Wenn Sie heute nur eine Sache lesen
Zwei Fristen laufen von allein ab, und beide kosten Geld: Eine Erbschaft können Sie nur binnen sechs Wochen ausschlagen, und die Hinterbliebenenrente wird höchstens zwölf Monate rückwirkend gezahlt. Alles andere hat Zeit.
Die ersten drei Werktage
Der Sterbefall muss dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Zuständig ist das Standesamt des Ortes, an dem der Mensch gestorben ist, nicht das seines Wohnorts.
Diese Frist müssen Sie in aller Regel nicht selbst einhalten. Ist jemand in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer Reha-Klinik gestorben, ist die Einrichtung selbst zur Anzeige verpflichtet. Auch ein Bestattungsunternehmen übernimmt das üblicherweise für Sie. Sie brauchen die Frist vor allem dann, wenn der Tod zu Hause eingetreten ist und niemand sonst sich darum kümmert.
Aus der Anzeige entsteht die Sterbeurkunde. Sie werden sie mehrfach brauchen: für die Rentenversicherung, die Kranken- und Pflegekasse, Versicherungen, die Bank und den Arbeitgeber. Lassen Sie sich beim Standesamt gleich mehrere Ausfertigungen geben, das spart spätere Wege.
Wie schnell die Bestattung selbst stattfinden muss, steht nicht im Bundesrecht, sondern im Bestattungsgesetz Ihres Bundeslandes, und die Fristen sind dort unterschiedlich. Das Bestattungsunternehmen kennt die Regel für Ihr Land.
Was sofort aufhört, und was zurückgefordert wird
Rente und Pflegegeld laufen bis zum Ende des Kalendermonats, in dem der Mensch gestorben ist. Wer am 2. eines Monats stirbt, für den wird dieser Monat noch voll gezahlt.
Was danach überwiesen wird, gilt von Gesetzes wegen als unter Vorbehalt gezahlt. Fordert der Rentenversicherungsträger das Geld zurück, muss die Bank es zurücküberweisen. Genau daraus entsteht ein Problem, das viele Hinterbliebene unvorbereitet trifft:
Achtung: Heben Sie nach dem Tod nichts vom Konto ab, was noch als Rente eingegangen ist
Ist das Geld beim Eingang der Rückforderung schon anderweitig verfügt und reicht auch das übrige Guthaben auf dem Konto nicht, muss die Bank es nicht mehr zurückzahlen. Dann wird es bei denen geholt, die es empfangen oder über das Konto verfügt haben, und es kann auch von den Erben zurückgefordert werden. Wer nach dem Tod Geld abhebt oder überweist, haftet also selbst dafür. Für das Pflegegeld gilt dieselbe Regel. Lassen Sie eingegangene Beträge deshalb einfach stehen, bis geklärt ist, was zusteht.
Witwen-, Witwer- und Waisenrente
Nach dem Tod eines gesetzlich rentenversicherten Ehegatten gibt es eine Hinterbliebenenrente. Das Gesetz unterscheidet zwei Formen, und der Unterschied ist erheblich:
| Form | Dauer |
|---|---|
| kleine Witwen- oder Witwerrente | längstens 24 Kalendermonate nach Ablauf des Sterbemonats. Ohne diese Befristung, wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1962 geboren ist. |
| große Witwen- oder Witwerrente | ohne Befristung, wenn Sie ein Kind unter 18 erziehen, erwerbsgemindert sind oder eine Altersgrenze erreicht haben: bei einem Tod im Jahr 2026 46 Jahre und 6 Monate, ab 2029 47 Jahre |
In den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat wird die Hinterbliebenenrente in voller Höhe der Rente des Verstorbenen gezahlt, ohne die spätere Kürzung. Diese Zeit heißt im Sprachgebrauch der Rentenversicherung Sterbevierteljahr. Erst danach sinkt der Betrag auf den dauerhaften Anteil.
Haben Sie Kinder, prüfen Sie zusätzlich die Waisenrente. Halbwaisenrente gibt es, wenn noch ein unterhaltspflichtiger Elternteil lebt, Vollwaisenrente, wenn nicht. Sie wird bis zum 18. Geburtstag gezahlt, während einer Schul- oder Berufsausbildung längstens bis zum 27. Geburtstag.
Achtung: Die Frist, die wirklich Geld kostet
Eine Hinterbliebenenrente wird nicht für mehr als zwölf Kalendermonate vor dem Monat gezahlt, in dem Sie sie beantragen. Wer sich erst nach zwei Jahren dazu in der Lage sieht, verliert das erste Jahr endgültig.
Eine Voraussetzung wird häufig übersehen: Hat die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert, besteht grundsätzlich kein Anspruch. Das Gesetz vermutet dann eine Heirat allein zur Versorgung. Diese Vermutung lässt sich widerlegen, wenn die Umstände des Falls dagegen sprechen, etwa bei einem plötzlichen und unvorhersehbaren Tod. Wenn das Ihr Fall ist, beantragen Sie die Rente trotzdem und schildern Sie die Umstände. Die Jahresgrenze gilt nicht, wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde.
Hinterbliebenenrente beantragen(öffnet die Seite der zuständigen Stelle in einem neuen Fenster)Seite der zuständigen Stelle: Deutsche Rentenversicherung
Wie hoch die Witwenrente ist
Die Witwen- oder Witwerrente richtet sich nach der Rente, die der verstorbene Ehegatte bekommen hat oder bekommen hätte. Davon gibt es einen festen Anteil:
| Rente | im Sterbevierteljahr | danach |
|---|---|---|
| kleine Witwen- oder Witwerrente | 100 Prozent | 25 Prozent |
| große Witwen- oder Witwerrente | 100 Prozent | 55 Prozent |
Die große Witwenrente beträgt 60 Prozent statt 55, wenn der Ehegatte vor 2002 gestorben ist oder wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1962 geboren ist. Das betrifft viele ältere Paare.
Vorschuss: binnen 30 Tagen beantragen
Für das Sterbevierteljahr gibt es laut Deutscher Rentenversicherung einen Vorschuss, wenn Sie ihn innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten Service der Deutschen Post beantragen. Das geht schneller als der reguläre Rentenantrag und überbrückt die ersten Monate. Auf das Sterbevierteljahr wird eigenes Einkommen nicht angerechnet.
Wann eigenes Einkommen angerechnet wird
Nach dem Sterbevierteljahr wird eigenes Einkommen auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet, etwa ein Lohn oder die eigene Rente. Es gibt einen Freibetrag: Angerechnet wird nur, was im Monat das 26,4-Fache des aktuellen Rentenwerts übersteigt. Für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente steigt der Freibetrag um das 5,6-Fache. Vom Einkommen über dem Freibetrag werden 40 Prozent von der Rente abgezogen, nicht der ganze Betrag. Den aktuellen Freibetrag in Euro nennt Ihnen die Rentenversicherung.
Was Sie noch ein Jahr lang einreichen können
Wenn Sie gepflegt haben, sind vermutlich Kosten offen geblieben: eine Verhinderungspflege, die noch nicht abgerechnet war, ein Pflegehilfsmittel, eine Umbaumaßnahme. Diese Ansprüche verfallen nicht mit dem Tod.
Ansprüche auf Kostenerstattung aus der Pflegeversicherung erlöschen ausdrücklich nicht, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod geltend gemacht werden. Sie können Belege also auch dann noch bei der Pflegekasse einreichen, wenn der pflegebedürftige Mensch längst gestorben ist. Das weiß kaum jemand, und es geht dabei oft um vierstellige Beträge.
Die sechs Wochen beim Erbe
Mit dem Tod geht das gesamte Vermögen auf die Erben über, und dazu gehören auch die Schulden. Wer das nicht will, muss die Erbschaft ausschlagen, und dafür bleiben nur sechs Wochen.
Die Frist beginnt nicht mit dem Todestag, sondern in dem Moment, in dem Sie von der Erbschaft und dem Grund Ihrer Berufung erfahren. Sind Sie durch ein Testament berufen, beginnt sie frühestens, wenn das Nachlassgericht dieses Testament bekannt gibt. Das verschafft in der Praxis oft etwas Luft, verlässlich planen lässt sich damit aber nicht. Hatte die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz nur im Ausland oder sind Sie bei Beginn der Frist im Ausland, beträgt die Frist sechs Monate.
Sechs Wochen sind kurz, wenn Sie gerade jemanden verloren haben. Wenn Sie nicht sicher wissen, ob der Nachlass überschuldet ist, holen Sie sich in dieser Zeit Rat. Für die Ausschlagung ist das Nachlassgericht zuständig, formlos geht sie nicht.
Wenn das Geld für die Bestattung nicht reicht
Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den dazu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, sie zu tragen. Zuständig ist der Sozialhilfeträger, in der Regel das Sozialamt Ihrer Stadt oder Ihres Kreises.
Zwei Dinge dazu, weil sie häufig falsch verstanden werden. Es geht nicht darum, ob Sie Sozialleistungen beziehen, sondern ob Ihnen die Kosten zumutbar sind. Und übernommen werden nur die erforderlichen Kosten, nicht alles, was vereinbart wurde. Melden Sie sich deshalb möglichst früh beim Sozialamt, am besten bevor Sie das Bestattungsunternehmen beauftragen.
Mit jemandem sprechen
Zu allem oben können wir Ihnen sagen, was gilt. Zu dem, was Sie gerade erleben, nicht. Wir geben Ihnen deshalb keine Ratschläge zum Trauern, sondern zwei Stellen, bei denen Menschen sitzen, die das können und die nichts dafür verlangen.
Im Verzeichnis stehen dafür zwei Anlaufstellen. Die Online-Trauerberatung der Caritas ist kostenlos und auf Wunsch anonym; Sie schreiben dort, statt zu sprechen, und manchen fällt das am Anfang leichter. Die Trauerbegleitung der Malteser findet vor Ort statt, in Einzelgesprächen oder in Gruppen, und ist nach deren eigener Angabe in der Regel kostenlos, weil sie über Ehrenamt und Spenden getragen wird.
