Deutschland · Noch in der Klinik oder Reha · Gerade wieder zu Hause · Schon länger im Alltag zu Hause
Rehasport verordnen lassen
Fragen Sie in der Arztpraxis nach einer Verordnung. Die Krankenkasse muss sie vor dem Start genehmigen.
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Eine Zuzahlung darf die Gruppe nicht verlangen.
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Wenn die Einheiten aufgebraucht sind
So beantragen Sie eine Verlängerung
Informationen redaktionell geprüft
Quellen ansehen
- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), § 64 – Ergänzende Leistungen (öffnet in neuem Tab), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- www.gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab)