Wie hoch die Rezeptgebühr 2026 ist
Für jedes Medikament, das Sie auf Kassenrezept in der Apotheke holen, zahlen Sie die Rezeptgebühr: 7,55 Euro je Packung im Jahr 2026. Ist das Medikament günstiger als die Rezeptgebühr, zahlen Sie nur diesen günstigeren Preis.
Normalerweise steigt die Rezeptgebühr jedes Jahr mit der Aufwertungszahl. Für 2026 hat der Gesetzgeber sie ausnahmsweise nicht erhöht.
Zwei Wege zur Befreiung
| Befreiung auf Antrag | Rezeptgebührenobergrenze | |
|---|---|---|
| Für wen | geringes Einkommen, unter den Grenzen unten | alle Versicherten |
| Antrag nötig | ja, bei Ihrer Krankenkasse | nein, läuft automatisch |
| Ab wann | ab Einlangen des Antrags | ab dem Tag nach Überschreiten der Grenze |
| Wie lange | befristet, meist bis zu einem Jahr | bis 31. Dezember |
| Auch Selbstbehalt bei Heilbehelfen | ja | nein |
Ohne Antrag befreit sind außerdem alle, die eine Ausgleichszulage, einen Ausgleichszulagenbonus oder einen Pensionsbonus beziehen.
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Befreiung auf Antrag: die Einkommensgrenzen 2026
Auf Antrag befreit werden Sie, wenn Ihr monatliches Nettoeinkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Die Grenze ist höher, wenn Sie wegen einer Krankheit dauerhaft mehr Medikamente brauchen.
| Grenze | bei erhöhtem Bedarf | |
|---|---|---|
| Alleinstehende | 1.308,39 € | 1.504,65 € |
| Ehepaare und Lebensgemeinschaften | 2.064,12 € | 2.373,74 € |
- Erhöhter Bedarf: Die ÖGK nimmt ihn an, wenn Sie im Monatsschnitt mindestens vier Rezeptgebühren zahlen. Die Rezeptgebühren der Familie werden dafür zusammengerechnet. Ist Ihr Bedarf an Dauermedikamenten in den zwei Monaten vor dem Antrag deutlich gestiegen, etwa nach dem Schlaganfall, legen Sie Unterlagen bei, zum Beispiel die Medikationsliste.
- Kinder: Für jedes Kind erhöht sich die Grenze um 201,88 Euro, wenn das Kind selbst weniger als 481,23 Euro netto verdient. Für Kinder über 18 prüft die Kasse weitere Voraussetzungen.
- Haushalt: Das Einkommen von Ehe- oder Lebenspartner zählt mit. Von anderen Menschen in Ihrem Haushalt zählen 12,5 Prozent ihres Einkommens.
- Pension unter der Grenze: Wer eine Pension unter dem Richtsatz bezieht, bekommt meist die Ausgleichszulage und ist dann ohne Antrag befreit.
Liegt Ihr Einkommen knapp darüber, gibt es noch eine Möglichkeit im Einzelfall: Die Kasse kann Sie auch befreien, wenn eine länger dauernde Behandlung mit Medikamenten nötig ist und die Rezeptgebühren für Sie eine nicht zumutbare Belastung wären. Beschreiben Sie das im Antrag.
So stellen Sie den Antrag
Den Antrag stellen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger: bei der ÖGK, der BVAEB oder der SVS. Die Grenzen oben sind die der ÖGK. Bei der SVS gelten für Bäuerinnen und Bauern eigene Grenzen nach dem Einheitswert, fragen Sie dort nach. Bei der ÖGK heißt das Formular „Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr“. Sie können ihn persönlich in einer Kundenservicestelle abgeben, per Post schicken oder online über „Meine ÖGK“ stellen. Online brauchen Sie die ID Austria.
- Legen Sie Einkommensbelege aller Menschen bei, die mit Ihnen im Haushalt leben.
- Machen Sie einen erhöhten Medikamentenbedarf geltend, legen Sie Unterlagen dazu bei, zum Beispiel Ihre Medikationsliste.
- Mit demselben Antrag beantragen Sie auch die Befreiung vom Service-Entgelt für die e-card.
Achtung: Die Befreiung wirkt nicht zurück
Die Befreiung beginnt frühestens an dem Tag, an dem Ihr Antrag bei der Kasse einlangt. Rezeptgebühren, die Sie vorher gezahlt haben, bekommen Sie nicht zurück. Stellen Sie den Antrag deshalb gleich, wenn Sie nach dem Schlaganfall regelmäßig Medikamente brauchen.
Die Befreiung ist befristet: mindestens drei Monate, in der Regel höchstens ein Jahr. Beziehen Sie eine Alterspension, kann sie für längstens fünf Jahre gelten. Achten Sie auf das Ende im Bescheid und stellen Sie rechtzeitig einen neuen Antrag.
Rezeptgebührenbefreiung bei der ÖGK(öffnet die Seite der zuständigen Stelle in einem neuen Fenster)Seite der zuständigen Stelle: Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Die Rezeptgebührenobergrenze: 2 Prozent des Einkommens
Auch wer zu viel verdient für die Befreiung auf Antrag, zahlt nicht unbegrenzt. Sobald Ihre Rezeptgebühren im Kalenderjahr 2 Prozent Ihres Jahresnettoeinkommens erreichen, sind Sie für den Rest des Jahres befreit. Das geschieht automatisch über Ihre e-card, einen Antrag brauchen Sie nicht.
- Was als Einkommen zählt: das Jahresnettoeinkommen ohne Sonderzahlungen, also ohne 13. und 14. Bezug.
- Mindestbetrag: Auch bei sehr geringem Einkommen zahlen Sie 2026 mindestens 314,01 Euro für Medikamente samt Rezeptgebühren, bevor die Obergrenze greift.
- Was mitzählt: Seit 1. Jänner 2026 zählen auch Medikamente, die billiger sind als die Rezeptgebühr. Die Rezeptgebühren mitversicherter Angehöriger werden eingerechnet.
- Ab wann: Sie sind schon ab dem Tag nach dem Überschreiten der Grenze befreit, bis 31. Dezember.
- Einkommen gesunken: Bei Erwerbstätigen rechnet die Kasse mit Einkommensdaten aus früheren Jahren, bei Pensionisten mit der aktuellen Pension. Ist Ihr Einkommen gesunken, etwa wegen des Schlaganfalls, kann die Kasse das Jahresnettoeinkommen auf Antrag neu festlegen. Das gilt ab dem Tag, an dem der Antrag einlangt.
Der Prozentsatz sinkt in den nächsten Jahren: 2027 auf 1,875 Prozent, 2028 auf 1,75 Prozent, 2029 auf 1,625 Prozent und ab 2030 auf 1,5 Prozent.
Rechenbeispiel: vier Medikamente im Monat
Viele Menschen nehmen nach einem Schlaganfall mehrere Medikamente dauerhaft. Angenommen, Sie holen jeden Monat vier Packungen:
- 4 Packungen mal 7,55 Euro sind 30,20 Euro im Monat, also 362,40 Euro im Jahr.
- 362,40 Euro sind 2 Prozent von 18.120 Euro Jahresnettoeinkommen, das entspricht 1.510 Euro netto im Monat ohne Sonderzahlungen. Verdienen Sie weniger, erreichen Sie die Obergrenze vor Jahresende und zahlen danach nichts mehr.
- Mit sehr geringem Einkommen greift der Mindestbetrag von 314,01 Euro. Bei vier Packungen im Monat ist er im November erreicht.
- Vier Packungen im Monat sind bei der ÖGK erhöhter Bedarf. Leben Sie allein und liegt Ihr monatliches Nettoeinkommen nicht über 1.504,65 Euro, lohnt sich deshalb der Antrag: Ab dem Tag, an dem er einlangt, zahlen Sie keine Rezeptgebühr mehr. Für diese Grenze zählt das Haushaltseinkommen eines Monats, nicht das Jahresnettoeinkommen wie bei der Obergrenze.
Was die Befreiung sonst noch bringt
Die Befreiung von der Rezeptgebühr, auf Antrag oder wegen Ausgleichszulage, wirkt über die Apotheke hinaus. Bei der ÖGK zahlen Sie dann:
- keinen Selbstbehalt für Heilbehelfe und Hilfsmittel,
- keine Zuzahlung zu einer medizinischen Rehabilitation, die die ÖGK bezahlt,
- keinen Kostenbeitrag bei einer stationären Aufnahme; mitversicherte Angehörige sind davon nicht befreit,
- keinen Kostenanteil bei Krankentransport und Krankenbeförderung.
Die Reha nach einem Schlaganfall bezahlt bei Berufstätigen und Pensionisten meist die Pensionsversicherung. Dort richtet sich die Zuzahlung nach Ihrem Bruttoeinkommen. Die Einzelheiten stehen im Artikel Reha nach dem Schlaganfall.
Achtung: Die Obergrenze bringt weniger als die Befreiung
Sind Sie nur deshalb befreit, weil Sie die Rezeptgebührenobergrenze erreicht haben, zahlen Sie den Selbstbehalt bei Heilbehelfen weiter. Auch den Zuschuss der ÖGK zu Fahrtkosten ab 20 Kilometern gibt es dann nicht. Wer unter den Einkommensgrenzen liegt, sollte deshalb den Antrag stellen, auch wenn die Obergrenze bald erreicht wäre.
So gehen Sie vor
- Rechnen Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen und das Ihres Partners zusammen und vergleichen Sie es mit den Grenzen oben.
- Liegen Sie darunter oder knapp darüber, stellen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Legen Sie bei mehreren Dauermedikamenten die Medikationsliste bei.
- Liegen Sie deutlich darüber, müssen Sie nichts tun: Die Obergrenze wirkt automatisch.
- Ist Ihr Einkommen nach dem Schlaganfall gesunken, fragen Sie die Kasse nach einer Neufestsetzung des Jahresnettoeinkommens.
- Notieren Sie das Ende der Befreiung aus dem Bescheid und stellen Sie rechtzeitig einen neuen Antrag.
Welche weiteren Hilfen es gibt, steht im Überblick Finanzielle Hilfen nach dem Schlaganfall.
