voll zur Verfügung stehen.
  3. Parallel: EM-Rente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Die Bearbeitung dauert oft drei bis sechs Monate.

Alle Fristen mit Zeitstrahl finden Sie in unsererBürokratie-Timeline.

So stellen Sie den Antrag

  • Antrag online über die Deutsche Rentenversicherung, telefonisch (0800 1000 4800) oder in einer Beratungsstelle.
  • Sammeln Sie vorab: Reha-Entlassungsbericht, aktuelle Arztberichte (Neurologie, Hausarzt), Medikamentenliste, Versicherungsverlauf.
  • Beschreiben Sie den Alltag ehrlich, auch unsichtbare Folgen wie Fatigue, Konzentrations- und Wortfindungsstörungen. Sie zählen für die Leistungsbeurteilung genauso wie Lähmungen.
  • Holen Sie sich Unterstützung: Sozialdienst der Klinik, Rentenberater oder ein Sozialverband (VdK oder SoVD) helfen beim Antrag und bei einem möglichen Widerspruch.

Wenn der Antrag abgelehnt wird

Ablehnungen sind beim ersten Anlauf häufig. Sie haben einen Monat Zeit für den Widerspruch. Ein Sozialverband übernimmt das Widerspruchsverfahren für Mitglieder und vertritt Sie notfalls vor dem Sozialgericht. Viele Ablehnungen werden im Widerspruchs- oder Klageverfahren korrigiert.