Vom Spital in die Reha

Die Reha folgt nicht automatisch auf den Spitalsaufenthalt, sie muss beantragt und bewilligt werden. Nach einem akuten Ereignis wie einem Schlaganfall geht das schnell:

  • Bei akuten Erkrankungen können die Spitalsärztinnen und Spitalsärzte den Antrag ausfüllen und einreichen.
  • Schließt die Reha direkt an den Spitalsaufenthalt an (Anschlussheilverfahren), kann das Krankenhaus die Reha bei der Pensionsversicherung auch telefonisch beantragen.
  • Die Pensionsversicherung prüft, wie dringend und notwendig die Reha ist, und teilt Ihnen die Entscheidung schriftlich mit.

Fragen Sie im Spital nach, ob der Antrag schon gestellt ist. Der Schlaganfall gehört ausdrücklich zu den neurologischen Erkrankungen, für die die Reha-Zentren der Pensionsversicherung eine Reha anbieten.

Stationär oder ambulant

Bei einer stationären Reha wohnen Sie mehrere Wochen durchgehend im Reha-Zentrum, auch nachts und am Wochenende. Bewilligt werden je nach Erkrankung 22, 29 oder 43 Tage. Das passt, wenn Sie laufend ärztlich betreut werden müssen und die Betreuung zu Hause nicht möglich ist. Bei einer ambulanten Reha kommen Sie tagsüber in ein Zentrum in der Nähe und schlafen zu Hause. Welche Form passt, besprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Welche Reha-Zentren in Ihrem Bundesland auf Neurologie eingerichtet sind, zeigt die Übersicht Neurologische Reha in Österreich.

Der Antrag

Das Formular heißt „Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt“. Es ist für alle Träger dasselbe. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt begründet darin, warum die Reha medizinisch notwendig ist, füllt den Antrag vollständig aus und unterschreibt ihn. Eingereicht wird er bei der Landesstelle der Pensionsversicherung, die für Ihren Wohnort zuständig ist.

Drei Punkte sollten schon auf dem Antrag stehen:

  • Ambulant oder stationär: Für eine ambulante Reha muss das Feld „ambulante Rehabilitation“ angekreuzt sein.
  • Wunsch-Einrichtung: Sie dürfen eine Einrichtung angeben. Die Pensionsversicherung berücksichtigt sie nach Möglichkeit, wenn sie für Ihre Erkrankung geeignet ist, Plätze frei sind und sie höchstens 300 km von Ihrem Wohnort entfernt liegt. Die endgültige Entscheidung trifft der Versicherungsträger.
  • Transport: Sollen die Kosten für die Hinfahrt übernommen werden, muss die Ärztin oder der Arzt das vor dem Einreichen am Antrag vermerken. Bezahlt wird dann nur ein Krankentransportunternehmen.

Beratung am Telefon: Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Österreich, +43 50 808 0. Weitere Stellen

Achtung: Nach der Bewilligung: innerhalb von 6 Wochen melden

Die bewilligte Einrichtung schickt Ihnen ein Einladungsschreiben mit einem Termin. Bestätigen Sie diesen Termin innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt des Schreibens bei der Einrichtung. Meldet sich niemand, geht die Pensionsversicherung davon aus, dass Sie die Reha nicht mehr brauchen.

Ist eine Begleitperson medizinisch notwendig, etwa weil Sie sich allein nicht zurechtfinden, können Sie sie schriftlich beantragen und eine Bestätigung über die Notwendigkeit beilegen. Wird das genehmigt, übernimmt die Pensionsversicherung auch deren Aufenthaltskosten in angemessener Höhe. Können Sie eine bewilligte Reha wegen Krankheit nicht antreten, bleibt die Bewilligung bestehen; vereinbaren Sie mit der Einrichtung einen neuen Termin.

Wer zahlt die Reha?

Medizinische Reha übernimmt in Österreich in erster Linie die Pensionsversicherung, nach einem Arbeitsunfall die Unfallversicherung. Ist keine der beiden zuständig, zahlt die Krankenversicherung, also meist die ÖGK.

  • Pensionsversicherung: Sie ist zuständig für Versicherte, also Menschen im Erwerbsleben, für Menschen mit Rehabilitationsgeld oder Invaliditätspension und auch für Menschen in Alterspension. Menschen in Alterspension bekommen von ihr die stationäre und die ambulante medizinische Reha.
  • ÖGK: Sie zahlt unter anderem für mitversicherte Angehörige ohne eigene Erwerbstätigkeit, für freiwillig Krankenversicherte und für Menschen, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen.

Den richtigen Träger müssen Sie nicht selbst herausfinden. Landet der Antrag bei einer Stelle, die nicht zuständig ist, leitet sie ihn an die richtige weiter.

Auf die medizinische Reha besteht kein Rechtsanspruch. Sie wird bewilligt, wenn sie medizinisch notwendig ist und Aussicht auf Erfolg hat. Kosten für einen Aufenthalt ohne vorherige Bewilligung übernimmt die Pensionsversicherung grundsätzlich nicht.

Was Sie selbst zahlen

Bei einer stationären Reha zahlen Sie einen Betrag pro Tag dazu. Er hängt von Ihrem monatlichen Bruttoeinkommen ab und gilt bei der medizinischen Reha für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr.

Zuzahlung pro Tag bei stationärer Reha in Österreich, Werte 2026
Monatliches Bruttoeinkommen 2026Zuzahlung pro Tag
bis 1.308,39 Eurokeine (befreit)
über 1.308,39 bis 1.889,77 Euro11,06 Euro
über 1.889,77 bis 2.471,16 Euro18,96 Euro
über 2.471,16 Euro26,87 Euro

Bei mitversicherten Angehörigen zählt das Einkommen des versicherten Familienmitglieds.

Von der Zuzahlung befreit sind:

  • Menschen mit einem Erwerbseinkommen von höchstens 1.308,39 Euro im Monat (Wert 2026),
  • Menschen, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen,
  • Menschen mit besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit, etwa mit Ausgleichszulage,
  • alle, die von der Rezeptgebühr befreit sind.

Achtung: Rezeptgebührenobergrenze zählt nicht

Sind Sie nur deshalb von der Rezeptgebühr befreit, weil Sie im Jahr die Obergrenze erreicht haben, gilt das nicht für die Reha. Die Zuzahlung fällt dann trotzdem an.

Dazu kommt in manchen Bundesländern eine Tourismusabgabe (Ortstaxe, Kurtaxe). Seit 1. Juli 2026 bezahlen Sie sie direkt in der Reha-Einrichtung, auch wenn Sie sonst von der Zuzahlung befreit sind. Wie hoch sie ist, weiß die Gemeinde.

Bei einer ambulanten Reha fallen weder Zuzahlung noch Tourismusabgabe an.

Ambulante Reha und Phase III

Eine ambulante Reha dauert grundsätzlich 6 bis 10 Wochen, in den eigenen Zentren der Pensionsversicherung in Graz und Wien auch 3 Wochen. Laut Pensionsversicherung bekommen Sie bei der ambulanten Reha schneller einen Termin und mehr Therapieminuten als bei der stationären, wo es je nach Erkrankung längere Wartezeiten geben kann.

Nach einer stationären oder ambulanten Reha kann eine weiterführende ambulante Reha folgen, die den Erfolg im Alltag festigt. Sie kommt für berufstätige Versicherte in Betracht, für Menschen mit befristeter Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension und für Menschen mit Rehabilitationsgeld. Im Zentrum für ambulante Rehabilitation der Pensionsversicherung in Graz heißt dieser Abschnitt nach einer stationären neurologischen Reha Phase III und dauert 12 Monate. Die Anmeldung dort kommt von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt; die Fahrt ins Zentrum organisieren und bezahlen Sie selbst.

Wie Sie zwischen den Reha-Aufenthalten zu Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie kommen, steht im Ratgeber Therapie nach dem Schlaganfall.

Geld während der Reha

Ein stationärer Reha-Aufenthalt gilt immer als Krankenstand. Eine ambulante Reha gilt nicht automatisch als Krankenstand; ob Sie arbeitsunfähig sind, beurteilt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.

Sind Sie schon länger als 26 Wochen im Krankenstand, bekommen Sie während der Reha von der Pensionsversicherung Übergangsgeld statt Krankengeld, wenn der Krankenstand und die Reha dieselbe Ursache haben. Voraussetzung ist, dass Sie kein Rehabilitationsgeld, kein Umschulungsgeld und keine eigene Pension beziehen. Das Übergangsgeld gibt es nur auf Antrag; ein formloses Schreiben genügt zunächst, das Formular reichen Sie nach.

Wie es mit dem Geld vor der Reha aussieht, erklärt der Ratgeber Krankengeld nach dem Schlaganfall. Ist absehbar, dass Sie länger nicht arbeiten können, lesen Sie weiter unter Invaliditätspension und Rehabilitationsgeld.

Wenn der Antrag abgelehnt wird

Eine Ablehnung kann formelle Gründe haben, etwa einen unvollständigen Antrag, oder medizinische. Fragen Sie bei der Landesstelle der Pensionsversicherung nach dem Grund und besprechen Sie ihn mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Ändert sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich, können Sie einen neuen Antrag stellen, der erneut geprüft wird.

Lehnt die Pensionsversicherung dagegen Geldleistungen wie Rehabilitationsgeld oder Pension per Bescheid ab, können Sie dagegen klagen. Wie das geht, steht unter Bescheid abgelehnt.

So gehen Sie vor

  1. Fragen Sie noch im Spital, ob die Reha beantragt ist. Sonst füllen Sie den Antrag mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Neurologen aus.
  2. Klären Sie mit der Ärztin, ob stationär oder ambulant passt, und lassen Sie Wunsch-Einrichtung und Transport gleich auf dem Antrag vermerken.
  3. Warten Sie die schriftliche Bewilligung ab und bestätigen Sie den Termin innerhalb von 6 Wochen bei der Einrichtung.
  4. Prüfen Sie, ob Sie von der Zuzahlung befreit sind, etwa weil Sie von der Rezeptgebühr befreit sind. Sind Sie länger als 26 Wochen im Krankenstand, beantragen Sie Übergangsgeld.
  5. Fragen Sie gegen Ende der Reha, ob eine weiterführende ambulante Reha oder Therapie zu Hause für Sie infrage kommt.