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Die fünf wichtigsten Schritte, solange Sie noch in der Klinik sind

Diese Reihenfolge hilft in den meisten Fällen. Vieles ist im Krankenhaus leichter zu regeln als später von zuhause, nutzen Sie die Zeit, solange Sie hier Ansprechpartner haben.

Angaben für Deutschland. In Österreich übernimmt der Sozialarbeitsdienst und die PVA, in der Schweiz der Sozialdienst und die kantonale IV-Stelle die entsprechende Rolle.

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  1. Nach dem Sozialdienst fragen

    Frist: vor der Entlassung

    Er stellt den Reha-Antrag und klärt, wie es nach der Entlassung weitergeht. Er kommt nicht von selbst, fragen Sie auf der Station nach ihm.

  2. Vollmacht erteilen

    Ohne schriftliche Vollmacht dürfen Angehörige bei Kasse und Behörden keine Auskunft erhalten und keine Anträge stellen. Ein formloser Satz mit Unterschrift genügt.

  3. Pflegebedarf anmelden

    Frist: so früh wie möglich

    Leistungen werden erst ab dem Antragsdatum gezahlt, nicht rückwirkend. Ein kurzer Anruf bei der Pflegekasse sichert das Datum, die Einstufung folgt später.

  4. Krankengeld klären

    Frist: innerhalb von 6 Wochen

    Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung übernimmt die Krankenkasse. Die Meldungen müssen lückenlos aneinander anschließen, sonst entsteht eine Zahlungspause.

  5. Schwerbehindertenausweis beantragen

    Der Antrag läuft über das Versorgungsamt und dauert oft mehrere Monate. Früh stellen kostet nichts und bringt Nachteilsausgleiche, sobald der Ausweis da ist.

Nummern, die weiterhelfen

Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe05241 9770-0
Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums030 20179131
Reha-Beratung der Deutschen Rentenversicherung0800 1000 4800
Unabhängige Patientenberatung0800 011 77 22

Alle weiteren Anlaufstellen für Ihr Land: schlaganfall-navigator.de. Stand August 2026.

Hinweis

Dieser Handzettel ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung. Telefonnummern und Fristen können sich ändern, aktuelle Angaben finden Sie jederzeit auf schlaganfall-navigator.de.

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