Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Gilt nur in Deutschland.
131 € monatlich für alle Pflegegrade (auch Pflegegrad 1) für Unterstützung im Alltag: Tagespflege, Haushaltshilfe, Betreuungsangebote. Wird oft nicht abgerufen. Das bedeutet bis zu 1.572 € pro Jahr, die verfallen.
Was tun?Bei der Pflegekasse nach zugelassenen Angeboten in Ihrer Region fragen und Belege einreichen. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an, verfallen aber am 30. Juni des Folgejahres. Prüfen Sie deshalb einmal im Jahr, ob noch Restbeträge offen sind.
Warum das für Sie wichtig ist
Auch bei Pflegegrad 1, dem niedrigsten Grad, steht Ihnen dieser Betrag zu. Viele Betroffene wissen davon nichts und lassen 131 Euro monatlich ungenutzt verfallen. Über ein Jahr sind das 1.572 Euro, die Ihnen für Entlastung und Unterstützung im Alltag zur Verfügung stehen.
Häufige Missverständnisse
Der Entlastungsbetrag wird nicht als Bargeld ausgezahlt. Er muss für konkrete, anerkannte Leistungen genutzt und belegt werden. Private Nachbarschaftshilfe zählt nur, wenn die Helferin oder der Helfer nach Landesrecht anerkannt ist; die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland. Und: Auch bei Pflegegrad 1 besteht der volle Anspruch, gerade dort bleibt er am häufigsten ungenutzt.
Im Detail
Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen monatlich 131 Euro zu (Stand 2026), zweckgebunden für anerkannte Entlastungsleistungen: Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Leistungen ambulanter Pflegedienste sowie nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, zum Beispiel Betreuungsdienste oder Haushaltshilfen. Das Geld wird nicht bar ausgezahlt, sondern nach Einreichung der Belege von der Pflegekasse erstattet; viele Anbieter rechnen auf Wunsch direkt mit der Kasse ab. Nicht verbrauchte Beträge sammeln sich an und können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden, danach verfallen sie.
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