Erwerbsminderungsrente (EM-Rente)

Gilt nur in Deutschland.

In Österreich: Invaliditätspension / Berufsunfähigkeitspension

In der Schweiz: IV-Rente (abgestuft nach Invaliditätsgrad 40–100 %)

Eine Rente für Menschen, die wegen ihrer Gesundheit nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. 'Volle EM-Rente' bei unter 3 Stunden Arbeitsfähigkeit pro Tag, 'teilweise' bei 3–6 Stunden. Der Übergang vom Krankengeld zur EM-Rente ist ein kritischer Moment.

Was tun?Frühzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen (kostenlos). Nicht warten, bis das Krankengeld ausläuft. Die Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III) sichert Sie übergangsweise ab.

Warum das für Sie wichtig ist

Wenn Sie nach dem Schlaganfall nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können, sichert die Erwerbsminderungsrente Ihren Lebensunterhalt. Sie können den Antrag parallel zu Reha-Maßnahmen stellen, damit keine Einkommenslücke entsteht. Stellen Sie den Antrag nicht zu spät.

Häufige Missverständnisse

Viele glauben, Erwerbsminderungsrente sei dasselbe wie normale Altersrente. Das ist falsch: Sie kann deutlich früher beginnen, ist aber oft niedriger. Ein weiterer Irrtum: Wer schon mal gearbeitet hat, habe automatisch Anspruch. Tatsächlich braucht man mindestens 5 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Sie suchen eine Stelle, die Ihnen dabei hilft? Der Wegweiser zeigt Ihnen passende Anlaufstellen in Deutschland.

Im Detail

Die Erwerbsminderungsrente greift, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten kann. Volle Erwerbsminderung liegt vor bei weniger als 3 Stunden Arbeit täglich, teilweise Erwerbsminderung bei 3 bis 6 Stunden täglich. Voraussetzung sind in der Regel 5 Jahre Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung entscheidet über den Antrag.

In anderen Ländern

Österreich: Invaliditätspension / Berufsunfähigkeitspension

Schweiz: IV-Rente (abgestuft nach Invaliditätsgrad 40–100 %)

Passende Anlaufstellen

Geprüfte Stellen aus dem Bereich „Bürokratie & Sozialleistungen".

Pflegestützpunkte Deutschland

Lokale Beratungsstellen, getragen von Kommunen und Pflegekassen. Helfen bei Pflegegrad-Antrag, Hilfsmittelversorgung, Entlastungsangeboten. Kostenlos.

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UPD – Unabhängige Patientenberatung Deutschland

Kostenfreie und unabhängige Beratung zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen. Hilft bei Konflikten mit Krankenkassen, Ablehnungsbescheiden und Patientenrechten.

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VdK Sozialverband Deutschland

Deutschlands größter Sozialverband mit über 2,3 Mio. Mitgliedern. Bietet sozialrechtliche Beratung und vertritt Mitglieder vor Sozialgerichten bei Fragen zu Rente, Pflegegrad, Schwerbehinderung und Widerspruchsverfahren.

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Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Österreich

Zuständiger Sozialversicherungsträger für Pensionen (darunter die Erwerbsminderungspension/Invaliditätspension) und Pflegegeld, zugleich wichtigster Kostenträger für Rehabilitation mit 15 stationären und 2 ambulanten Reha-Zentren. Grundsatz: Rehabilitation vor Pension. Auskunft und Antragstellung über die Landesstelle.

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Sozialministeriumservice Österreich

Zuständig für Behindertenpass, Parkausweis, Zuschüsse zur 24-Stunden-Betreuung und Hilfsmittelberatung für Menschen mit bleibenden Einschränkungen.

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Pflegetelefon Sozialministerium Österreich

Gebührenfreie Hotline zu Pflegegeld, mobilen Diensten, 24h-Betreuung, Pflegekarenz und Hilfsmitteln.

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Pro Infirmis – Sozialberatung Schweiz

Pro Infirmis ist die grösste Schweizer Fachorganisation für Menschen mit Behinderung jeder Art und keine auf Schlaganfall oder Hirnverletzung spezialisierte Stelle. Die kantonalen Beratungsstellen unterstützen Sie und Ihre Angehörigen bei Fragen zu IV, Finanzen, Wohnen und Alltag, wobei manche Direkthilfe-Leistungen an Bedingungen geknüpft sind.

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Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL)

Ergänzungsleistungen (EL) helfen, wenn Ihre AHV- oder IV-Rente und Ihr übriges Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken; darauf besteht ein rechtlicher Anspruch. Neben jährlichen Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden, vergüten die EL auch Krankheits- und Behinderungskosten. Die Informationsstelle AHV/IV erklärt die Voraussetzungen und bietet Merkblätter und ein Berechnungstool.

FRAGILE Suisse (Dachorganisation)

FRAGILE Suisse ist die nationale Dachorganisation für Menschen mit Hirnverletzung und deren Angehörige. Sie bietet kostenlose Sozialberatung durch auf Hirnverletzung spezialisierte Fachpersonen, die kostenlose Helpline 0800 256 256 sowie das Programm Begleitetes Wohnen. Selbsthilfegruppen und Peer-Support finden Sie bei den elf regionalen Vereinigungen von FRAGILE.

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Belegt mit 2 Quellen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf Gesetze, Behörden und die Stellen, die die Leistung gewähren. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.

  1. Bundesministerium der Justiz: § 43 SGB VI – Rente wegen ErwerbsminderungBelegt: Teilweise erwerbsgemindert unter sechs, voll erwerbsgemindert unter drei Stunden täglich; Voraussetzung sind unter anderem drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren.Von uns geprüft am 26.08.2026.
  2. Bundesministerium der Justiz: § 145 SGB III – Minderung der Leistungsfähigkeit (Nahtlosigkeitsregelung)Belegt: Arbeitslosengeld auch bei mehr als sechsmonatiger Minderung der Leistungsfähigkeit, wenn keine Beschäftigung von mindestens 15 Wochenstunden mehr möglich ist (Nahtlosigkeitsregelung).Von uns geprüft am 26.08.2026.
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