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Erwerbsminderungsrente (EM-Rente)

Gilt nur in Deutschland.

Eine Rente für Menschen, die wegen ihrer Gesundheit nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. 'Volle EM-Rente' bei unter 3 Stunden Arbeitsfähigkeit pro Tag, 'teilweise' bei 3–6 Stunden. Der Übergang vom Krankengeld zur EM-Rente ist ein kritischer Moment.

Was tun?Frühzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen (kostenlos). Nicht warten, bis das Krankengeld ausläuft. Die Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III) sichert Sie übergangsweise ab.

Warum das für Sie wichtig ist

Wenn Sie nach dem Schlaganfall nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können, sichert die Erwerbsminderungsrente Ihren Lebensunterhalt. Sie können den Antrag parallel zu Reha-Maßnahmen stellen, damit keine Einkommenslücke entsteht. Stellen Sie den Antrag nicht zu spät.

Häufige Missverständnisse

Viele glauben, Erwerbsminderungsrente sei dasselbe wie normale Altersrente. Das ist falsch: Sie kann deutlich früher beginnen, ist aber oft niedriger. Ein weiterer Irrtum: Wer schon mal gearbeitet hat, habe automatisch Anspruch. Tatsächlich braucht man mindestens 5 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Im Detail

Die Erwerbsminderungsrente greift, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten kann. Volle Erwerbsminderung liegt vor bei weniger als 3 Stunden Arbeit täglich, teilweise Erwerbsminderung bei 3 bis 6 Stunden täglich. Voraussetzung sind in der Regel 5 Jahre Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung entscheidet über den Antrag.

In anderen Ländern

Österreich: Invaliditätspension / Berufsunfähigkeitspension

Schweiz: IV-Rente (abgestuft nach Invaliditätsgrad 40–100 %)

Passende Anlaufstellen

Geprüfte Stellen aus dem Bereich „Bürokratie & Sozialleistungen".

VdK Sozialverband Deutschland

Deutschlands größter Sozialverband mit über 2,3 Mio. Mitgliedern. Bietet sozialrechtliche Beratung und vertritt Mitglieder vor Sozialgerichten bei Fragen zu Rente, Pflegegrad, Schwerbehinderung und Widerspruchsverfahren.

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UPD – Unabhängige Patientenberatung Deutschland

Kostenfreie und unabhängige Beratung zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen. Hilft bei Konflikten mit Krankenkassen, Ablehnungsbescheiden und Patientenrechten.

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Pflegestützpunkte Deutschland

Lokale Beratungsstellen, getragen von Kommunen und Pflegekassen. Helfen bei Pflegegrad-Antrag, Hilfsmittelversorgung, Entlastungsangeboten. Kostenlos.

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oesterreich.gv.at

Amtliche Informationsseite mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen zu Pflegegeld-Anträgen, Behindertenpass-Voraussetzungen und weiteren Sozialleistungen.

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Sozialministeriumservice Österreich

Zuständig für Behindertenpass, Parkausweis, Zuschüsse zur 24-Stunden-Betreuung und Hilfsmittelberatung für Menschen mit bleibenden Einschränkungen.

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Pflegegeld Beantragung Österreich

Informationen zu Voraussetzungen und Antragstellung des Pflegegelds (7 Stufen, Stufe 1 ab ca. 175 €/Mt.). Antrag beim Pensionsversicherungsträger.

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Pro Infirmis – Sozialberatung Schweiz

Pro Infirmis ist die grösste Schweizer Fachorganisation für Menschen mit Behinderung jeder Art und keine auf Schlaganfall oder Hirnverletzung spezialisierte Stelle. Die kantonalen Beratungsstellen unterstützen Sie und Ihre Angehörigen bei Fragen zu IV, Finanzen, Wohnen und Alltag, wobei manche Direkthilfe-Leistungen an Bedingungen geknüpft sind.

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FRAGILE Suisse (Dachorganisation)

FRAGILE Suisse ist die nationale Dachorganisation für Menschen mit Hirnverletzung und deren Angehörige. Sie bietet kostenlose Sozialberatung durch auf Hirnverletzung spezialisierte Fachpersonen, die kostenlose Helpline 0800 256 256 sowie das Programm Begleitetes Wohnen. Selbsthilfegruppen und Peer-Support finden Sie bei den elf regionalen Vereinigungen von FRAGILE.

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BSV – Hilflosenentschädigung IV

Die Hilflosenentschädigung der IV erhalten Sie, wenn Sie wegen der gesundheitlichen Folgen dauerhaft bei alltäglichen Verrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen oder Essen auf Hilfe angewiesen sind. Sie ist einkommensunabhängig und wird frühestens nach einer einjährigen Wartezeit ausgerichtet. Der Weg führt über die IV-Anmeldung bei Ihrer kantonalen IV-Stelle und eine Abklärung, nicht über einen einfachen Antrag mit sofortiger Auszahlung.

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