Was das Pflegegeld ist
Das Pflegegeld ist eine pauschale Leistung, die den pflegebedingten Mehraufwand teilweise abdeckt. Es ist unabhängig von Einkommen und Vermögen und wird zwölfmal jährlich ausbezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegebedarf, gemessen in benötigten Pflegestunden pro Monat, nicht nach der Diagnose und nicht nach dem Alter.
Die sieben Pflegestufen und die Beträge 2026
Die Einstufung richtet sich nach dem durchschnittlichen Pflegebedarf in Stunden pro Monat. Die folgenden Beträge gelten ab 1. Jänner 2026 (Quelle: Sozialministerium, gegenüber 2025 um 2,7 Prozent valorisiert):
| Stufe | Pflegebedarf pro Monat | Betrag pro Monat |
|---|---|---|
| 1 | mehr als 65 Stunden | 206,20 Euro |
| 2 | mehr als 95 Stunden | 380,30 Euro |
| 3 | mehr als 120 Stunden | 592,60 Euro |
| 4 | mehr als 160 Stunden | 888,50 Euro |
| 5 | mehr als 180 Stunden, bei außergewöhnlichem Pflegeaufwand | 1.206,90 Euro |
| 6 | mehr als 180 Stunden, bei unkoordinierbarer Betreuung Tag und Nacht oder ständiger Anwesenheit wegen Eigen- oder Fremdgefährdung | 1.685,40 Euro |
| 7 | mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten möglich sind oder ein gleichzuachtender Zustand vorliegt | 2.214,80 Euro |
Die Beträge werden jährlich valorisiert. Voraussetzung ist außerdem, dass der Pflegebedarf voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert. Das Pflegegeld zählt nicht als Einkommen: Lohnsteuer und Krankenversicherungsbeitrag werden nicht abgezogen.
Ab Stufe 5 reichen die Stunden allein nicht. Hinzukommen muss ein besonderer Aufwand:
- Stufe 5: Eine Pflegeperson muss dauernd bereit sein, regelmäßig auch nachts nachschauen, oder es sind mehr als fünf Pflegeeinheiten am Tag nötig, eine davon in der Nacht.
- Stufe 6: Die Betreuung lässt sich Tag und Nacht nicht planen, weil sie sofort nötig wird, oder eine Pflegeperson muss wegen Eigen- oder Fremdgefährdung dauernd anwesend sein.
- Stufe 7: Arme und Beine lassen sich nicht mehr gezielt bewegen, oder es liegt ein gleichzuachtender Zustand vor.
Für einige Behinderungen gilt eine Mindeststufe. Nach einem Schlaganfall kann das bei einem Gesichtsfeldausfall zutreffen: Wer am besseren Auge mit bestmöglicher Korrektur höchstens 0,3 Sehschärfe hat und dazu einen halbseitigen Gesichtsfeldausfall (Hemianopsie), bekommt mindestens Stufe 3; bei höchstens 0,06 gilt die Person als blind und bekommt mindestens Stufe 4. Die Mindeststufen für Rollstuhlfahrer gelten dagegen nur für bestimmte Diagnosen wie Querschnittlähmung, nicht für den Schlaganfall.
Wie die Stunden zustande kommen: ein Beispiel
Die Gutachterin rechnet nicht frei, sondern mit festen Zeitwerten aus der Einstufungsverordnung. Für die tägliche Betreuung gibt es Richtwerte und Mindestwerte pro Tag:
| Verrichtung | Zeit pro Tag |
|---|---|
| An- und Auskleiden | 2 × 20 Minuten |
| Tägliche Körperpflege (Mindestwert) | 2 × 25 Minuten |
| Zubereitung von Mahlzeiten (Mindestwert) | 1 Stunde |
| Einnehmen von Mahlzeiten (Mindestwert) | 1 Stunde |
| Verrichtung der Notdurft (Mindestwert) | 4 × 15 Minuten |
| Mobilitätshilfe im engeren Sinn | 30 Minuten |
| Einnehmen von Medikamenten | 6 Minuten |
Dazu kommen Hilfsverrichtungen mit einem festen Wert von 10 Stunden im Monat je Verrichtung: Einkaufen von Lebensmitteln und Medikamenten, Reinigung der Wohnung, Pflege der Wäsche, Heizen und die Mobilitätshilfe im weiteren Sinn. Zusammen zählen sie höchstens 50 Stunden.
Zwei Regeln sind nach einem Schlaganfall wichtig. Muss jemand wegen kognitiver Folgen bei einer Verrichtung angeleitet oder beaufsichtigt werden, zählt das wie Hilfe. Und wo ein einfaches Hilfsmittel die Hilfe zumutbar ersetzt, wird kein Bedarf angerechnet.
Beispiel: Halbseitenlähmung
Herr K., 71 Jahre, ist nach dem Schlaganfall rechts gelähmt. Er braucht Hilfe beim An- und Auskleiden und bei der Körperpflege, Hilfe beim Fortbewegen und bei den Tabletten. Kochen kann er nicht mehr selbst. Das Beispiel ist ausgedacht und zeigt nur die Rechnung, keine Zusage für einen echten Fall.
- An- und Auskleiden 40 Minuten, Körperpflege 50, Mahlzeiten zubereiten 60, Mobilitätshilfe 30, Medikamente 6: zusammen 186 Minuten am Tag, gerechnet mit 30 Tagen rund 93 Stunden im Monat.
- Fünf Hilfsverrichtungen je 10 Stunden: 50 Stunden.
- Zusammen rund 143 Stunden: Stufe 3, weil mehr als 120 Stunden.
Kann Herr K. sein Essen selbst zubereiten, fallen 30 Stunden weg. Mit rund 113 Stunden wäre es Stufe 2. Schon eine einzelne Verrichtung entscheidet also über eine Stufe. Halten Sie deshalb im Pflegetagebuch jede Hilfe fest, auch die, die selbstverständlich geworden ist.
Pflegegeld beantragen: bei der PVA, Schritt für Schritt
Der Antrag wird beim zuständigen Pensionsversicherungsträger gestellt, in den meisten Fällen bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Wer eine Pension bezieht, stellt den Antrag bei jenem Träger, der die Pension auszahlt. Wer eine Pension von der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) oder der BVAEB bekommt, stellt ihn dort. Berufstätige, Mitversicherte oder Sozialhilfebeziehende stellen ihn bei der Pensionsversicherung.
- Antrag stellen, online oder mit dem Formular der Pensionsversicherung. Dasselbe Formular gilt später auch für eine Erhöhung.
- Wer unterschreibt: die pflegebedürftige Person selbst, ihre gesetzliche Vertretung oder auch Familienmitglieder und Haushaltsangehörige, ohne eigene Vollmacht, solange an der Vertretung kein Zweifel besteht.
- Begutachtung abwarten: Der Termin für den Hausbesuch wird vorher angekündigt. Auf Wunsch darf eine Person Ihres Vertrauens dabei sein und gehört werden.
- Bescheid prüfen: Die Entscheidung kommt schriftlich. Passt die Stufe nicht, ist eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht innerhalb von drei Monaten ab Zustellung möglich.
Landet der Antrag bei einer falschen Stelle, etwa beim Gemeindeamt oder bei der Krankenkasse, wird er weitergeleitet und gilt als richtig eingebracht. Entscheidet die Pensionsversicherung nicht innerhalb von sechs Monaten, kann ebenfalls geklagt werden. Wie eine Klage abläuft und was sie kostet, steht unter Bescheid abgelehnt: Klage beim Sozialgericht.
Wichtige Abgrenzung: Das Pflegegeld läuft über die Pensionsversicherung. Der Behindertenpass dagegen läuft über das Sozialministeriumservice. Das wird oft verwechselt.
Pflegegeld beantragen(öffnet die Seite der zuständigen Stelle in einem neuen Fenster)Seite der zuständigen Stelle: Pensionsversicherung (PV)
Die Begutachtung
Nach dem Antrag erfolgt eine Begutachtung durch eine Ärztin, einen Arzt oder eine diplomierte Pflegefachkraft, in der Regel bei einem Hausbesuch. Bewertet wird, wie viel Zeit die Hilfe bei den täglichen Verrichtungen tatsächlich beansprucht.
Ein häufiges Problem: Einstufungen fallen oft zu niedrig aus. Bereiten Sie sich deshalb gut vor. Ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen, in dem Sie den konkreten Hilfebedarf bei jeder Verrichtung notieren, ist die wirksamste Vorbereitung. Schildern Sie die Situation realistisch, weder übertrieben noch beschönigend.
Eine fertige Vorlage gibt die Arbeiterkammer Wien kostenlos heraus: Das Pflegetagebuch der AK Wien (PDF, 24 Seiten, 3 MB). Es fragt je Tätigkeit, wie oft am Tag geholfen wird und welche Art Hilfe nötig ist, und enthält das Antragsformular.
Früh beantragen lohnt sich
Im Spital und in der Reha ruht das Pflegegeld
Nach einem Schlaganfall folgen oft weitere Aufenthalte im Spital oder in der Reha. Während eines stationären Aufenthalts ruht das Pflegegeld ab dem Tag nach der Aufnahme, wenn die Sozialversicherung, ein Landesgesundheitsfonds oder der Bund die Kosten überwiegend trägt. Mit dem Entlassungstag läuft es wieder.
Auf Antrag wird es weitergezahlt: bis zu drei Monate, soweit Sie Kosten für eine angestellte Pflegeperson oder eine 24-Stunden-Betreuung nachweisen, und solange eine Pflegeperson als Begleitperson mit aufgenommen ist, weil der Aufenthalt ohne sie nicht möglich wäre.
Erhöhung, Ablehnung, Befristung
- Erhöhung: Steigt der Pflegebedarf, beantragen Sie die Erhöhung schriftlich, mit demselben Formular wie beim Erstantrag. Mehr Geld gibt es ab dem Monat nach dem Antrag.
- Herabsetzung: Bessert sich der Zustand, kann die Stufe sinken. Das wirkt erst mit Ablauf des Monats, der auf die Zustellung des Bescheids folgt.
- Nach einer Ablehnung: Einen neuen Antrag nimmt die Pensionsversicherung frühestens ein Jahr nach der Ablehnung an, bei einer wesentlichen Verschlechterung jederzeit, dann mit ärztlicher Bescheinigung. Gegen den Bescheid selbst hilft die Klage, siehe Klage beim Sozialgericht.
- Befristung: Befristet wird das Pflegegeld nur, wenn der Wegfall sicher oder sehr wahrscheinlich ist. Besteht der Bedarf danach weiter, stellen Sie innerhalb von drei Monaten den Antrag auf Weitergewährung.
- Meldepflicht: Jede Änderung, die den Anspruch betrifft, melden Sie innerhalb von vier Wochen.
Ergänzende Leistungen
Bei einer schweren geistigen oder psychischen Behinderung, etwa einer Demenz, wird ab dem vollendeten 15. Lebensjahr ein pauschaler Erschwerniszuschlag von 45 Stunden pro Monat angerechnet. Nach einem Schlaganfall kann das relevant werden, aber nicht schon bei jeder kognitiven Folge: Die Defizite, etwa bei Orientierung, Antrieb, Denken oder emotionaler Kontrolle, müssen sich in Summe als schwere Verhaltensstörung äußern. Für pflegende Angehörige gibt es zudem einen Angehörigenbonus, wenn sie einen nahen Angehörigen ab Pflegestufe 4 zu Hause pflegen. Dafür gibt es zwei Wege: Wer sich wegen der Pflege in der Pensionsversicherung selbst- oder weiterversichert hat, bekommt ihn ohne Antrag. Wer seit mindestens einem Jahr überwiegend pflegt und unter einer Einkommensgrenze liegt, bekommt ihn auf Antrag. Die aktuellen Beträge nennt die Pensionsversicherung.
Reicht die Pflege zu Hause nicht mehr aus, wird das Pflegegeld zum großen Teil für einen Heimplatz verwendet; was Ihnen bleibt und wer den Rest zahlt, steht unter Pflegeheim: Kosten und wer zahlt. Kann die betroffene Person den Antrag nicht selbst stellen, braucht es eine Vertretung; wie Angehörige das ohne Gericht regeln, erklärt Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht.
Persönliche Einordnung
Der Papierkram nach einem Schlaganfall fühlt sich überwältigend an, gerade wenn man selbst betroffen ist oder als Angehöriger plötzlich vieles gleichzeitig organisieren muss. Das Pflegegeld ist dabei oft der erste und wichtigste Baustein. Es lohnt sich, hier nicht zu zögern und die Einstufung gut vorzubereiten.
