Wer zahlt den Heimplatz?

Die Kosten tragen zuerst die Bewohnerinnen und Bewohner selbst, und zwar aus Pension, Pflegegeld und sonstigen Einkünften. Zahlt die Sozialhilfe einen Teil des Platzes, geht ein Teil der Ansprüche direkt an den Kostenträger über:

Wenn die Sozialhilfe mitzahlt
EinkommenWas damit passiert
Pensionbis zu 80 Prozent gehen an den Träger der Sozialhilfe. Wer gesetzlich für den Unterhalt eines Angehörigen sorgen muss, gibt höchstens 50 Prozent ab, für jeden weiteren Unterhaltsberechtigten 10 Prozent weniger.
Pflegegeldbis zu 80 Prozent gehen an den Kostenträger.
Taschengeldes bleiben 20 Prozent der Pension samt Sonderzahlungen und 10 Prozent des Pflegegeldes der Stufe 3.

Was danach noch fehlt, übernimmt die Sozialhilfe des Bundeslandes. Wie hoch der Pflegegeldanspruch ist, steht im Ratgeber Pflegegeld nach dem Schlaganfall.

Kein Zugriff auf Vermögen und Angehörige

Früher mussten Bewohner für den Heimplatz auch ihr Vermögen einsetzen, und die Länder konnten auf das Vermögen von Angehörigen und Erben zugreifen. Dieser sogenannte Pflegeregress ist seit 1. Jänner 2018 abgeschafft.

Achtung: Das Gesetz schließt den Zugriff ausdrücklich aus

Ein Zugriff auf das Vermögen von Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen, ihrer Angehörigen, Erben und Beschenkten ist zur Abdeckung der Pflegekosten unzulässig. Das steht in einer Verfassungsbestimmung im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (§ 330a ASVG). Das Einkommen wird weiter herangezogen, das Vermögen nicht.

Was ein Platz kostet

Die Heimkosten sind in Österreich sehr unterschiedlich. Sie hängen vom Bundesland, der Ausstattung und der nötigen Pflege ab und davon, ob es ein öffentliches, kirchliches oder privates Heim ist. In der Regel setzen sie sich aus einem Grundbetrag und einem Pflegezuschlag zusammen, der sich nach der Pflegestufe richtet.

Die Kosten eines bestimmten Heims erfahren Sie direkt dort. Viele Heime stehen auch in der Suche des Infoservice des Sozialministeriums; suchen Sie in der Beschreibung nach dem Wort „Kostenhöhe“.

Direkt nach dem Spital: Übergangspflege

Nicht jeder Heimaufenthalt nach einem Schlaganfall ist endgültig. Viele Pflegeheime bieten eine Übergangspflege an, wenn jemand nach dem Spital noch Pflege braucht, aber nicht gleich nach Hause kann. Sie dauert normalerweise höchstens 28 Tage, je nach Bundesland unter bestimmten Voraussetzungen bis zu sechs Wochen.

Einen Teil der Kosten tragen die Betroffenen selbst, abhängig von Einkommen und Pflegegeld; dazu kommen Zuschüsse der Länder. Ob es Übergangspflege gibt, ist je nach Bundesland verschieden. Sprechen Sie das Fachpersonal im Spital schon vor der Entlassung darauf an.

Voraussetzungen und Zustimmung

Voraussetzung für einen Heimplatz ist Pflegebedürftigkeit. Ab Pflegegeldstufe 4 liegt in der Regel ein erhöhter Pflegebedarf vor; manchmal reicht schon Stufe 3, wenn kein selbstständiges Leben mehr möglich ist.

Niemand kann gegen seinen Willen in ein Pflegeheim gebracht werden. Kann die betroffene Person nicht mehr selbst entscheiden, braucht es eine Vorsorgevollmacht oder eine Erwachsenenvertretung, deren Bereich den Wohnortwechsel umfasst. Wie das geht, steht unter Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht.

So gehen Sie vor

  1. Wählen Sie ein oder mehrere Heime aus. Die Übersichtsseiten der Bundesländer verlinkt pflege.gv.at. Besuchen Sie die Heime und fragen Sie nach Kosten, Warteliste und freien Plätzen.
  2. Stellen Sie beim Heim einen Aufnahmeantrag.
  3. Legen Sie den Pflegegeldbescheid, medizinische Befunde und Nachweise über Einkommen bei.
  4. Ihre finanzielle Situation wird geprüft. Über einen Zuschuss der Sozialhilfe entscheidet die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat am bisherigen Hauptwohnsitz.
  5. Rechnen Sie mit Wartezeit: je nach Region und Heim einige Wochen bis mehrere Monate, vor allem wenn es ein bestimmtes Heim sein soll. Bei hoher Dringlichkeit geht es manchmal schneller.

Ein Heim in einem anderen Bundesland ist grundsätzlich möglich. Klären Sie dann vorher mit beiden Ländern, wer einen Zuschuss zahlt.

Wenn die Pflege zu Hause doch noch gehen soll, finden Sie die Alternativen unter Pflege zu Hause nach dem Schlaganfall.