Wenn Sie heute nur eine Sache lesen
Stellen Sie den Antrag auf Hinterbliebenenpension bei der Pensionsversicherungsanstalt innerhalb von sechs Monaten. Danach gibt es die Pension erst ab dem Tag, an dem Sie sie beantragen, und keinen Cent rückwirkend.
Die sechs Monate, die über Ihr Geld entscheiden
Eine Hinterbliebenenpension fällt mit dem Tag nach dem Tod an, wenn der Antrag binnen sechs Monaten gestellt wird. Wird er später gestellt, fällt die Pension erst mit dem Tag der Antragstellung an.
Die verlorene Zeit ist endgültig verloren. Wenn Sie gerade nicht in der Lage sind, sich um Anträge zu kümmern, ist das der eine Antrag, den jemand für Sie stellen sollte.
Zwei Ausnahmen stehen ausdrücklich im Gesetz: Ist die anspruchsberechtigte Person bei Fristablauf noch minderjährig oder in ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt, endet die Frist erst sechs Monate nach Eintritt der Volljährigkeit oder nach Wiedererlangen der Geschäftsfähigkeit. Und wird der Todestag erst nachträglich amtlich festgestellt, beginnt die Frist erst mit dieser Feststellung.
Witwen-, Witwer- oder Waisenpension beantragen(öffnet die Seite der zuständigen Stelle in einem neuen Fenster)Seite der zuständigen Stelle: Pensionsversicherung (PV)
Wer Anspruch auf Witwenpension hat
- Zum Zeitpunkt des Todes muss eine aufrechte Ehe bestanden haben. Hinterbliebene eingetragene Partnerinnen und Partner sind gleichgestellt. Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten haben keinen Anspruch.
- Die verstorbene Person muss eine Mindestversicherungszeit erworben haben. Diese gilt jedenfalls als erfüllt, wenn sie bereits Anspruch auf eine Pension hatte, etwa auf eine Alters- oder Invaliditätspension.
- Ist die Mindestversicherungszeit nicht erfüllt, wurde aber mindestens ein Beitragsmonat erworben, gibt es eine einmalige Abfindung.
Die Pension kommt nicht von selbst: Sie wird nur auf Antrag gewährt.
Wie lange die Pension nach dem Tod gezahlt wird
Der Anspruch auf die eigene Pension der verstorbenen Person erlischt mit dem Tod. Für den Sterbemonat gebührt nur der verhältnismäßige Teil: Der Monat wird einheitlich mit 30 Tagen gerechnet, gezahlt wird für die Tage bis zum Todestag (§ 100 Abs. 1 lit. b ASVG). Ab dem Tag nach dem Tod tritt an diese Stelle die Hinterbliebenenpension, sofern sie rechtzeitig beantragt wird.
Noch nicht ausgezahltes Pflegegeld
Nach einem Schlaganfall wurde oft lange gepflegt. War beim Tod noch Pflegegeld fällig, aber nicht ausgezahlt, steht es auf Antrag zuerst der Person zu, die in diesem Zeitraum überwiegend und ohne angemessenes Entgelt gepflegt hat, danach der Person, die überwiegend für die Pflege aufgekommen ist.
Auch hier gilt eine Frist: Wird der Antrag nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod gestellt, fällt das Geld in den Nachlass. Läuft beim Tod noch ein Verfahren auf Pflegegeld oder auf eine höhere Stufe, können dieselben Personen es innerhalb von sechs Monaten auf Antrag fortsetzen (§ 19 Bundespflegegeldgesetz). Wie das Pflegegeld berechnet wird, steht im Ratgeber Pflegegeld nach dem Schlaganfall.
Warum die Pension zwischen null und 60 Prozent liegt
Die Witwen- oder Witwerpension ist kein fester Anteil. Sie ist ein Hundertsatz der Pension des Verstorbenen, und dieser Hundertsatz hängt davon ab, wie sich Ihr Einkommen zu seinem verhält.
Die Rechnung im Gesetz ist kurz: Verdienten beide gleich viel, beträgt der Hundertsatz 40. Für jeden Prozentpunkt, um den Ihr Einkommen unter dem des Verstorbenen lag, steigt er um 0,3. Für jeden Prozentpunkt darüber sinkt er um 0,3. Nach unten ist er mit null begrenzt, nach oben mit 60.
Das heißt im Klartext: Wer deutlich mehr verdient hat als der verstorbene Ehepartner, kann eine Pension von null bekommen. Wer deutlich weniger verdient hat, kommt an die 60 Prozent heran. Es gibt keinen Mindestbetrag, der einfach so zusteht.
Eine Schutzgrenze, die Sie kennen sollten
Erreicht Ihr eigenes Einkommen zusammen mit der Witwenpension nicht 2 616,70 Euro monatlich (Wert für 2026), wird der Hundertsatz so weit angehoben, dass diese Summe erreicht wird. Höher als 60 Prozent geht es auch dann nicht. Der Betrag wird jedes Jahr am 1. Jänner angepasst.
Die Regel, die nach einer langen Krankheit zählt
Für den Vergleich zählt normalerweise das Einkommen beider in den letzten zwei Kalenderjahren vor dem Tod, geteilt durch 24. Und genau hier entsteht nach einem Schlaganfall ein Problem: Wenn das Einkommen des Verstorbenen in diesen beiden Jahren krankheitsbedingt eingebrochen ist, fällt der Vergleich zu Ihren Ungunsten aus, obwohl sich an den Lebensverhältnissen nichts geändert hat.
Das Gesetz kennt dafür eine Ausnahme, und sie ist für unsere Leserinnen und Leser die wichtigste Zeile des ganzen Paragrafen:
Vier Jahre statt zwei, wenn Krankheit das Einkommen gedrückt hat
Ist die Verminderung des Einkommens der verstorbenen Person in den letzten beiden Kalenderjahren auf Krankheit oder Arbeitslosigkeit zurückzuführen, oder hat sie in dieser Zeit ihre Erwerbstätigkeit wegen Krankheit, Gebrechen oder Schwäche eingeschränkt, so wird stattdessen das Einkommen der letzten vier Kalenderjahre herangezogen, geteilt durch 48. Voraussetzung: Es ist für Sie günstiger.
Sprechen Sie das bei der Antragstellung von sich aus an und legen Sie die Befunde bei. Es geht dabei um den Unterschied zwischen einer kleinen und einer deutlich höheren Pension.
Wann die Witwenpension gekürzt wird
- Bei hohem eigenem Einkommen: Übersteigt Ihr eigenes Einkommen zusammen mit der Witwenpension eine gesetzliche Obergrenze (das 60-Fache der Höchstbeitragsgrundlage für 2012), wird der Hundertsatz so weit gesenkt, dass die Grenze eingehalten wird, notfalls bis auf null (§ 264 Abs. 6a ASVG).
- Wenn Ihr Einkommen später sinkt: Fällt Ihr Einkommen erst nach der Zuerkennung unter die Schutzgrenze, etwa beim Antritt Ihrer eigenen Pension, gibt es die Erhöhung nur auf besonderen Antrag. Sie wird bei jeder Pensionsanpassung neu festgestellt (§ 264 Abs. 7 ASVG).
- Bei neuer Ehe: Die Witwenpension erlischt mit der Verheiratung. Wer eine unbefristete Witwenpension bezog, bekommt eine Abfertigung in Höhe des 35-Fachen der Pension. Endet die neue Ehe durch Tod, Scheidung oder Aufhebung, lebt die Pension unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag wieder auf (§ 265 ASVG).
Wann die Pension nur 30 Monate läuft
In bestimmten Fällen ist die Pension auf 30 Kalendermonate nach dem Sterbemonat befristet. Das betrifft vor allem jüngere Hinterbliebene und späte Eheschließungen:
- wenn Sie beim Tod das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, außer die Ehe hat mindestens zehn Jahre gedauert;
- wenn geheiratet wurde, als der andere bereits eine zuerkannte Alters- oder Invaliditätspension bezog, mit gestaffelten Ausnahmen nach Ehedauer und Altersunterschied;
- wenn geheiratet wurde, nachdem der Ehegatte das 65. beziehungsweise die Ehegattin das 60. Lebensjahr überschritten hatte, außer die Ehe hat zwei Jahre gedauert.
Die Befristung entfällt unter anderem, wenn in der Ehe ein Kind geboren wurde oder im Haushalt ein Kind lebt, das Anspruch auf Waisenpension hat. Und sie ist nicht das letzte Wort: Wären Sie bei Ablauf der Frist als invalid anzusehen, kann die Pension weitergewährt werden, wenn Sie das spätestens drei Monate nach dem Wegfall beantragen.
Waisenpension
Kinder haben nach dem Tod eines Elternteils Anspruch auf Waisenpension. Ein Punkt wird dabei regelmäßig übersehen:
Über das vollendete 18. Lebensjahr hinaus wird die Waisenpension nur auf besonderen Antrag gewährt. Sie läuft also nicht von selbst weiter, wenn das Kind noch in Ausbildung ist. Wer den Antrag vergisst, verliert Geld, ohne dass jemand nachfragt.
Weitergezahlt wird, solange das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist, die seine Arbeitskraft überwiegend beansprucht, längstens bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. Ohne Altersgrenze gilt das, wenn das Kind seit dem 18. Geburtstag oder seit dem Ende der Ausbildung infolge Krankheit oder Gebrechens erwerbsunfähig ist (§ 252 Abs. 2 ASVG).
Die Erklärung, die über Ihre Haftung entscheidet
Eine Frist ab dem Todestag gibt es nicht. Stattdessen gibt es ein Verlassenschaftsverfahren bei Gericht, geführt von einer Notarin oder einem Notar als Gerichtskommissär. Er fordert Sie auf zu erklären, ob und wie Sie die Erbschaft antreten oder ob Sie sie ausschlagen, und setzt dafür eine Frist von mindestens vier Wochen. Aus erheblichen Gründen ist eine Bedenkzeit von insgesamt höchstens einem Jahr möglich. Wer die Frist versäumt, wird dem weiteren Verfahren nicht mehr beigezogen, bis er die Erklärung nachholt (§ 157 AußStrG). Treten Sie an, entscheidet die Art der Erbantrittserklärung über Ihr eigenes Vermögen:
| Erklärung | Wofür Sie haften |
|---|---|
| bedingt, also mit Vorbehalt des Inventars | nur so weit, als die Verlassenschaft reicht. Das Gericht errichtet auf Kosten der Verlassenschaft ein Inventar |
| unbedingt | persönlich für alle Forderungen der Gläubiger und alle Vermächtnisse, auch dann, wenn die Verlassenschaft dafür nicht reicht |
Das ist kein Detail für Juristen. Wer unbedingt annimmt und erst danach von Schulden erfährt, haftet mit dem eigenen Geld. Wenn Sie nicht sicher wissen, was der Nachlass enthält, sprechen Sie den Gerichtskommissär auf die bedingte Erklärung an, bevor Sie unterschreiben.
Ist der Nachlass klein, braucht es oft kein volles Verfahren: Betragen die Werte der Verlassenschaft höchstens 5 000 Euro und sind keine Eintragungen ins Grundbuch nötig, unterbleibt die Abhandlung, wenn niemand die Fortsetzung beantragt (§ 153 AußStrG).
Wer das Begräbnis zahlt
Die Kosten für ein ortsübliches und den Lebensverhältnissen sowie dem Vermögen des Verstorbenen angemessenes Begräbnis gehören zu den Lasten der Verlassenschaft. Sie werden also vorrangig aus dem Nachlass gedeckt und sind nicht automatisch Ihre private Ausgabe.
Reicht der Nachlass nicht, ist die Sozialhilfe des Bundeslandes zuständig. Die Regeln dazu sind Landessache und deshalb unterschiedlich; fragen Sie bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat nach, und zwar bevor Sie den Auftrag erteilen.
Mit jemandem sprechen
Zu allem oben können wir Ihnen sagen, was gilt. Zu dem, was Sie gerade erleben, nicht. Wir geben Ihnen deshalb keine Ratschläge zum Trauern.
Im Verzeichnis stehen dafür zwei Anlaufstellen. Die TelefonSeelsorge Österreich ist unter 142 rund um die Uhr erreichbar, an jedem Tag, dazu per Chat, Mail und Messenger. Der Anruf ist kostenfrei und erscheint nach Angabe der Stelle nicht auf Ihrer Telefonrechnung; in einem gemeinsamen Haushalt entscheidet genau das oft darüber, ob jemand anruft. Die Kontaktstelle Trauer und Kindertrauer der Caritas Wien bietet Einzelbegleitung und begleitete Trauergruppen, darunter eine für junge Menschen nach dem Verlust des Partners, dazu offene Angebote ohne Anmeldung wie das Trauercafé. Die Angebote sind nach eigener Angabe kostenlos.
Trauergruppen vor Ort werden in Österreich überwiegend von Hospizvereinen und Pfarren organisiert. Wenn Sie nicht in Wien wohnen, fragen Sie beim Hospiz- oder Palliativdienst Ihres Bundeslandes nach.
