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Schweiz

Einsprache erheben

Gegen eine Verfügung der Ausgleichskasse oder der EL-Stelle können Sie innerhalb von 30 Tagen bei der Stelle, die sie erlassen hat, Einsprache erheben, im AHV-Alter etwa gegen den Entscheid über die Hilflosenentschädigung. Das ist kostenlos. Gegen eine Verfügung der IV-Stelle gibt es keine Einsprache, sondern die Beschwerde beim Versicherungsgericht. Stelle und Frist nennt die Rechtsmittelbelehrung am Ende der Verfügung.

Lassen Sie sich beraten

Pro Infirmis – Sozialberatung Schweiz

Die kantonalen Beratungsstellen von Pro Infirmis helfen Ihnen und Ihren Angehörigen bei Fragen zu IV, Finanzen, Wohnen und Alltag mit Behinderung.

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