Heilmittelverordnung & Besonderer Verordnungsbedarf
Gilt nur in Deutschland.
In Österreich: Bewilligung über ÖGK (chefärztliche Genehmigung)
In der Schweiz: Ärztliche Verordnung (KVG-Leistung)
Das Rezept Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes für Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie. Nach einem Schlaganfall gilt ein besonderer Verordnungsbedarf: Eine Verordnung kann dann bis zu 12 Wochen Behandlung abdecken, und bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung der Praxis werden diese Verordnungen gesondert berücksichtigt.
Was tun?Fragen Sie beim Arzttermin, ob die Verordnung als besonderer Verordnungsbedarf ausgestellt werden kann und gleich für mehrere Wochen gelten soll. Beginnen Sie die Therapie innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellen.
Warum das für Sie wichtig ist
Ohne Heilmittelverordnung müssen Sie Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie vollständig selbst bezahlen. Die Kosten sind erheblich. Die Verordnung ist der Schlüssel zur kontinuierlichen Therapie nach dem Schlaganfall und sollte bei jedem Arzttermin aktiv angesprochen werden.
Häufige Missverständnisse
Viele wissen nicht, dass eine Heilmittelverordnung verfallen kann: Die Behandlung muss innerhalb von 28 Kalendertagen beginnen, und eine Pause von mehr als 14 Kalendertagen ohne Begründung macht sie ungültig. Ein zweiter Irrtum: Die Befristung auf ein Jahr nach dem Schlaganfall betrifft die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Praxis, nicht die Möglichkeit, bis zu 12 Wochen auf einmal zu verordnen.
Sie suchen eine Stelle, die Ihnen dabei hilft? Der Wegweiser zeigt Ihnen passende Anlaufstellen in Deutschland.
Im Detail
Eine Heilmittelverordnung ist die ärztliche Verordnung für Therapien wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder Massagen. Darauf stehen Art, Menge und Häufigkeit der Behandlung. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten abzüglich der Zuzahlung. Wer über ein Jahr hinaus dauerhaft Therapie braucht, kann zusätzlich einen langfristigen Heilmittelbedarf anerkennen lassen.
In anderen Ländern
Österreich: Bewilligung über ÖGK (chefärztliche Genehmigung)
Schweiz: Ärztliche Verordnung (KVG-Leistung)
Passende Anlaufstellen
Geprüfte Stellen aus dem Bereich „Reha & Therapien".
Bundesverband für die Rehabilitation der Aphasiker e.V.
Europas größte Selbsthilfeorganisation für Menschen mit erworbenen Sprachstörungen nach Schlaganfall. 16 Landesverbände, 17 Aphasie-Zentren, rund 250 Selbsthilfegruppen bundesweit.
Terminservicestelle 116117
Vermittelt gesetzlich Versicherten einen Facharzttermin, wenn die Wartezeit zu lang ist (§ 75 SGB V). Rund um die Uhr erreichbar, auch online buchbar.
neolexon Aphasie-App (DiGA)
Einzige DiGA im Bereich Schlaganfall: digitales Logopädie-Training bei Aphasie. Über 400.000 Übungsmöglichkeiten für Sprechen, Verstehen, Lesen und Schreiben. Wirksamkeit durch Deutschlands größte Aphasie-Studie belegt (196 Patienten).
AVOS – Ambulante Schlaganfall-Rehabilitation Salzburg
Wohnortnahe ambulante Therapie (Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie) für Schlaganfall-Betroffene im Land Salzburg. Zuweisung durch Ärzte oder Krankenhäuser. Auch Hausbesuche möglich.
Neurologisches Therapiezentrum Gmundnerberg
Sonderkrankenanstalt für stationäre neurologische Rehabilitation in Altmünster am Traunsee. 156 Betten, spezialisiert auf Schlaganfall, Gehirnblutung, MS, Parkinson und neuromuskuläre Erkrankungen.
NRZ Rosenhügel – Neurologische Rehabilitation Wien
Kompetenzzentrum für neurologische und neuropsychologische Rehabilitation in Wien. 147 Betten, 30 ambulante Therapiepltze. Schwerpunkte: Schlaganfallrehabilitation, neuropsychologische Reha, Botox bei Spastik.
Kliniken Valens – Neurologische Rehabilitation
Neurorehabilitation an 8 Standorten in der Ostschweiz mit neurowissenschaftlich fundiertem Konzept. Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, MS.
Rehaklinik Zihlschlacht – Neurologie
Größte neurologische Rehaklinik der Schweiz mit einem der modernsten Robotikzentren Europas. Spezialisiert auf Schlaganfall-Frührehabilitation.
REHAB Basel – Neurorehabilitation
Hochspezialisiertes Zentrum für Neurorehabilitation inkl. Hippotherapie und Musiktherapie. Enge Kooperation mit dem Universitätsspital Basel.
Belegt mit 3 Quellen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf Gesetze, Behörden und die Stellen, die die Leistung gewähren. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Diagnoseliste Langfristiger Heilmittelbedarf, Besonderer Verordnungsbedarf, BlankoverordnungBelegt: Hirninfarkt, Hirnblutung und Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit (I60, I61, I63, I64, I69) sind für Physiotherapie, Ergotherapie und Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie als besonderer Verordnungsbedarf gelistet, mit der Spezifikation „längstens 1 Jahr nach Akutereignis“; solche Verordnungen werden im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung berücksichtigt.Stand der Quelle: 2026-01-01. Von uns geprüft am 12.09.2026.
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Heilmittel-Richtlinie, Fassung vom 15.05.2025Belegt: § 15: Die Behandlung hat innerhalb von 28 Kalendertagen nach Verordnung zu beginnen, bei dringlichem Bedarf innerhalb von 14 Tagen; sonst verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. § 16 Absatz 4: Eine Unterbrechung von mehr als 14 Kalendertagen ohne angemessene Begründung macht die Verordnung ungültig. § 7 Absatz 6 und 7: Bei langfristigem Heilmittelbedarf und bei besonderem Verordnungsbedarf kann je Verordnung für bis zu 12 Wochen verordnet werden; Hinweise wie das Akutereignis sind dafür nicht bindend. § 8 Absatz 5: Langfristigkeit liegt bei einem Therapiebedarf von mindestens einem Jahr vor.Von uns geprüft am 26.08.2026.
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Patienteninformation: Langfristiger HeilmittelbedarfBelegt: Seit 1. Januar 2021 entfallen Verordnungen außerhalb des Regelfalls und das damit verbundene Genehmigungsverfahren; reicht die orientierende Behandlungsmenge nicht aus, kann ohne Genehmigung der Krankenkasse weiterbehandelt werden.Von uns geprüft am 26.08.2026.
Was möchten Sie als nächstes tun?








