Die fünf wichtigsten Schritte, solange Sie noch in der Klinik sind
Diese Reihenfolge hilft in den meisten Fällen. Vieles ist im Krankenhaus leichter zu regeln als später von zuhause, nutzen Sie die Zeit, solange Sie hier Ansprechpartner haben.
Angaben für Deutschland. In Österreich übernimmt der Sozialarbeitsdienst und die PVA, in der Schweiz der Sozialdienst und die kantonale IV-Stelle die entsprechende Rolle.
Nach dem Sozialdienst fragen
Frist: vor der EntlassungEr stellt den Reha-Antrag und klärt, wie es nach der Entlassung weitergeht. Er kommt nicht von selbst, fragen Sie auf der Station nach ihm.
Vollmacht erteilen
Ohne schriftliche Vollmacht dürfen Angehörige bei Kasse und Behörden keine Auskunft erhalten und keine Anträge stellen. Ein formloser Satz mit Unterschrift genügt.
Pflegebedarf anmelden
Frist: so früh wie möglichLeistungen werden erst ab dem Antragsdatum gezahlt, nicht rückwirkend. Ein kurzer Anruf bei der Pflegekasse sichert das Datum, die Einstufung folgt später.
Krankengeld klären
Frist: innerhalb von 6 WochenNach sechs Wochen Lohnfortzahlung übernimmt die Krankenkasse. Die Meldungen müssen lückenlos aneinander anschließen, sonst entsteht eine Zahlungspause.
Schwerbehindertenausweis beantragen
Der Antrag läuft über das Versorgungsamt und dauert oft mehrere Monate. Früh stellen kostet nichts und bringt Nachteilsausgleiche, sobald der Ausweis da ist.
Nummern, die weiterhelfen
| Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe | 05241 9770-0 |
| Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums | 030 20179131 |
| Reha-Beratung der Deutschen Rentenversicherung | 0800 1000 4800 |
| Unabhängige Patientenberatung | 0800 011 77 22 |
Alle weiteren Anlaufstellen für Ihr Land: schlaganfall-navigator.de. Stand August 2026.
Hinweis
Dieser Handzettel ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung. Telefonnummern und Fristen können sich ändern, aktuelle Angaben finden Sie jederzeit auf schlaganfall-navigator.de.